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Freie Mitarbeiter

Beschreibung im Lexikon

Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, arbeiten meist auf Honorarbasis projektbezogen für einen oder mehrere Arbeitgeber. Für den freien Mitarbeiter hat dies den Vorteil, dass er sich die Zeit freier einteilen kann und, anders als ein festangestellter Arbeitnehmer, nicht von einem einzigen Arbeitgeber abhängig ist. Der Arbeitgeber wiederum profitiert von einem freien Mitarbeiter insofern, als dass für diesen keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Stattdessen schreibt der Freelancer eine Rechnung für die Arbeitszeit und kümmert sich selbst um seine Sozialversicherung und Steuern. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber ist die Möglichkeit, zeitlich begrenzte Projekte durchzuführen oder zusätzliche Arbeitskraft für wenige Stunden pro Woche zu nutzen, ohne dafür Mitarbeiter fest anstellen zu müssen.

Freie Mitarbeiter und die Scheinselbstständigkeit

Ist der freie Mitarbeiter ausschließlich für einen einzigen Arbeitgeber tätig, entsteht schnell das Problem der Scheinselbstständigkeit. Eine Scheinselbstständigkeit liegt z. B. vor, wenn ein solcher freier Mitarbeiter die gleichen Aufgaben erledigt wie ein festangestellter Mitarbeiter und von einem Vorgesetzten direkte Anweisungen erhält. Weitere Hinweise auf eine Scheinselbstständigkeit sind u. a. ein fester Arbeitsplatz im Büro, eine eigene Telefonnummer und/oder Firmen-E-Mail-Adresse oder regelmäßige Rechnungen in identischer Höhe.

Bestätigt sich durch eine Finanzamtsprüfung der Verdacht, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt und ein Unternehmen vorsätzlich die Sozialversicherungsbeiträge einsparen möchte, müssen diese Beiträge ggf. rückwirkend vom Arbeitgeber nachgezahlt werden. Scheinselbstständige Mitarbeiter haben hingegen die Möglichkeit, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag einzuklagen.

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Wie wird der freie Mitarbeiter korrekt behandelt?

Freie Mitarbeiter werden häufig über einen begrenzten Projektzeitraum beschäftigt. Dies ist vor allem in der IT-Branche weit verbreitet. So kann ein kompetenter Programmierer beispielsweise innerhalb eines Jahres bei mehreren Unternehmen jeweils einige Monate an der Entwicklung neuer Software mitarbeiten. Freie Mitarbeiter sind in Beratertätigkeiten zu finden, als Verkäufer oder im Bereich Werbung/PR/Events. Weit verbreitet sind freie Mitarbeiter auch in den Medien. Immer mehr Zeitungen setzen z. B. auf einen kleinen Stamm fester Redaktionsmitarbeiter und kaufen Artikel und Reportagen von freien Redakteuren ein.

Bei umfangreicheren Projekten werden meist Werkverträge ausgehandelt. Diese sichern dem Freelancer eine feste Bezahlung über mehrere Monate zu, während derer er an einem Projekt arbeitet. Ist er nur für wenige Stunden pro Woche für den Auftraggeber tätig, z. B. um eine wöchentliche Kolumne für ein Magazin zu verfassen, kann er auch stundenweise entlohnt werden oder auf Basis der von ihm verfassten Wörter.

Was müssen freie Mitarbeiter und ihre Arbeitgeber beachten?

Freie Mitarbeiter genießen keinen Kündigungsschutz und haben kein Recht auf bezahlten Urlaub. Auf der anderen Seite kann es dem Arbeitgeber passieren, dass der Freelancer gerade bei einem anderen Auftraggeber einen gut dotierten Werkvertrag angenommen hat und nicht zur Verfügung steht. Wer bereits seit längerer Zeit mit einem Freelancer zusammenarbeitet und mit seiner Arbeit sehr zufrieden ist, sollte sich überlegen, diesen wertvollen Mitarbeiter fest zu binden, um derartige Situationen zu vermeiden.

Hinweis: Freie Mitarbeiter und Freelancer sind nicht mit Freiberuflern zu verwechseln, auch wenn diese Bezeichnungen häufig synonym gebraucht werden. Nach deutschem Arbeitsrecht dürfen sich nur einige bestimmte Berufsgruppen als Freiberufler bezeichnen, darunter Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Journalisten.

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