Zu wissen, welche Kosten die Produktion eines Produkts verursacht, ist unverzichtbar für eine solide Preiskalkulation. Fertigt ein Unternehmen zum Beispiel Autoreifen, ist es unerlässlich, die Stückkosten zu ermitteln. Als Grundlage zur Berechnung dienen die sogenannten Einzelkosten sowie die Gemeinkosten. Einzelkosten lassen sich klar einem Kostenträger, also dem Produkt oder der Dienstleistung, zuordnen. Sie beinhalten beispielsweise die Materialkosten oder die Lohnkosten der Mitarbeiter aus der Fertigung. Gemeinkosten dagegen können nicht einfach einem einzelnen Kostenträger zugeordnet werden. Denn die Aufwendungen verteilen sich auf verschiedene Kostenträger.
Typische Gemeinkosten im Unternehmen
Je nach Art des Betriebs fallen unterschiedliche Arten von Kosten an. Die folgenden typischen Beispiele helfen, sie zu verstehen und zu erkennen:
- Während die Lohnkosten für die Produktion eines spezifischen Produkts als Einzelkosten genau bestimmt werden können, verteilen sich Löhne der Verwaltung oder des Vertriebs in unterschiedlicher Höhe auf die jeweiligen Produktarten. Sie zählen daher zu den Gemeinkosten.
- Viele Gemeinkosten sind Fixkosten eines Betriebs. Dazu zählen unter anderem die Miete für die Gebäude oder umsatzunabhängige Steuern wie die Grundsteuer. Deren Hebesatz legt die Gemeinde unabhängig von Umsatz oder Gewinn fest.
- Auch die Kosten der Lagerhaltung oder die Aufwendungen für Strom und Heizung zählen zu den Gemeinkosten.
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Gemeinkosten verteilen
In der Kostenrechnung verteilt die Buchhaltung die Kosten auf die verschiedenen Kostenträger. Bei den Einzelkosten ist das leicht. Sie lassen sich direkt einem Produkt oder einem Produktionsschritt zuordnen. Die Gemeinkosten dagegen verteilen sich anteilig. Um die Verteilung zu berechnen, bedient man sich folgender Verfahren:
Zuschlagskalkulation
Ermittlung von Verrechnungssätzen für einzelne Kostenstellen
- Zuschlagskalkulation
- Ermittlung von Verrechnungssätzen für einzelne Kostenstellen
- Prozesskostenrechnung
Primäre und sekundäre Gemeinkosten
Primäre Gemeinkosten sind leicht zu ermitteln, da es in der Regel Rechnungen für diese Aufwendungen gibt. Dabei kann es sich um die Kosten für Energie, Material oder externe Dienstleister handeln. Anders sieht es bei den sekundären Gemeinkosten aus. Hier nimmt eine Abteilung eines Unternehmens die Dienste einer anderen Abteilung in Anspruch oder sie verbraucht im Unternehmen gefertigtes Material. Auch hier entstehen Kosten, die allerdings nicht offensichtlich sind. Im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsrechnung lassen sich auch diese Aufwendungen berechnen und dann auf die verschiedenen Kostenträger verteilen.
Unechte Gemeinkosten senken den Verwaltungsaufwand
Für viele Posten ist eine Berechnung der Einzelkosten durchaus möglich. Der Energieverbrauch einer Maschine kann ebenso exakt berechnet werden wie die Kosten für bestimmte Unterlegscheiben bei einem speziellen Produkt. Immerhin wäre es möglich, jede Unterlegscheibe in einer Stückliste zu erfassen und den Verbrauch korrekt zu verbuchen. Allerdings steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit verzichten Unternehmen auf die genaue Erfassung und verbuchen diese „unechten“ Gemeinkosten pauschal. Das gilt insbesondere für Posten wie Energie, Wasser, Hilfsstoffe, Schmierstoffe, Verbrauchsmaterialien oder Reinigungsmittel.