Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, vor dem Renteneintritt bereits ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Sie genießen dadurch einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Für Unternehmen geht damit unter Umständen ein frühzeitiger Verlust langjähriger Mitarbeiter einher. Gleichzeitig ist es eine Chance, möglicherweise Stellen einzusparen oder diese mit jüngeren Mitarbeitern zu besetzen. Die Entscheidung über die Einräumung der Möglichkeit zum vorzeitigen Ruhestand obliegt dem Unternehmen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Die Tarifverträge einiger Branchen enthalten Regelungen zur Ausgestaltung der Altersteilzeit. Dennoch müssen diese im Unternehmen individuell umgesetzt werden. Entscheiden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer für diese Möglichkeit, sind sie an einige Vorgaben gebunden.
Der Preis der Altersteilzeit
Mit der Altersteilzeit halbieren Mitarbeiter ihre Arbeitszeit. Damit geht grundsätzlich auch eine Halbierung des Gehalts einher. Um Arbeitnehmern den Übergang auch finanziell zu erleichtern, erhalten sie von Ihrem Arbeitgeber eine Aufstockung in Höhe von 20 Prozent. Die Aufstockung ist steuerfrei und wirkt sich daher bei der Nettolohnberechnung nochmals positiv aus. Im Rahmen der Steuererklärung fließt die Aufstockung in den Progressionsvorbehalt ein und erhöht damit den allgemeinen Steuersatz. Arbeitgeber haben durch die Aufstockung höhere Ausgaben. Hinzu kommt, dass mindestens 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt erhalten. Er kann jedoch reduziert werden, da Arbeitnehmer während der Freizeitphase keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Zudem kann sich der Rentenanspruch des Mitarbeiters durch das verringerte Entgelt reduzieren. Die Vereinbarung der Altersteilzeit ist also finanziell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachteilig. Arbeitnehmer profitieren von ihrer Freizeit, Arbeitgeber unter Umständen von freien Stellen.
Altersteilzeit-Modelle
Für die Altersteilzeit bestehen zwei Modelle: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell. Beim Gleichverteilungsmodell reduziert sich die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum um die Hälfte. Arbeitnehmer arbeiten also während der gesamten Zeit halbtags. Für Unternehmen ist dieses Modell von Vorteil, weil in dieser Zeit neue Mitarbeiter eingearbeitet werden können. Zudem profitieren sie noch von der langjährigen Berufserfahrung des Mitarbeiters. Arbeitnehmer genießen einen fließenden Übergang über einige Jahre hinweg. Beim Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer während der ersten Hälfte der Übergangsphase Vollzeit und muss dafür in der zweiten Hälfte gar nicht mehr arbeiten. Auch dieses Modell ist ideal für die Einarbeitung eines möglichen Nachfolgers. Die Dauer der Altersteilzeit kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen möglicher tarifvertraglicher Regelungen frei vereinbart werden. Wichtig ist, dass sie erst mit dem 55. Lebensjahr beginnt und sich bis zum Renteneintritt erstreckt. Weit verbreitet sind Fristen zwischen drei und sechs Jahren.
Keine Förderung der Altersteilzeit nach 2009
Mit der Einführung des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand wurde 1996 eine Förderung durch die Arbeitsagenturen festgelegt. Für Arbeitnehmer, die bis Ende 2009 die Altersteilzeit in Anspruch nahmen, übernahm die Arbeitsagentur, damals noch Bundesanstalt für Arbeit, die Aufstockung von 20 Prozent, wenn die freiwerdende Stelle durch einen Arbeitslosen oder einen Mitarbeiter nach der Ausbildung besetzt wurde. Diese Förderung gibt es inzwischen nicht mehr. Für Unternehmen ist die Altersteilzeit daher vor allem dann noch attraktiv, wenn aufgrund von Umstrukturierungen oder aus wirtschaftlichen Gründen ein Personalabbau geplant ist.