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Gesetzliche Krankenversicherung

Beschreibung im Lexikon

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die zentrale Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Eingeführt wurde die GKV bereits im Jahr 1883 von Reichskanzler Otto von Bismarck. Damals wurden Industriearbeiter sowie Handwerker und Gewerbetreibende versicherungspflichtig. Zwei Drittel dieser Sozialversicherungsbeiträge trugen die Arbeitnehmer, ein Drittel der Arbeitgeber. Heute übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils den hälftigen Beitragsanteil. Den Zusatzbeitrag zahlt der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer allein.

Krankenversicherungsschutz ist Pflicht

Die Krankenversicherung gehört zur Sozialversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung, das heißt, jeder muss einen Gesundheitsschutz besitzen. Das Sozialgesetzbuch regelt die Versicherungspflicht. Demnach besteht ab einem Einkommen von 450 Euro monatlich Versicherungspflicht für Arbeitnehmer. Die Absicherungspflicht gilt auch für Rentner, Auszubildende und Studierende. Wer mit seinem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Grenze wird vom Gesetzgeber jährlich neu festgesetzt und beträgt für 2017 57.600 Euro jährlich bzw. 4.800 Euro monatlich. In diesem Betrag ist nicht nur das regelmäßige Einkommen enthalten, auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden angerechnet. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, bleibt wahlweise freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert oder wechselt zu einer privaten Krankenversicherung. Dabei darf der maximale Höchstbeitrag den auf Basis der Jahresarbeitsentgeltgrenze errechneten Beitrag nicht überschreiten. Das heißt, für das Einkommen, das über dieser Grenze liegt, werden keine Beiträge berechnet.

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Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Beitrag in der gesetzlichen Versicherung orientiert sich am Einkommen. Die Bundesregierung legt einen verbindlichen allgemeinen Beitragssatz fest, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte zahlen. Für das Jahr 2017 gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Mit einer entsprechenden Software ermittelt der Arbeitgeber die erforderlichen Beiträge und behält diese zur Weiterleitung an den Versicherungsträger direkt ein. Da die Entgeltabrechnungen häufig von Änderungen betroffen sind, sollte die Software über ein gültiges GKV-Zertifikat verfügen.

Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz zahlen Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell festlegen. Am Zusatzbeitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Die Kassen berechnen diesen Aufschlag, da die allgemeinen Beiträge nicht ausreichen, um kostendeckend zu wirtschaften. Im Durchschnitt liegen die Beiträge bei 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Familienversicherung in der GKV

Die GKV bietet die Möglichkeit, Familienmitglieder über den eigenen Versicherungsschutz abzusichern. Kinder sowie Ehepartner werden unter gewissen Bedingungen kostenfrei über den GKV-Versicherten familienversichert. Die Angehörigen dürfen ein maximales Einkommen von 450 Euro aus einem Minijob nicht überschreiten. Bei Kindern gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren, bei einer Berufsausbildung ist die Familienversicherung bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich.

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