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Erschwerniszulage

Beschreibung im Lexikon

Erschwerniszulage

Einige Berufe erfordern das Arbeiten unter extremen Bedingungen, bei denen die Gesundheit der Beschäftigten teilweise auf dem Spiel steht. Zur Motivation und zur Entschädigung dieser hochgradig belasteten Arbeitnehmer können oder müssen manche Arbeitgeber eine Erschwerniszulage zahlen. Dieser Zuschuss dient dazu, außergewöhnlich hohe physische, gesundheitliche oder psychische Herausforderungen finanziell auszugleichen, wenn es keine andere Möglichkeit zur Gefahrenreduktion gibt.

In diesem Artikel erfahren Sie, was die Erschwerniszulage genau ist, wer einen Anspruch auf die Zulage hat und welche Tätigkeiten typischerweise davon profitieren. Darüber hinaus geht der Artikel darauf ein, wie die Erschwerniszulage berechnet wird und wie sie steuerlich zu behandeln ist.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Erschwerniszulage?

Die Erschwerniszulage ist ein spezieller finanzieller Zuschuss, der Arbeitnehmern bei besonders hohen Belastungen und gefährlichen Arbeitsbedingungen zusätzlich zum regulären Gehalt bzw. Lohn gezahlt wird. Umgangssprachlich wird diese Zulage daher häufig auch als Gefahren- oder Schmutzzulage bezeichnet.

Die Belastungen können sowohl physischer, gesundheitlicher als auch psychischer Natur sein. Beispiele umfassen Arbeiten unter extremen Temperaturen, in großer Höhe, in gefährlichen Umgebungen oder unter erheblichem Druck.

Die Zulage dient dazu, die erhöhte Belastung, der sich die Mitarbeiter aussetzen, anzuerkennen, deren Motivation aufrechtzuerhalten und den jeweiligen Beruf insgesamt attraktiver zu machen. Die Höhe der Erschwerniszulage ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt. Sie wird in den meisten Fällen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart oder ist in Tarifverträgen festgeschrieben. Deshalb kann sie je nach Branche und spezifischer Tätigkeit variieren.

Ziel der Erschwerniszulage ist es, Arbeitnehmer für besondere Leistungen und Risiken zu kompensieren, insbesondere wenn Arbeitgeber keine Möglichkeit haben, die extreme Belastung ihrer Angestellten zu reduzieren und sie vor großen Gefahren zu schützen.

Wer hat Anspruch auf eine Erschwerniszulage?

Wie bereits erwähnt, haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf die Erschwerniszulage. Somit haben nur diejenigen Beschäftigten ein Anrecht auf die Zulage, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung entsprechend festgehalten wurde. Eine Voraussetzung ist zudem, dass die besondere Erschwernis der Arbeit noch nicht im regulären Gehalt berücksichtigt wurde, da Arbeitgeber anstatt der Zulage auch ein höheres Arbeitsentgelt zahlen können.

Für Beschäftige im öffentlichen Dienst, Beamte und Soldaten gibt es entsprechende Vereinbarungen. Im Staatsdienst regeln das Verwaltungsrecht sowie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Erschwerniszulage. Bei Soldaten und Beamten übernimmt dies das Arbeitsrecht bzw. die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV).

Darüber hinaus kann ein Anspruch auf die Erschwerniszulage auch aus der sogenannten betrieblichen Übung entstehen. Dieser spezielle Fall tritt dann ein, wenn der Arbeitgeber diese Zulage über einen längeren Zeitraum regelmäßig gezahlt hat, obwohl sie in keiner Einzelvereinbarung je festgehalten wurde.

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Für welche Tätigkeiten wird in der Regel eine Erschwerniszulage gewährt?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, für welche Tätigkeiten eine Erschwerniszulage zu zahlen ist. Sie gilt daher als eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Entsprechend hoch ist der Interpretationsspielraum für die Zulage. Damit eine Erschwerniszulage überhaupt infrage kommt, muss die Belastung des Arbeitnehmers zumindest über das übliche Maß hinausgehen.

Zwar ist meist individuell geregelt, für welche Tätigkeiten und Erschwernisse Zulagen gezahlt werden, in der Regel werden folgende Erschwernisse jedoch als solche anerkannt:

  • Starke körperliche Belastung: Hierzu gehören das Heben und Tragen großer Lasten, regelmäßiges Schweißen und Bohren über Kopf, die Arbeit mit schwerer und spezieller Schutzausrüstung sowie einseitig belastende körperliche Arbeit (z. B. Fließbandarbeit).
  • Starke Umwelteinflüsse: Dazu zählen Arbeiten bei extremen Temperaturen (bspw. in Kühlräumen) oder Temperaturschwankungen (das Staplerfahren im Winter) und die unmittelbare Arbeit an lauten Maschinen (Lärm).
  • Gesundheitsschädliche/gefährliche Arbeiten: Hierunter fällt die Räumung von Munition und Sprengstoff, die Arbeit mit giftigen Chemikalien (z. B. Asbest, Säuren, Dämpfe und Gase) sowie der Umgang mit radioaktiven Stoffen.

Übliche Berufe, in denen Erschwerniszuschläge gezahlt werden, umfassen:

  • Polizisten und Feuerwehrleute (ungünstige Dienstzeiten, Gefahrensituationen)
  • Metallarbeiter (große Hitze, gefährliche Arbeitsgeräte, spezielle Schutzkleidung)
  • Krankenhauspersonal (psychische/körperliche Belastung, Arbeitszeiten)
  • Reinigungskräfte und Müllarbeiter (Schmutz, Dreck)
  • Bergleute (Schmutz, gefährliche Arbeit)
  • Straßenarbeiter (Gefahrensituationen)

Hinweis:

Nicht als erschwerte Bedingungen gilt, wenn ein Maurer im Sommer bei brütender Hitze und unter freiem Himmel berufstypische Arbeiten verrichtet. Gleiches gilt für Reinigungskräfte, die mit potenziell gesundheitsschädlichen Chemikalien hantieren. In beiden Fällen stellt die Arbeit keine unübliche Belastung dar und gehört zum regulären Arbeitsalltag, der diesen Arbeitnehmern über ihr Gehalt bzw. ihren Lohn vergütet wird.

Wie wird die Erschwerniszulage berechnet?

In der Regel wird die Erschwerniszulage nur für die Zeit bezahlt, in der der Arbeitnehmer der besonders hohen Belastung tatsächlich ausgesetzt ist. Die Stunden ohne die Belastung werden bei der Berechnung daher nicht berücksichtigt. Die Zulage wird normalerweise als Prozentsatz des Stundenlohns oder als Pauschale je geleistete Arbeitsstunde gewährt.

Und so können Unternehmen die Erschwerniszulage für die betroffenen Arbeitnehmer berechnen:

  • Legen Sie den Prozentsatz fest, den sie je nach Erschwernis ansetzen wollen.
  • Ziehen Sie den Stundenlohn des betroffenen Arbeitnehmers heran.
  • Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit dem festgelegten Prozentsatz.

Daraus ergibt sich folgende Rechnung: Stundenlohn x Prozentsatz = Zulage pro Stunde

Mithilfe dieser Rechnung erhalten Arbeitgeber den Betrag, den sie ihren Beschäftigten pro Stunde als Erschwerniszulage bezahlen. Alternativ können Arbeitgeber auch einfach eine Pauschale festlegen, die sie als Erschwerniszulage ansetzen. Den finalen Betrag multiplizieren Sie nun mit der Anzahl der Arbeitsstunden, die unter das jeweilige Erschwernis fallen, und zahlen den Endbetrag zusammen mit dem regulären Gehalt aus.

Ein Beispiel: Ein Metallarbeiter erhält einen Stundenlohn von 20 Euro. Sein Arbeitgeber legt im Arbeitsvertrag den Prozentsatz für die Erschwerniszulage mit 20 % fest. Damit beträgt die Erschwerniszulage 4 Euro pro Stunde. Zusammen mit seinem Grundgehalt erhält der Metallarbeiter somit 24 Euro je Stunde.

Wie ist die Erschwerniszulage zu versteuern?

Die Erschwerniszulage gehört in Deutschland zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört und ist damit wie das reguläre Gehalt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Somit sind für den Zuschuss Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Diese Zulage ist zudem nicht mit den Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zu verwechseln, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können.

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