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Zahlungsbedingungen

Beschreibung im Lexikon

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden in der Wirtschaft meist über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Teilweise erfolgt auch eine stillschweigende Übereinkunft. Getroffen werden Vereinbarungen, die sich auf den Zeitpunkt sowie den Ort von finanziellen Verbindlichkeiten beziehen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Möglichkeiten:

  • Vorauszahlung – häufig bei Neukunden
  • Bezahlung bei Übergabe
  • Zahlung nach der Übergabe
  • Begleichen der Verbindlichkeiten zu einem Zahlungsziel

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Bei Fernabsatzgeschäften, die auf Lieferung abgeschlossen werden, sehen die Zahlungsbedingungen in der Regel eine Vorauszahlung oder das Begleichen zu einem Zahlungsziel vor. Letzteres wird in der Rechnung vermerkt. Hier wird der Zeitraum angegeben, in dem die Bezahlung zu erfolgen hat. Teilweise ist es möglich, dass Lieferanten Skonto einräumen. Skonto darf abgezogen werden, solange die Begleichung der Kosten kurzfristig nach Rechnungseingang durchgeführt wird. Dies muss in der Buchhaltung vermerkt werden.

Die Festlegung der Zahlungsbedingungen

Interessant ist die Frage, wer die Zahlungsbedingungen festlegt. Hat ein Unternehmen private Endverbraucher, können die Bedingungen meist ohne weitere Vorgaben festgelegt werden. Sie enthalten die Zahlungsfrist, mögliche Rabatte oder Nachlässe. Der Endverbraucher muss die Bedingungen der Rechnung klar entnehmen können. Unternehmer legen diese durch ausgewählte Formulierungen fest. Die einzige Voraussetzung ist, dass der gewählte Termin durch den Kunden zeitlich eingehalten werden kann. Zu kurzfristige Zahlungstermine müssen bei einer Rechnung nicht akzeptiert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Formulierung „Zahlbar sofort nach Rechnungseingang“ lautet. Da die Anweisung der Zahlung sofort erfolgen kann, ist die Formulierung möglich. Findet sich in einer Rechnung kein Zahlungsziel, hat der Kunde einen Zeitraum von 30 Tagen für das Begleichen der Rechnung.

Wichtig: Unternehmer müssen in der Rechnung auf die Rechtsfolgen hinweisen, die bei einem Zahlungsverzug auftreten.

Ausnahmen gelten bei Rechnungen, die für durchgeführte Bauleistungen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Bauleistungen nach VOB berechnet werden. In diesem Fall werden die Zahlungsbedingungen vertraglich geregelt und es können Vorauszahlungen oder Teilrechnungen gefordert werden. Dies hängt mit dem erhöhten Aufwand zusammen, der bei einer Bauleistung erbracht werden muss.

Skonti und Rabatt in den Zahlungsbedingungen

Es kann teilweise sinnvoll sein, dem Schuldner die Möglichkeit einzuräumen, einen Preisnachlass in Anspruch zu nehmen. Üblich ist dies vor allem bei einem gewerblichen Kunden, wird aber ebenso bei privaten Kunden angeboten. Für den Kunden ist ein Rabatt eine Form der Anerkennung. Gewährt werden die Rabatte einmalig oder für Bestandskunden. Sie werden in der Rechnung vermerkt. Unternehmer können in ihren Zahlungsbedingungen einen Skonto festhalten. Die Höhe ist vom Unternehmer festsetzbar. Normalerweise bewegt sich der Skonto im Durchschnitt bei 2 Prozent vom Netto-Betrag der Rechnung. Abgezogen werden darf der Skonto, wenn eine Rechnung sofort beglichen wird.

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