Beschreibung im Lexikon
Mandantenbuchhaltung
Der Begriff Mandantenbuchhaltung bezieht sich auf die Tätigkeit eines Steuerberaters oder externen Buchhalters, der für andere Unternehmen (= Mandanten) die Buchführung übernimmt. Besonders ist dabei, dass über eine einzige Software eine Vielzahl von Mandanten abgewickelt werden kann.
Begriffsklärung Mandant
Als Mandant bezeichnet man zum einen den Kunden des Steuerberaters. Zum anderen handelt es sich dabei um eine organisatorische Einheit einer Software, die in sich abgeschlossen ist. Innerhalb einer mandantenfähigen Software können mehrere Mandanten angelegt werden. Jedes dieser geschlossenen Systeme nutzt dieselbe Softwarebasis, ist jedoch unterschiedlich konfiguriert und mit anderen Daten bestückt.Mandantenfähigkeit: Voraussetzung für die Mandantenbuchhaltung
Die Mandantenfähigkeit einer Software erfordert, dass die Daten in mandantenabhängige und Mandanten übergreifende Informationen aufgeteilt werden. Als mandantenabhängige Daten gelten jene Informationen, die sich ausschließlich auf einen bestimmten Mandanten beziehen, zum Beispiel Kundenstammdaten oder Bankverbindungen. Mandantenübergreifende Informationen hingegen treffen auf alle Mandanten zu und werden deshalb zentral gespeichert und gepflegt. Typische Beispiele hierfür wären die Grundkonfiguration, Währungen, Länder oder Steuersätze.Tipp:
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Ablauf der Mandantenbuchhaltung
Erledigen Unternehmen ihre Buchhaltung nicht selbst, können sie sie an einen Steuerberater oder an einen externen Buchhalter auslagern. Diese übernehmen jeweils von mehreren Kunden die Buchführung und benötigen entsprechend eine Finanzbuchhaltungssoftware, die mehrere Mandanten gleichzeitig abwickeln kann. Eine essenzielle Anforderung an diese Mandantenbuchhaltung ist, dass die Daten der Kunden strikt getrennt bleiben und unabhängig voneinander bearbeitet werden können. In diesem Rahmen kann der Steuerberater oder Buchhalter beispielsweise die folgenden Aufgaben für den Mandanten übernehmen:- vollständige Finanzbuchhaltung
- Verwaltung der offenen Posten und Mahnwesen
- fortlaufende Anlagenbuchhaltung
- Auswertungen aus dem Bereich der Betriebswirtschaft
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Erstellen der zusammenfassenden Meldung
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs