Recht, Steuern und Finanzen

9 FAQ: Was ist die Kleinunternehmerregelung? Gilt sie für mich?

Wir informieren Sie rundum die Kleinunternehmerregelung, so dass Sie wissen, worauf es dabei ankommt.

Die Kleinunternehmerregelung steht im Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie reguliert nach § 19 UStG, ob Unternehmer von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die grundsätzlich 19 Prozent oder 7 Prozent beträgt, befreit sind. Prinzipiell unterliegen alle entgeltlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen eines Unternehmens der Umsatzsteuer gemäß § 1 Abs. 1 UStG. Dies gilt natürlich auch für Freiberufler.

Jedoch können sich Freiberufler sowie alle anderen Unternehmer laut § 19 UStG von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn sie Kleinunternehmer sind.

Welches Kriterium ist für die Kleinunternehmerregelung wichtig?

Das Kriterium für die Kleinunternehmerregelung ist erfüllt, wenn der Umsatz:

  • im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird und
  • im vergangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug.

Somit entfallen für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung  und  Umsatzsteuerjahreserklärung; wodurch die Buchhaltung vereinfacht wird. Bei Neugründern wird nur die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro für den hochgerechneten Umsatz herangezogen, da kein Vorjahresumsatz besteht.

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Kleinunternehmerregelung: Achtung bei der Erstellung von einer Rechnung

Nehmen Kleinunternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, dürfen sie auf ihrer Rechnung natürlich keine Umsatzsteuer ausweisen. Zudem müssen sie die Kunden auf ihrer Rechnung auf die Steuerbefreiung gemäß § 19 UStG hinweisen.

Ab welcher Grenze sind Kleinunternehmer keine Kleinunternehmer mehr?

Überschreiten Kleinunternehmer eine bestimmte Grenze beim Umsatz, sind sie im nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Die magische Grenze liegt bei 22.000 Euro.

Kleinunternehmerregelung: Wie sieht es mit der Einkommensteuer aus?

Trotz Befreiung von der Umsatzsteuer ist dies keine Befreiung von der Einkommensteuer. Kleinunternehmer müssen weiterhin ihr Einkommen auch aus der selbstständigen Tätigkeit am Ende des Jahres der Einkommensteuer unterwerfen.

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