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Kommanditgesellschaft

Beschreibung im Lexikon

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft führt verglichen mit anderen Rechtsformen ein Schattendasein. Nur 0,8 Prozent der Unternehmensgründer nutzten dem Statistischen Bundesamt zufolge im Jahr 2014 die Rechtsform für ihr Unternehmen.

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Voraussetzungen für die Gründung einer Kommanditgesellschaft

Die Hürden für die Gründung sind gering. Folgende Anforderungen müssen Unternehmer erfüllen:

  • Mindestens zwei Gesellschafter (je ein Kommanditist und ein Komplementär)
  • Keine Vorschriften zum Mindestkapital
  • Verpflichtende Eintragung ins Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag mit der Regelung der Details

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, den Gesellschaftsvertrag schriftlich niederlegen. Aufgrund der Besonderheiten dieser Rechtsform ist es jedoch wichtig, dass grundsätzliche Themen wie die Haftungsverhältnisse und die Vertretung schriftlich fixiert werden. Zudem sollte der Gesellschaftsvertrag die konkrete Höhe der Einlagen sowie deren Art (Bar- oder Sacheinlage) festhalten.

Der Aufbau einer Kommanditgesellschaft

Sie kennt und erfordert zwei Arten von Gesellschaftern. Der Komplementär ist der gesamtschuldnerisch, auch mit dem Privatvermögen haftende Gesellschafter, der im Außenverhältnis die alleinige Vertretungsbefugnis besitzt. Der Kommanditist hingegen bringt lediglich eine Einlage ein und haftet nur bis zu deren Höhe. Im Gegenzug hat er jedoch nur eingeschränkte Mitspracherechte und keine Vertretungsbefugnisse.

Sonderformen der Kommanditgesellschaft: GmbH & Co. KG & KGaA

Eine ihrer Sonderformen stellt die GmbH & Co. KG dar. Bei dieser Variante tritt an die Stelle des vollhaftenden Komplementärs eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dadurch muss kein Gesellschafter mehr vollumfänglich haften. Möglich wird dies, weil bei der Kommanditgesellschaft sowohl natürliche als auch juristische Personen als Komplementär zugelassen sind.

Eine weitere Sonderform ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Eine Aktiengesellschaft wird dabei anstelle eines Vorstands mit einem persönlich haftenden Gesellschafter ausgestattet. Diese ist somit eine Mischform aus der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft.

Buchführung bei der Kommanditgesellschaft

Sie unterliegt der üblichen Buchführungspflicht nach GoB. Bei entsprechenden Umsätzen oder Gewinnen ist ein Jahresabschluss mit Bilanz zu erstellen.

Vom Gewinn des Unternehmens erhält jeder Gesellschafter zunächst einen Anteil in Höhe von 4 Prozent der Kapitaleinlage. Der verbleibende Gewinn oder Verlust wird nach Köpfen oder nach dem im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Schlüssel verteilt. Den individuellen Gewinnanteil versteuert jeder Gesellschafter persönlich.

Vor- und Nachteile der Kommanditgesellschaft

Als Rechtsform kann diese Gesellschaftsform für Unternehmensgründer sehr attraktiv sein:

  • Sehr gute finanzielle Ausstattung durch die beliebig mögliche Aufnahme von Kommanditisten
  • Hohe Kreditwürdigkeit durch die persönliche Haftung der Komplementäre
  • Nur beschränkte Haftung der Kommanditisten
  • Kein Mindestkapital für die Gründung notwendig
  • Komplementäre können zusätzliches Kapital ins Unternehmen holen, ohne die Führung abgeben zu müssen
  • Etwas lockereres Insolvenzrecht verglichen mit Kapitalgesellschaften
  • Die Kommanditgesellschaft ist die ideale Rechtsform für Familienunternehmen, in denen beispielsweise der Sohn bereits die Geschäfte führt, das Vermögen der Eltern aber noch im Betrieb steckt. Auch wenn ein Betrieb vererbt wird und sich nicht alle Erben aktiv am Unternehmensgeschehen beteiligen möchten, eignet sich die KG.

Als nachteilig lässt sich anführen, dass ein intensives Vertrauensverhältnis der Gesellschafter untereinander notwendig ist, da jeder die Einzelvertretungsbefugnis besitzt. Zudem ist die Haftung der Komplementäre nicht beschränkt und es ist zwingend eine Handelsregistereintragung erforderlich.

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