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Anlagengitter

Beschreibung im Lexikon

Anlagengitter

Das Anlagengitter, auch Anlagenspiegel genannt, ist ein Instrument der Anlagenbuchhaltung und dient der übersichtlichen und überprüfbaren Aufstellung aller langlebigen Güter eines Unternehmens. Maschinen und Anlagen gehören zu den Vermögenswerten eines Unternehmens, die langfristig abgeschrieben werden. Jede Kapitalgesellschaft ist verpflichtet, solche Investitionen in der Form eines Anlagengitters zu erfassen, um die Wertentwicklung und buchhalterischen Wertminderungen dieser Güter zu dokumentieren.

Welchen Zweck erfüllt ein Anlagengitter?

Als Beleg gehört das Anlagengitter in den Anhang einer Jahresbilanz. Auf diese Weise erhalten Wirtschafts- und Betriebsprüfer die Möglichkeit, den gesamten Bestand des Anlagevermögens auf strukturierte Weise zu erfassen. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ein Anlagengitter vorzulegen. Darüber hinaus unterstützt diese Form der Dokumentation das betriebsinterne Controlling. Ein Anlagenspiegel informiert nicht nur über die aktuellen Buchwerte des Anlagevermögens, sondern bietet auch Orientierung bei Investitionsentscheidungen für neue Anschaffungen.

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Der formale Aufbau eines Anlagengitters

Formal ist ein Anlagengitter als mehrspaltige Tabelle aufgebaut. In den beiden ersten Spalten werden Anschaffungsjahr und Art der Anlage bezeichnet. In der dritten Spalte der Tabelle werden die Anschaffungskosten dargestellt. Damit sind die Kosten im ersten Jahr der Anschaffung gemeint. Dieser Wert muss immer angegeben werden, um ihn in späteren Jahren zurückverfolgen zu können.

Zugänge und Abgänge
In weiteren Spalten werden Zugänge und Abgänge des Anlagepostens erfasst. Anlagen können verkauft werden. Dann ist der Erlös einzutragen, während die Anlage selbst aus dem Bestand genommen wird. Oft werden Anlagen nach langjährigem Gebrauch entsorgt oder verschrottet, ohne dass ein Erlös erzielt wird. In diesem Falle ist der aktuelle Buchwert in der Spalte Abgänge einzutragen. Analog dazu werden die Zugänge erfasst, die in der Regel durch einen Anschaffungs- oder Kaufpreis dargestellt sind. Als Zugänge werden in der Regel Ergänzungen und Aufrüstungen einer Anlage erfasst.

Buchwert und Abschreibung im laufenden Geschäftsjahr
Der Gesetzgeber regelt in sogenannten Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung), wie hoch die Nutzungsdauer eines Anlageguts anzusetzen ist. Daraus ergibt sich wiederum der Zeitraum, innerhalb dessen das Unternehmen die Anschaffungskosten eines Anlageguts abschreiben kann.

Es gibt Güter mit geringem Verschleiß, für die eine Nutzungsdauer bis zu 25 Jahren festgelegt ist. Das entspricht einer jährlichen linearen Abschreibung von 4 % des Anschaffungspreises. Zu den Anlagen mit der kürzesten Abschreibungsdauer gehören Computer und Drucker, bei denen eine Nutzung von drei Jahren als Richtwert gilt. In der Regel bewegt sich die Abschreibungsdauer für Anlageposten zwischen 6 und 15 Jahren.

Der aktuelle Buchwert eines Anlagepostens in einem laufenden Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Anschaffungswert, von dem die kumulierten Abschreibungen aus den Vorjahren abgezogen werden.

In einer weiteren Spalte kann der Buchwert des vorherigen Geschäftsjahrs erfasst werden. In der letzten Spalte wird die Abschreibung des laufenden Jahres erfasst. Für den genauen Aufbau eines Anlagengitters gibt es keine Richtlinien, solange alle steuerlich relevanten Informationen erfasst sind.

Kleinere und mittelständische Betriebe kommen in der Regel mit einem vereinfachten Grundschema gut zurecht:

  • 1. Anschaffungsjahr
  • 2. Beschreibung der Anlage
  • 3. Wert der Anlage im Anschaffungsjahr
  • 4. Zugänge
  • 5. Abgänge
  • 6. Summe der Abschreibungen aus den Vorjahren
  • 7. Buchwert im aktuellen Geschäftsjahr
  • 8. Abschreibung im aktuellen Geschäftsjahr

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