Der Arbeitgeberzuschuss ist eine steuerfreie Leistung durch den Arbeitgeber. Sie soll für den Arbeitnehmer ein Anreiz sein, seine qualifizierte Kraft ganz dem Betrieb zur Verfügung zu stellen. Entstanden ist der Zuschuss unter anderem im Rahmen um die Werbung von Fachpersonal. Oft fehlendes Fachpersonal nötigt Unternehmen dazu, sich Gedanken über Incentives zu machen. Zuwendungen sind für beide Seiten ein Gewinn. Sie werden mit keinen oder pauschalen Lohnsteuern besteuert. Zudem müssen im Rahmen der Zuschüsse keine Abgaben an die Sozialversicherung erfolgen. Der Arbeitnehmer erhält die Sonderzahlung in der kompletten Höhe. Der Arbeitgeber kann die Lohnkosten reduzieren.
Wofür wird der Lohnkostenzuschuss gewährt?
Der Lohnkostenzuschuss kann für verschiedene Bereiche gewährt werden. Besonders bekannt ist die Bezuschussung der privaten oder der freiwilligen Krankenversicherung. Notwendig wird die private oder freiwillige Krankenversicherung, wenn ein Arbeitnehmer über seine Jahresverdienstgrenze kommt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich am Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherungspflicht. Er darf nicht über die Hälfte des Beitrags gehen. Geht er über die Hälfte, sind Steuern auf den Zuschuss zu entrichten. Zudem besteht die Option, einen Zuschuss für die Familienangehörigen zu erhalten, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung des Mitarbeiters in der Familienversicherung wären. Sind diese ebenfalls privat krankenversichert, kann eine Zuschusszahlung erfolgen.
Weitere Bereiche, in denen der Arbeitgeberzuschuss greifen kann, sind:
- Zuschüsse für die private Lebensversicherung
- Zuzahlungen für die private Zusatzversicherung
- Die Zahlung von Kurzarbeitergeld kann durch den Arbeitgeber bezuschusst werden
- Ebenfalls zusätzliches Entgelt kann zum Krankengeld gezahlt werden
- Der Arbeitgeber bietet Zuzahlungen auf das Mutterschaftsgeld an
- Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung kann es Zahlungen zur Pflegeversicherung geben
- Möglich ist die Bezuschussung von Darlehenszinsen im Rahmen einer Wohnimmobilie
- Zuschuss für die Kosten der Kinderbetreuung
Arbeitgeberzuschuss in Form von Vorteilen für den Arbeitnehmer
Bei einem Arbeitgeberzuschuss muss es sich nicht immer um eine finanzielle Zahlung an den Mitarbeiter handeln. Nach den gesetzlichen Vorgaben, die deutlich machen, wann ein geldwerter Vorteil entsteht, können Sonderleistungen durch den Betrieb gestellt werden. Besonders häufig handelt es sich hierbei um nachfolgende Leistungen:
- Ein Firmenwagen wird zur Verfügung gestellt
- Der Betrieb übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
- Aus- und Weiterbildungen werden übernommen
- Mitarbeiter können die betriebliche Gesundheitsführung nutzen
- Es wird ein Betriebskindergarten zur Verfügung gestellt
- Die Berufsbekleidung wird durch die Firma ausgegeben
- Mitarbeiter erhalten Gutscheine für Waren oder Tankgutscheine
Im Rahmen der Mitarbeiterführung sind die genannten Vorteile für das Unternehmen von Vorteil. Zufriedene Mitarbeiter, die sich anerkannt fühlen, bringen mehr Motivation für das Unternehmen mit sich.