Recht, Steuern und Finanzen
Was beinhaltet die „E-Privacy-Verordnung“ und wann tritt sie in Kraft?

Bei der E-Privacy-Verordnung handelt es sich um eine europaweite Regelung zur elektronischen Kommunikation, die im nationalen Recht umgesetzt wird. Sie ergänzt außerdem die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO) vom Mai 2018.
E-Privacy-Verordnung tritt erst nach der DSGVO in Kraft
Die E-Privacy-Verordnung wird jedoch derzeit noch in der europäischen Union verhandelt. Hierfür müssen sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat einigen. Die Verhandlungen hierfür werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte stattfinden.
Zum Stichtag 25 Mai 2018, an dem die neue DGSVO in Kraft tritt, wird deshalb weiterhin die bisherige E-Privacy-Verordnung gelten. Diese regelt unter anderem wie Tracking im Internet stattfinden darf.
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