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Private Krankenversicherung

Beschreibung im Lexikon

Private Krankenversicherung

In Deutschland besteht entsprechend der Vorgaben des Sozialgesetzbuches Krankenversicherungspflicht im Rahmen der Sozialversicherung. Während Arbeitnehmer bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, haben Selbstständige und Gutverdiener die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

Für wen ist die private Krankenversicherung geeignet?

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, wählen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert bleiben oder einen Vertrag bei einem privaten Versicherer abschließen. Möglich ist die PKV ab einem Bruttoeinkommen von 64.350 Euro jährlich (Wert für 2022). Die Grenze setzt der Gesetzgeber jedes Jahr neu fest. Für Beamten und Beamtenanwärter gilt diese Grenze nicht. Diese Berufsgruppe erhält im Rahmen der Fürsorgepflicht Beihilfeleistungen des Dienstherrn. Die zu den tatsächlichen Kosten entstehende Versicherungslücke schließen sie in der Regel durch einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung. Selbstständige und Freiberufler können sich jederzeit für die private Absicherung entscheiden. Studierende können sich zu Beginn ihres Studiums auf Wunsch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und zu einer privaten Versicherung wechseln. Diese Entscheidung ist endgültig und kann bis zum Ende des Studiums nicht rückgängig gemacht werden.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Anders als in der GKV stellen Versicherte in der PKV das Leistungsniveau ihren Wünschen entsprechend zusammen. Diese Sozialversicherungsbeiträge richten sich nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen, sondern basieren auf dem gewählten Tarif, dem Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherten. Für leistungsstarke Optionen werden entsprechend höhere Beiträge fällig. Wer Mitglied der privaten Krankenversicherung ist, kann in der Regel auf einen ausgezeichneten Versicherungsschutz setzen, der eine bevorzugte Behandlung als Privatpatient bietet. Die genauen Leistungen sind dabei abhängig von der jeweiligen Tarifvariante. Die Leistungen setzen sich aus

  • ambulanten Leistungen
  • stationären Leistungen
  • Dentalleistungen

zusammen. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, diese Leistungen durch ein Baukastensystem zu kombinieren. Ergänzungen wie eine Krankentagegeldversicherung sind möglich.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch, übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Gesundheitskosten. Maximal übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des GKV-Höchstbeitrages, die Differenz bis zum tatsächlichen Beitrag trägt der Versicherte. Eine Familienversicherung bietet die PKV nicht, für jedes Familienmitglied ist ein eigener Vertrag abzuschließen.

Die Selbstbeteiligung in der PKV

Um die Beiträge moderat zu halten, bieten die Versicherer Tarife mit Selbstbeteiligungen an. Versicherte zahlen Arzt- und Behandlungskosten bis zu dem vereinbarten Betrag selbst, gehen die Kosten über den vereinbarten Selbstbehalt hinaus, übernimmt die Versicherung die Erstattung. An den Kosten für den Eigenanteil ist der Arbeitgeber nicht beteiligt. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger fällt der Beitrag für den Versicherten aus. In vielen Tarifen ist eine Beitragsrückerstattung vorgesehen. Nimmt der Versicherte in einem Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch, erhält er einen Teil seiner Beiträge zurück.

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