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Ein-Euro-Job

Beschreibung im Lexikon

Ein-Euro-Job

Mit der Schaffung von sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE), wie der Ein-Euro-Job heute bezeichnet wird, sollen Arbeitslose gefördert werden. Der Zusatzbeschäftigung können Empfänger von Arbeitslosengeld II nachgehen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederzuerlangen. In erster Linie zielen diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen darauf ab, Langzeitarbeitslosen eine berufliche Perspektive zu bieten. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in den Arbeitsmarkt zurückzufinden, berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. Außerdem soll ihnen die Arbeit dabei helfen, ihr Einkommen aufzubessern. Für die MAE-Kräfte, wie die Beschäftigten genannt werden, sind auf dem ersten Arbeitsmarkt keine beruflichen Möglichkeiten vorhanden. Durch die mit öffentlichem Geld geförderten Zusatzjobs sollen sie eine Chance auf Beschäftigung erhalten. Die AGH-MEA ist jedoch nicht als gängiges Arbeitsverhältnis zu verstehen und darf auch keinen Ersatz zu bestehenden Arbeitsplätzen darstellen. MAE-Kräfte erhalten kein Arbeitsentgelt, sondern verdienen sich eine Aufwandsentschädigung zu ihrem Arbeitslosengeld dazu. Die Entschädigungsbeiträge liegen inzwischen bei 1 bis 2,50 Euro, weshalb die Bezeichnung Ein-Euro-Job nicht mehr zutreffend ist. Während sie dem Zusatzjob nachgehen, werden die Ein-Euro-Jobber in der Statistik nicht als Arbeitslose geführt. Dieser Umstand wird häufig in den Medien kritisiert, da die Arbeitslosenstatistik dadurch nicht der tatsächlichen Situation entspricht. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Zusatzjobs reguläre Arbeitsstellen verdrängen könnten.

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Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose

Ein-Euro-Jobs werden in verschiedenen Bereichen angeboten, darunter in der Familien- und Altenhilfe, im Gesundheitswesen sowie im Umwelt- und Gewässerschutz. Bei der Einrichtung der Zusatzjobs sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Tätigkeit muss zusätzlich sein – sie würde also ohne die öffentliche Förderung nicht bestehen. Außerdem darf der Zusatzjob keine bestehenden Arbeitsplätze verdrängen. Die Zusätzlichkeit gilt nicht für außergewöhnliche Ereignisse, demnach darf eine MAE-Kraft beispielsweise in Überschwemmungsgebieten mithelfen und bei der Bewältigung anderer Naturkatastrophen beteiligt sein.
  • Die Tätigkeit muss im öffentlichen Interesse liegen und der Allgemeinheit dienen. Aus diesem Grund können MAE-Kräfte nicht in erwerbswirtschaftlichen Berufen, wie etwa im Handwerk oder in der Produktion, beschäftigt sein. Eine Gewinnerzielungsabsicht darf demzufolge nicht bestehen.
  • Der Zusatzjob muss wettbewerbsneutral sein, d. h., er darf die Wirtschaft nicht beeinträchtigen und muss abseits vom Arbeitsmarkt stattfinden. Entwicklungspotenziale des Arbeitsmarkts sollen durch die Arbeitsgelegenheiten nicht behindert werden.

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden in Teilzeit verrichtet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel zwischen 20 bis maximal 30 Stunden. Da der Ein-Euro-Job kein Ersatz zu einem regulären Arbeitsverhältnis darstellen soll, sind die Maßnahmen zeitlich befristet. MAE-Kräfte sind für gewöhnlich zwischen 3 bis 12 Monate in ihrem Zusatzjob beschäftigt. Empfänger von Arbeitslosengeld II können an mehreren Arbeitsgelegenheiten teilnehmen, allerdings sind diese auf einen Zeitraum von maximal 36 Monaten innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Die Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz sind von den Maßnahmeträgern einzuhalten, auch wenn beim Ein-Euro-Job kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne besteht. Dementsprechend haben MAE-Kräfte ein Recht auf schützende Berufsbekleidung, falls diese am Arbeitsplatz erforderlich ist.

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