Das Gegenkonto ist in der Buchhaltung immer das Konto, bei dem sich auf der rechten Habenseite ein Zahlenwert ändert. In der doppelten Buchführung besteht ein klassischer Buchungssatz aus einer Anordnung von links und rechts, die dort typischerweise mit den Begriffen Soll und Haben bezeichnet wird. Die Bedeutung von Soll und Haben in der Finanzbuchhaltung hat allerdings nichts mit dem allgemeinen Verständnis von Soll und Haben im Sinne von Minus und Plus zu tun. Genau genommen bedeuten folgende drei Begriffspaare in der Buchhaltung dasselbe:
- Links und rechts
- Soll und Haben
- Konto und Gegenkonto
Typisch für diese Anordnung ist das berühmte „T“ der Buchhaltung, das auch in Bilanzen und in der Unterscheidung von Aktiva und Passiva eine Rolle spielt.
Konto und Gegenkonto in der täglichen Buchhaltung
Buchhalterisch ist der Begriff Konto zudem nicht mit einem Bankkonto oder dem Firmenkonto zu verwechseln, sondern meint hier ein Buchungskonto, unter dem ein bestimmter Geschäftsvorfall erfasst wird. Das Konto im buchhalterischen Sinne besteht aus einer Ziffernfolge und einem Text, der es näher bezeichnet, zum Beispiel „4600 Werbekosten“ oder „4650 Bewirtungskosten“, wie es im Standardkontenrahmen SKR 03 der Fall ist. Da es sich bei diesen beiden Beispielkonten um Aufwandskonten handelt, lauten die Gegenkonten auf der rechten Seite entweder „1200 Bank“ oder „1000 Kasse“. Denn entweder findet ein Abgang auf dem Firmenkonto oder aus der Kasse statt. Bei der Buchung eines Geschäftsvorfalls ist also vor allem die Richtung der Buchung entscheidend. Häufig findet sich als Antwort auf die Frage „Wie verbuche ich einen Aufwand oder einen Umsatzerlös?“ die einfache Standardantwort: „Aufwand immer ins Soll buchen, Erträge immer ins Haben.“ Diese Faustregel ist allerdings nur vor dem Hintergrund verständlich, dass man die allgemeine Grundregel für Buchungssätze bereits verinnerlicht hat. Deshalb noch einmal ein genauer Blick auf die Bedeutung von Soll und Haben im buchhalterischen Sinne.
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Die Bedeutung von Soll und Haben in der Finanzbuchhaltung
In der Buchhaltung bedeutet „Soll“ die linke Seite des T-Schemas, „Haben“ die rechte Seite.
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- Bei der Buchung eines Aufwands erscheint zuerst die Ziffer eines Aufwandkontos im Buchungssatz, also auf der linken Seite. Rechts steht als Gegenkonto das Firmenkonto oder die Kasse.
- Bei der Buchung eines Erlöses erscheint zuerst die Ziffer des Firmenkontos oder der Kasse im Buchungssatz auf der linken Seite und die Ertragsart als Gegenkonto auf der rechten Seite.
„Aufwand ins Soll buchen“ heißt also nichts anderes als: Das Buchungskonto, das die Art des Aufwands näher bezeichnet, muss auf der linken Seite stehen, das Firmenkonto oder die Kasse steht als Gegenkonto auf der rechten Seite.
„Erlös ins Haben buchen“ heißt umgekehrt: Das Buchungskonto, das die Ertragsart näher bezeichnet, steht rechts, während auf der linken Seite das Firmenkonto oder die Kasse auftaucht, wo der Geldbetrag einen Zugang bedeutet.
Dieses Schema wird in der doppelten Buchführung auch auf Geschäftsvorfälle übertragen, die mit keinem direkten Zahlungsverkehr verbunden sind. Aber moderne Finanzbuchhaltungssoftware gibt auch hier bereits die „Stoßrichtungen“ aller Buchungen vor.