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Anlagenbuchhaltung

Beschreibung im Lexikon

Anlagenbuchhaltung

Bei der Anlagenbuchhaltung handelt es sich um einen Teilbereich des Rechnungswesens. Die Aufgabe der Anlagenbuchhaltung besteht in der vollständigen Erfassung aller Güter, die als Vermögensgegenstände dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens langfristig zu dienen. Zum Bilanzstichtag am Ende eines jeden Geschäftsjahres ermittelt die Anlagenbuchhaltung den aktuellen Bestand an Anlagengütern und bewertet diese entsprechend den einschlägigen handels- bzw. steuerrechtlichen Vorschriften. Daraus ergeben sich sowohl der Wert, mit dem ein Anlagegegenstand in der Bilanz anzusetzen ist, als auch die Höhe der Abschreibungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Definition Anlagenbuchhaltung: Erfassen, buchen und verwalten

Die Anlagenbuchhaltung legt für jeden Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, von der Produktionsmaschine bis hin zu Schreibtischen und anderen Büromöbeln, ein eigenes Konto an. Dies gilt auch für Anlagen, die das Unternehmen für die langfristige eigene Nutzung selbst herstellt. Die Anlagenbuchhaltung setzt die Verwaltung aller Vermögensgegenstände bis zu deren endgültigem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort. Sogar vollständig abgeschriebene Anlagen bleiben in der Anlagenkartei.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist in der Anlagenbuchhaltung mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten vorzunehmen. Selbst erstellte Anlagegüter sind mit den Herstellungskosten anzusetzen.

Für Anlagegegenstände, die einem Wertverlust unterliegen, erfolgt die Ermittlung der handels- bzw. steuerrechtlichen Abschreibungen. Der regelmäßige Werteverzehr, zum Beispiel bei Kraftfahrzeugen, führt zu planmäßigen Abschreibungen. Daneben berücksichtigt die Anlagenbuchhaltung auch außerplanmäßige Abschreibungen. Unfälle und Schadensereignisse, die auf höhere Gewalt zurückgehen, sowie technische Veraltung stellen die Hauptursachen dieser Abschreibungsart dar.

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Der Anlagenspiegel

Zu den Aufgaben der Anlagenbuchhaltung zählt auch die Erstellung des Anlagenspiegels. Für dieses Rechenwerk ist die Bezeichnung Anlagengitter weit verbreitet. Es bildet einen Teil des Anhangs und erläutert der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens näher. Der Anlagenspiegel zeigt anhand einer tabellarischen Übersicht die Entwicklung der fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf. Der Bilanzleser kann dem Anlagengitter die historischen und aktuellen Werte des Anlagevermögens sowie die laufenden und Gesamtabschreibungen entnehmen.

Betriebswirtschaftliche Analysen und Planungen

Die Anlagenbuchhaltung entwickelt für die innerbetriebliche Leistungsrechnung die Schlüssel für die Verteilung von Kosten auf Produkte oder Dienstleistungen als Kostenträger. In diesem Zusammenhang erfolgt die Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen. Außerdem liefert die Anlagenbuchhaltung wichtige Daten für die Investitions- und Budgetplanung. Dies ist zum Beispiel relevant, wenn es um die Beurteilung der Frage geht, ob die Reparatur oder die Neuanschaffung einer Maschine wirtschaftlich sinnvoller ist.

Weitere Aufgaben der Anlagenbuchhaltung

Darüber hinaus übernimmt diese Unterabteilung der Finanzbuchhaltung auch:

  • Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Höhe der abzuführenden Besitzsteuern
  • Bereitstellung der Soll-Daten für eine Anlageninventur, bei der eine Gegenüberstellung des Bestandes der tatsächlich vorhandenen Anlagen mit dem Buchbestand erfolgt
  • Feststellung des zu versichernden Wertes von Maschinen und anderen Anlagen

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