Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Mahnverfahren

Beschreibung im Lexikon

Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in §§ 688 bis 703d Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Es wird über die zentralen Mahngerichte durchgeführt und von einem Rechtspfleger abgewickelt. Es dient dazu, ausständige Forderungen, bei denen das Zahlungsziel überschritten wurde, von Schuldnern auf einfache Art und Weise einzutreiben. Ein langer Gerichtsprozess wird dadurch vermieden. In Deutschland existiert nur noch ausschließlich das automatisierte, zentrale Mahnverfahren. In jedem Bundesland ist ein Amtsgericht zentral für die Durchführung der Mahnverfahren zuständig. Einzig in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei zentrale Mahngerichte. Die Wahl des zuständigen Mahngerichtes ist über den Wohnsitz des Antragsstellers begründet. Das gerichtliche Mahnverfahren sollte nicht mit den außergerichtlichen Mahnungen und Mahnstufen, die Unternehmen direkt, über Anwälte oder Inkasso, an Ihre Kunden schicken, verwechselt werden.

Die Durchführung

Zunächst muss der Gläubiger beim zuständigen Mahngericht einen ordnungsgemäßen Antrag auf Einleitung eines Mahnverfahrens stellen. Dabei prüft das Gericht nicht die Rechtmäßigkeit der Schuldforderung. Ob der Schuldanspruch tatsächlich besteht, muss der Schuldner selbst prüfen. Er hat nun zwei Wochen Zeit, den offenen Betrag zu bezahlen oder Widerspruch einzulegen. Bei einem Widerspruch wird das Verfahren an das zuständige Prozessgericht abgegeben und der Fall auf dem Wege eines Zivilprozesses entschieden. Legt der Debitor keinen Widerspruch ein und kann nach Verstreichen der Frist immer noch kein Zahlungseingang festgestellt werden, kann der Kreditor eine Zwangsvollstreckung einleiten und einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

Tipp:

Schreiben Sie Ihre Mahnungen stets korrekt und rechtskonform – Buchhaltungssoftware jetzt kostenfrei testen

Der Widerspruch

Ist ein Empfänger eines Mahnbescheides nicht mit der Forderung des Antragsstellers einverstanden, sieht das gerichtliche Mahnverfahren eine zweiwöchige Widerspruchsfrist ab Zugang des Mahnbescheides vor. Der Empfänger muss nun schriftlich Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht einlegen. Er kann dafür das dem Mahnbescheid beiliegende Formular nutzen. Ein Widerspruch per E-Mail ist unzulässig. Die Einspruchsfrist kann nicht verlängert werden. Allerdings wird ein Einspruch, der verspätet eingeht, automatisch als Einspruch gegen das im Anschluss eingeleitete Vollstreckungsverfahren gewertet.

Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren

Um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, muss lediglich ein ordnungsgemäßer Antrag beim zentralen Mahngericht eingereicht werden. Dazu kann entweder ein Online-Formular oder ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Um das Online-Formular zu nutzen, benötigt man eine Chipkarte mit einer digitalen Signatur. Papieranträge kann man in jedem Schreibwarenladen erstehen oder auf zahlreichen Seiten im Internet ausdrucken. Der Antrag muss dann nur noch ausgefüllt werden und ungefiltert an das jeweils zuständige zentrale Mahngericht versandt werden. Welches Mahngericht zuständig ist, kann im Internet recherchiert werden, zum Beispiel auf der Seite Mahngerichte.de.

Kosten eines Mahnverfahrens

Wer ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, hat mit der Entstehung von Gerichtskosten zu rechnen. Die Höhe dieser Gerichtskosten richtet sich dabei nach der Höhe der geltend zu machenden Forderung. Die Gerichtskosten sind allerdings nicht sofort bei Antragsstellung zu bezahlen. Sie werden in einer gesonderten Kostenrechnung, die der Antragssteller erhält, gefordert.

8 spannende Artikel zum Thema „Rechnung nicht bezahlt“

  1. So werden Ihre Rechnungen schneller bezahlt – 6 einfache Tricks
  2. 5 Tipps für einen pünktlichen Zahlungseingang von Rechnungen – ohne unangenehme Mahngespräche
  3. Bessere Zahlungsmoral: Diese Online-Bezahlsysteme vereinfachen die Zahlung für die Kunden
  4. Die Nicht-Zahler – Warum Kunden Ihre Rechnungen verzögern
  5. So beeinflussen Unternehmen die Zahlungsmoral ihrer Kunden
  6. Rechnung nicht bezahlt: Achten Sie auf diese Formalien
  7. Verzug gehört zum Alltag: Zahlungsmoral in deutschen Unternehmen und ihre Auswirkung
  8. Forderungsmanage­­­ment im Handwerk: Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

2024: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m