Beschreibung im Lexikon
Fristen
Die obersten Finanzbehörden der Länder legen die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) fest. Unternehmen müssen Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fristgerecht einreichen. Beziehen sich die Steuererklärungen auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt oder ein Kalenderjahr, sind die Unterlagen spätestens fünf Monate später abzugeben.
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Die einzelnen Abgabefristen im Überblick
Die Lohnsteueranmeldung muss der Arbeitgeber spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines Lohnsteuer-Anmeldezeitraums einreichen (§ 41a EStG). Innerhalb der in § 44 Abs. 1 oder Abs. 7 EStG festgelegten Frist ist die einbehaltene Kapitalertragssteuer zu melden. Nach § 45a Abs. 2 Nr. 8 EStG ist der Antrag auf Veranlagung bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung zu stellen. Eine Voranmeldung hat der Unternehmer nach § 18 UStG bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums abzugeben.Fristen verlängern
Behördliche Fristen und Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen können nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater durchgeführt, gilt eine Verlängerung der Frist bis zum 31.12. des Folgejahres. Das Finanzamt kann Erklärungen vor Ablauf der verlängerten Frist anfordern. Dieser Fall wird angewendet, wenn- für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum nachträgliche Vorauszahlungen festgesetzt wurden (§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO)
- die Erklärungen für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum gar nicht oder verspätet abgegeben wurden
- sich eine hohe Abschlusszahlung aus der Veranlagung ergeben hat oder hohe Abschlusszahlungen erwartet werden
- Verluste für Beteiligte an Gemeinschaften und Gesellschaften festzustellen sind
- Bei begründeten Einzelanträgen gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung bis zum 28.02. Für Steuerpflichtige mit Gewinnen aus der Land- und Forstwirtschaft gilt eine Verlängerung bis zum 31.07. des Zweitfolgejahres, wenn der Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird.