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Nettolohnberechnung

Beschreibung im Lexikon

Nettolohnberechnung

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vereinbaren im Arbeitsvertrag gewöhnlich einen Bruttoarbeitslohn. Dieser muss im Rahmen der Entgeltabrechnung in einen Nettolohn umgerechnet werden. Bei der Nettolohnberechnung spielen unter anderem Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge eine Rolle.

Grundsätzliches Schema für die Nettolohnberechnung

Ausgehend vom Bruttolohn wird in der Praxis folgendes Schema für die Nettolohnberechnung herangezogen:

Bruttoentgelt

+ Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

+ Sachbezüge / geldwerter Vorteil

+ Zuschläge und Zulagen

+ Pauschal versteuerte Lohnbestandteile

= Gesamtbrutto

– Lohnsteuer

– ggf. Kirchensteuer

Solidaritätszuschlag

– Arbeitnehmeranteil gesetzliche Krankenversicherung

– Arbeitnehmeranteil gesetzliche Pflegeversicherung

– Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung

– Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung

= Nettoentgelt

+ ggf. Beitragszuschuss des Arbeitgebers zu privater Kranken-/Pflegeversicherung

– Überweisung der vermögenswirksamen Geldanlage (z. B. Bausparvertrag)

– ggf. Vorschuss

– Sachbezüge / geldwerter Vorteil

– ggf. Pfändungsbetrag

+ Reisekosten (steuer- und beitragsfrei)

= Auszahlung

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Die Nettolohnberechnung Schritt für Schritt

Bei der Nettolohnberechnung geht der Lohnbuchhalter in mehreren Schritten vor:

1. Schritt: Gesamtbrutto ermitteln

Erhält der Arbeitnehmer neben dem vereinbarten Bruttogehalt keine weiteren Leistungen, so stellt dieses auch direkt das Gesamtbrutto dar. Werden jedoch vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge, Zulagen, geldwerte Vorteile oder pauschal versteuerte Lohnbestandteile gewährt, so sind diese zum Bruttoentgelt zu addieren.

2. Schritt: Lohnsteuer ermitteln

Um die Lohnsteuer berechnen zu können, muss in der Nettolohnberechnung zunächst das Steuerbrutto ermittelt werden. Hierzu ist folgendes Schema zu verwenden:

Gesamtbrutto

– Freibeträge gemäß Lohnsteuerabzugsmerkmalen

– Altersentlastungsbetrag

– (Zuschlag zum) Versorgungsfreibetrag

+ Hinzurechnungsbeträge gemäß Lohnsteuerabzugsmerkmalen

= Steuerbrutto

Bestimmte Gehaltsbestandteile werden nicht oder nur zum Teil im Steuerbrutto berücksichtigt, zum Beispiel Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, pauschal versteuerte Lohnbestandteile oder Zuschüsse zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Mithilfe der Lohnsteuertabellen lassen sich nun anhand des Steuerbruttos die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag ermitteln. Hierbei wird auch die Lohnsteuerklasse einbezogen.

3. Schritt: Sozialversicherungsbeiträge berechnen
Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird das SV-Brutto ermittelt. Hierbei spielen die lohnsteuerlichen Frei- und Hinzurechnungsbeträge keine Rolle. Auch hier gilt es aber wieder, auf die Besonderheiten von ganz oder teilweise beitragsfreien Positionen zu achten, analog zur Lohnsteuerberechnung. Außerdem sind bei der Berechnung die Beitragsbemessungsgrenzen zu berücksichtigen, die die Beitragsbelastung nach oben hin beschränken.

4. Schritt: Nettolohnberechnung
Zieht man vom Gesamtbrutto die ermittelte Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge ab, so ergibt sich das Nettoentgelt. Je nach individueller Konstellation kann es jetzt noch Abzüge oder Hinzurechnungen geben. So ist beispielsweise ein Sachbezug abzuziehen, ebenso der Betrag eines vom Arbeitgeber überwiesenen VWL-Vertrags. Andererseits sind Beitragszuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung oder auch steuerfreie Reisekosten zu addieren. Dadurch ergibt sich im Endeffekt der Auszahlungsbetrag.

Für detailliertere Berechnungen hilft Ihnen unser Gehaltsrechner für Arbeitgeber.

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