ESG, CSRD & LkSG: Wie Sie 2026 Nachhaltigkeit und Compliance erfolgreich vereinen
Gesetzliche Nachhaltigkeits- und Compliance-Anforderungen können im Jahr 2026 besonders für KMU unübersichtlich wirken. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie ESG-Richtlinien, CSRD und LkSG zusammenhängen und wie KMU daraus praktische Maßnahmen ableiten.
Wer sich in Deutschland und der EU mit Nachhaltigkeit und unternehmerischen Sorgfaltspflichten beschäftigt, stößt unweigerlich auf die drei Kürzel ESG, CSRD und LkSG. Für KMU wichtig: Eine gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht aktuell nur für Unternehmen ab 1.000 Angestellten. Die meisten KMU sind daher nicht unmittelbar von den Regularien betroffen.
Dennoch werden sie immer öfter mit dem Thema konfrontiert: Kunden, Banken und Auftraggeber fragen zunehmend nach ESG-Nachweisen – sei es für die Kreditvergabe, die eigene Lieferkettenberichterstattung oder schlicht als Voraussetzung für die Geschäftsbeziehung. Grund genug für KMU, sich die Frage zu stellen, ob ESG-Daten im Zweifelsfall strukturiert vorliegen und nachgewiesen werden können.
Ist ein Unternehmen so aufgestellt, dass es Nachhaltigkeitsinitiativen transparent verfolgen und umsetzen kann, besteht die Möglichkeit, auch entsprechende Subventionen zu bekommen und dadurch das Unternehmen nachhaltig weiterzuentwickeln
Alexander Trautmann
Alexander Trautmann, Director Product bei Sage sagt: „Ist ein Unternehmen so aufgestellt, dass es Nachhaltigkeitsinitiativen transparent verfolgen und umsetzen kann, besteht die Möglichkeit, auch entsprechende Subventionen zu bekommen und dadurch das Unternehmen nachhaltig weiterzuentwickeln und nachhaltige Wettbewerbsvorteile zu realisieren, ohne alle Anforderungen selbst erfüllen zu müssen und alles selbst zu finanzieren.“
Das Wichtigste in Kürze:
- CSRD und LkSG gelten aktuell für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden – die meisten KMU sind daher nicht direkt berichtspflichtig.
- Trotzdem wächst der Druck: Kunden, Banken und Ausschreibungen fragen zunehmend nach ESG-Nachweisen.
- ESG, CSRD und LkSG überschneiden sich inhaltlich stark – wer sie als zusammenhängendes System behandelt, spart Aufwand bei Datenerfassung, Reporting und Zuständigkeiten.
- KMU können in fünf Schritten ein robustes Nachhaltigkeitsreporting aufbauen
- Früh strukturieren zahlt sich aus – für Finanzierung, Kundenbeziehungen und Zukunftssicherheit.
- ESG-Richtlinien, CSRD und LkSG ganzheitlich betrachten
- Was bedeuten ESG, CSRD und LkSG – und wie hängen sie zusammen?
- CSRD 2026 – Wer ist betroffen und was ist zu tun?
- LkSG – Wie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umsetzen?
- Wie mit Nachhaltigkeitsreporting anfangen? – 5 konkrete Schritte für KMU
- Fazit – Kann ESG-Compliance für KMU zum Wettbewerbsvorteil werden?
- FAQ zu CSRD, ESG und LkSG
ESG-Richtlinien, CSRD und LkSG ganzheitlich betrachten
Wer ESG und die damit verbundenen Regelwerke als zusammenhängendes System versteht, schafft früher Rechtssicherheit für das eigene Unternehmen, senkt Umsetzungsrisiken und vermeidet hektische Ad-hoc-Maßnahmen. Zuerst gilt es jedoch zu klären, wofür ESG, CSRD und LkSG jeweils stehen – und wie die Anforderungen in der Praxis zusammenwirken.
Grundsätzlich gilt:
- ESG bildet den übergeordneten Rahmen
- CSRD konkretisiert Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- LkSG steht für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Was bedeuten ESG, CSRD und LkSG – und wie hängen sie zusammen?
ESG: Environmental, Social und Governance
ESG steht für nachhaltige Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte, die heute zunehmend für Investoren, Banken, Geschäftspartner, Ausschreibungen und die eigene Unternehmenssteuerung relevant sind.
Wichtig: Ein „ESG-Gesetz“ oder Ähnliches gibt es nicht. Eher handelt es sich bei ESG um einen Sammelbegriff für Anforderungen und Bewertungskriterien aus verschiedenen EU-Regelwerken und Märkten.
CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die seit 2024 eine umfassende, standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen verpflichtend macht. Die EU verlangt von betroffenen Unternehmen regelmäßig Berichte zu Nachhaltigkeitsrisiken und Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt.
Konkret heißt das: Themen wie CO₂-Emissionen, Arbeitsbedingungen oder Lieferkettenrisiken müssen nach einheitlichen Standards dokumentiert und veröffentlicht werden. Berichtet wird nach den European Sustainability Reporting Standards, den ESRS.
Wichtig: Für die meisten KMU besteht aktuell keine direkte Berichtspflicht. Die CSRD richtet sich primär an große Unternehmen und kapitalmarktorientierte Gesellschaften. Relevant wird das Thema für KMU vor allem dann, wenn Kunden oder Geschäftspartner, die selbst berichtspflichtig sind, ESG-Informationen von ihren Lieferanten einfordern.
LkSG: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das deutsche LkSG dreht sich primär um unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Es verpflichtet Unternehmen seit 2023, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu wahren. Es betrifft aktuell Firmen ab 1.000 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland.
CSDDD: Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Die EU-Richtlinie CSDDD baut Regulierungen zum Nachhaltigkeitsreporting auf europäischer Ebene weiter aus. Sie ist ein eigenständiger EU-Rahmen für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten (Due Diligence).
Wichtig: Durch die 2025 beschlossene„Stop-the-clock“-Richtlinie wurde der erste Anwendungszeitpunkt der CSDDD auf Juli 2029 verschoben und die Berichtspflicht auf Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden begrenzt. KMU sollten das Thema Lieferketten-Compliance dennoch im Hinterkopf behalten, da Anforderungen weiterhin indirekt über Geschäftspartner weitergegeben werden können.
CSRD 2026 – Wer ist betroffen und was ist zu tun?
In vielen KMU herrscht Unsicherheit darüber, ob und ab wann im Hinblick auf CSRD konkreter Handlungsbedarf besteht. Da das Regelwerk innerhalb kurzer Zeit mehrfach grundlegend geändert wurde, lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Stand.
Ursprünglich waren von den CSRD-Vorgaben große Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte KMU betroffen. Mit dem sogenannten Omnibus-Paket (gültig seit März 2026) hat die EU-Kommission allerdings den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert und auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten eingegrenzt.
Steigender Handlungsbedarf auch für KMU
Viele KMU sind damit nicht unmittelbar berichtspflichtig. Dennoch entsteht auch für sie zunehmender Druck, ESG-relevante Daten, Risiken und Prozesse sauber nachweisen zu können – etwa gegenüber Kunden, Banken oder im Rahmen von Lieferkettenanforderungen.
CSRD ab wann?
In Deutschland ist das CSRD-Umsetzungsgesetz im März 2026 weiterhin Teil eines laufenden Umsetzungsprozesses. Ein Gesetzentwurf liegt seit September 2025 vor. Er soll die CSRD in deutsches Recht überführen. Für Unternehmen heißt das: Die Richtung ist klar, aber die konkrete nationale Rechtslage bleibt abzuwarten.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD
Ein zentrales Element der CSRD ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie entscheidet darüber, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen wesentlich sind – und damit auch, welche Themen in der Berichterstattung vertieft behandelt werden müssen.
Diese dreht sich um zwei zentrale Fragen:
- Welche Nachhaltigkeitsthemen können sich auf die finanzielle Lage, die Geschäftsentwicklung oder das Risikoprofil des Unternehmens auswirken? (Outside-in-Perspektive)
- Welche Auswirkungen hat das Unternehmen selbst auf Umwelt und Menschen? (Inside-out-Perspektive).
Für KMU, die sich vorbereiten wollen, lohnt ein früher Einstieg in die Wesentlichkeitsanalyse – auch ohne direkte Berichtspflicht.
Beispiel: Ein mittelständischer Händler erkennt durch die Analyse, dass seine wesentlichen Themen Verpackungsmüll und Lieferkettentransparenz sind – weil Kunden danach fragen und gleichzeitig neue Verpackungsvorschriften greifen. Statt sich in allen ESG-Themen zu verlieren, kann er gezielt dort investieren.
LkSG – Wie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umsetzen?
Viele KMU in Deutschland verbinden mit dem LkSG vor allem zusätzliche Bürokratie. In der Praxis geht es aber nicht darum, jede Verzweigung der Lieferkette lückenlos zu durchleuchten, sondern darum, Risiken strukturiert und verhältnismäßig zu bewerten.
In der Praxis bedeutet das: Wer unter das LkSG fällt, muss wissen, wo in seiner Lieferkette Risiken für Menschenrechte oder Umweltstandards entstehen könnten – und entsprechende Gegenmaßnahmen dokumentieren. Das reicht von der jährlichen Risikoanalyse über klare interne Zuständigkeiten bis hin zu einem Beschwerdekanal, den auch Lieferanten nutzen können.
LkSG Anwendungsbereich: Unmittelbare und mittelbare Zulieferer
Das LkSG umfasst grundsätzlich unmittelbare und mittelbare Zulieferer. Allerdings nicht in gleichem Maße. Direkte Zulieferer müssen risikobasiert in die laufende Sorgfalt einbezogen werden. Bei indirekten Zulieferern greift eine vertiefte Pflicht vor allem dann, wenn dem Unternehmen eine sogenannte „substantiierte Kenntnis“ über mögliche Verstöße vorliegt.
LkSG 2026: Aktueller Stand
Beim LkSG ist die Rechtslage 2026 politisch in Bewegung: Das BAFA hat die Prüfung der Unternehmensberichte nach §§ 12 und 13 LkSG eingestellt, da die Bundesregierung einer Gesetzesänderung vorgegriffen hat. Demnach soll die LkSG-Berichtspflicht gestrichen werden. Sorgfaltspflichten gelten weiter, wobei aber bis auf Weiteres nur noch schwere Verstöße sanktioniert werden.
Nichtsdestotrotz bleibt das Thema Sorgfaltspflichten in Lieferketten für viele Unternehmen operativ relevant. Schon wegen Kundenanforderungen, Finanzierung, Ausschreibungen und der europäischen Weiterentwicklung über die CSDDD.
Das ERP-System dient als zentrale Datenquelle für alle Nachhaltigkeitsbestrebungen. Es hilft beim Schaffen von Transparenz und bietet die Grundlage für die Berichterstattung
Alexander TRautmann
Wie mit Nachhaltigkeitsreporting anfangen? – 5 konkrete Schritte für KMU
Statt zwischen ESG-Anforderungen, Berichtspflichten und Lieferketten-Compliance den Überblick zu verlieren, sollten KMU die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen als ganzheitliches, zusammenhängendes Projekt verstehen. Entscheidend ist dafür ein strukturiertes Vorgehen in sinnvoll aufeinanderfolgenden Schritten.
1. Betroffenheitscheck durchführen
Prüfen Sie zuerst, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von CSRD oder LkSG betroffen ist – oder ob Anforderungen indirekt über Kunden, Banken, Investoren oder Ausschreibungen für Sie relevant sind. Hier zeigt sich oft, dass auch nicht unmittelbar betroffene KMU ESG-bezogene Nachweise liefern müssen.
Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:
- Haben Ihre wichtigsten Auftraggeber in letzter Zeit ESG-Fragebögen oder Nachhaltigkeitsnachweise von Ihnen angefordert?
- Wurden bei Ihrem letzten Kredit- oder Finanzierungsgespräch Fragen zu CO₂, Energieverbrauch oder Lieferketten gestellt?
- Nehmen Sie an öffentlichen oder großen privaten Ausschreibungen teil, bei denen Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle spielen?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, ist ESG für Ihr Unternehmen ein relevantes Thema.
2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse starten
Die Wesentlichkeitsanalyse hilft, Themen zu priorisieren, statt Aufwand ohne klare Zielsetzung zu investieren. So entsteht ein Fundament aus ESG-Themen, die für Ihr Unternehmen tatsächlich relevant sind und gezielt adressiert werden können.
3. Daten- und Prozesslandschaft aufnehmen
Für belastbares Nachhaltigkeitsreporting brauchen Sie Klarheit darüber, wo ESG-relevante Daten heute schon vorliegen – etwa in HR, Einkauf, Compliance, Energiemanagement oder Controlling.
Ein zentraler Ausgangspunkt ist dabei oft das ERP-System: „Das ERP-System dient als zentrale Datenquelle für alle Nachhaltigkeitsbestrebungen. Es hilft beim Schaffen von Transparenz und bietet die Grundlage für die Berichterstattung“, so Alexander Trautmann, Director Product bei Sage. Erst wenn Datenquellen und Prozesse sichtbar sind, lässt sich der Aufwand realistisch steuern.
4. Verantwortlichkeiten und Ressourcen klären
ESG funktioniert nicht als Einzeldisziplin. Klären Sie früh, wer fachlich verantwortlich ist, wer Daten zuliefert, wer Entscheidungen trifft und welche Ressourcen realistisch verfügbar sind. Oft scheitert die Umsetzung nicht am Wissen, sondern an unklaren Zuständigkeiten.
5. Digitale Tools gezielt evaluieren
Sobald Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten wachsen, steigt auch der Koordinationsaufwand. Dann lohnt sich der Blick auf geeignete ESG-Software, die Datenerfassung, Reporting und Nachverfolgung unterstützt. Für KMU ist dabei weniger die maximale Funktionsfülle entscheidend als eine Lösung, die sich pragmatisch in bestehende Abläufe integrieren lässt.
Fazit – Kann ESG-Compliance für KMU zum Wettbewerbsvorteil werden?
KMUs, die ESG, CSRD, LkSG und weitere Regelwerke wie CSDDD früh zusammen denken, schaffen optimale Voraussetzungen für Finanzierung, Kundenanforderungen und zukunftssichere Unternehmenssteuerung.
Entscheidend ist es dabei, Daten, Prozesse und Zuständigkeiten so aufzusetzen, dass daraus ein übergreifendes System entsteht, statt jedes ESG-bezogene Regelwerk isoliert zu betrachten.
Nachhaltigkeitsberichterstattung als Wettbewerbsvorteil
Nachhaltigkeits-Compliance bedeutet für KMU nicht nur mehr Bürokratie. Wer Nachhaltigkeitsinitiativen transparent dokumentiert, verschafft sich handfeste Vorteile: bessere Konditionen bei Banken, höhere Attraktivität für Geschäftspartner und Auftraggeber – und zunehmend auch für motivierte Fachkräfte.
Hinzu kommt ein oft unterschätzter Aspekt: Sauberes ESG-Reporting kann den Zugang zu Förderprogrammen auf EU- und Bundesebene ermöglichen – etwa für Investitionen in energieeffizientere Maschinen oder nachhaltigere Produktionsprozesse.
Sage bietet vertiefende Inhalte und Ressourcen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-relevante Prozesse für Unternehmen.
- Nachhaltigkeit und Soziales bei Sage
- Nachhaltigkeitsberichterstattung: Grundlagen & Standards
- Nachhaltigkeitsbericht erstellen – Leitfaden für Unternehmen
- Bessere Lieferketten durch kuenstliche Intelligenz
- Nachhaltigkeitsberichterstattung: Definition, Inhalte und Bedeutung
- Welche Maßnahmen zur Nachhaltigkeit für Unternehmen fördert der Staat?
- Nachhaltigkeit durch Digitalisierung: Kann das funktionieren?
FAQ zu CSRD, ESG und LkSG
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Durch das Omnibus-I-Paket (in Kraft seit März 2026) wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt: Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Jahresumsatz. Damit fallen rund 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen (besonders KMU) heraus. In Deutschland läuft die nationale Umsetzung noch – das CSRD-Umsetzungsgesetz soll im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden.
Das LkSG gilt grundsätzlich für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Für viele kleinere Unternehmen wird das Thema trotzdem relevant, etwa über Kundenanforderungen, Lieferketten oder Finanzierungsfragen. LkSG aktueller Stand: Die Berichtskontrolle wurde vom BAFA ausgesetzt, während die grundsätzlichen Sorgfaltspflichten politisch und regulatorisch weiter relevant sind.
Die doppelte Wesentlichkeit prüft zwei Perspektiven gleichzeitig: Welche Nachhaltigkeitsthemen können das Unternehmen wirtschaftlich oder finanziell treffen, und welche Auswirkungen hat das Unternehmen selbst auf Umwelt und Menschen? Das Ergebnis der Analyse bestimmt, welche Themen in der Berichterstattung wesentlich sind. Ein einfaches Wesentlichkeitsanalyse-CSRD-Beispiel wäre ein Industrieunternehmen, das sowohl über klimabezogene Beschaffungsrisiken als auch über eigene Emissionen und Arbeitsbedingungen berichten muss.
Die CSRD regelt vor allem die Nachhaltigkeitsberichterstattung und damit die Frage, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen. Die CSDDD zielt stärker auf unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette. Vereinfacht gesagt: Die CSRD ist Reporting, die CSDDD ist stärker Due Diligence und Umsetzungspflicht.
Nicht jedes KMU fällt 2026 unmittelbar unter die volle Berichtspflicht. Trotzdem steigen die CSRD-Anforderungen und allgemeinen ESG-Anforderungen auch für kleinere Unternehmen indirekt, etwa durch Nachweise gegenüber Kunden, Banken, Investoren oder im Lieferkettenkontext. Praktisch relevant werden deshalb vor allem Datenverfügbarkeit, klare Zuständigkeiten und ein nachvollziehbarer Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen.