Beschreibung im Lexikon
Rückstellungen
Oft sehen Unternehmen größere Ausgaben auf sich zukommen, deren Höhe aber ungewiss ist. Vor allen Dingen bei der Zahlung von Steuern oder bei Pensionsrückstellungen müssen Betriebe im Vorfeld ihre Zahlungssicherheit gewährleisten.
Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, halten sich Unternehmen an das sogenannte kaufmännische Vorsichtsprinzip. Hierbei sind Rückstellungen außerordentlich hilfreich.
Warum Rückstellungen nutzen?
Um ganz sicher zu gehen, bilden Unternehmen für unplanbare Ausgaben Rückstellungen. Diese sind nicht mit den Rücklagen zu verwechseln. Während Rücklagen zum Eigenkapital gehören, sind Rückstellungen Fremdkapital. Das bedeutet, dass mit diesem Geld nicht mehr gewirtschaftet werden kann, denn es ist fest für bestimmte Ausgaben vorgesehen. Lediglich die Höhe der Ausgaben lässt sich nicht im Vorfeld bestimmen. Bei normalen Verbindlichkeiten sind Höhe und Zeitpunkt genau bekannt. Bekommt ein Unternehmen z. B. die Rechnung eines Lieferanten, sind hier Höhe der Zahlungssumme und Zahlungszeitpunkt fest vermerkt. Wenn für ein Unternehmen hingegen eine Verbindlichkeit ansteht, in der Summe und Zahlungszeitpunkt unbekannt sind, wird es schwierig, die Ausgaben genau zu planen. Für solche Fälle bilden Unternehmen Rückstellungen. Diese werden später dazu aufgewendet, um Schulden begleichen zu können. Unternehmen unterliegen generell der Pflicht zur Bildung von Rückstellungen. Diese werden in Betrieben u. a. für folgende Fälle gebildet:- Steuern
- Pensionskassen
- Prozesskosten
- Garantie- und Kulanzfälle etc.
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