Kurz und knapp: Die Handelsspanne ist der Betrag, der sich aus der Differenz von Einkaufspreis und Verkaufspreis einer Ware ergibt. Synonym werden häufig die Begriffe Marge oder Gewinnspanne verwendet. Genauer formuliert ist die Handelsspanne bei Handelsunternehmen die Differenz zwischen dem Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer (Nettoverkaufspreis) und dem Einstandspreis. Für die Berechnung gilt folgende Formel: Handelsspanne = (Nettoverkaufspreis – Einstandspreis) / Nettoverkaufspreis
Die Handelsspanne wird generell anhand von Nettopreisen ermittelt und stellt innerhalb der Handelskalkulation eine wichtige Größe dar. Weder die Vorsteuer (Wareneinsatz) noch die Mehrwertsteuer (Listenpreis) fließen dabei in die Berechnung ein.
Bedeutung für den Händler
Der Kaufmann muss seinen Erfolg ermitteln, sein Umsatz ist die Differenz aus dem erzielten Erlös und den aufgewendeten Kosten. Sind die Erlöse höher als die Aufwendungen, ist das Ergebnis ein Gewinn. Die Handelsspanne gilt aus Kalkulationssicht als entscheidende Voraussetzung für die Gewinnerzielung.
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Beispiel zur Berechnung
Ein Kleinunternehmer kauft Elektrofahrräder für 800 Euro pro Stück und kalkuliert mit einem Kalkulationszuschlag in Höhe von 40 Prozent. Der Kalkulationszuschlag ist der prozentuale Aufschlag auf den zugrunde liegenden Einstandspreis, daraus errechnet sich der Listenverkaufspreis.
- Einstandspreis: 800 Euro
- Kalkulationszuschlag (40 Prozent)/ 320 Euro
- Nettoverkaufspreis: 1.120 Euro
- Handelsspanne = (1.120 – 800) / 1.120 = 0,2857 = 28,57 Prozent
Zur Erklärung: Dadurch beantworten Unternehmer die Frage, wie viel Geld in Prozent vom Verkaufspreis bleibt, mit dem weitere Kosten gedeckt werden können. Der Kalkulationsaufschlag zeigt, wie viel Prozent auf den Einstandspreis aufgeschlagen werden, um den Verkaufspreis zu erlangen.
Verschiedene Formen und Arten
Möglich ist die Darstellung als absolute Zahl (Stückspanne), diese entspricht dem Rohertrag der Ware. Oder die Darstellung erfolgt, wie im Beispiel, als relative Zahl (Prozentspanne). Darüber hinaus ist die Ermittlung von Betriebshandelsspannen, Durchschnittshandelsspannen und Warengruppenhandelsspannen üblich.
Bezieht sich die Handelsspanne auf einen speziellen Artikel, ist von der Artikelspanne die Rede. Gilt die Spanne für alle Artikel einer Warengruppe, bezeichnet man dies als Warengruppenspanne. Berücksichtigt ein Unternehmer die gesamte Handelsspanne des Betriebs mit, handelt es sich um die sogenannte Betriebshandelsspanne.
Zwei Arten der Realisierung
Es sind weiter die realisierte und geplante Handelsspanne zu unterscheiden. Die realisierte beschreibt den prozentualen Abschlag vom Verkaufspreis und wird auch Ist-Spanne oder Abschlagspanne genannt. Die geplante wird auch Soll-Spanne oder Aufschlagspanne genannt, bei dem Aufschlag handelt es sich um den Kalkulationszuschlag. Der Kalkulationszuschlag hilft Unternehmen dabei, den Verkaufspreis mithilfe des Einkaufspreises zu ermitteln.
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