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Rückstellungen

Beschreibung im Lexikon

Rückstellungen

Oft sehen Unternehmen größere Ausgaben auf sich zukommen, deren Höhe aber ungewiss ist. Vor allen Dingen bei der Zahlung von Steuern oder bei Pensionsrückstellungen müssen Betriebe im Vorfeld ihre Zahlungssicherheit gewährleisten.

Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, halten sich Unternehmen an das sogenannte kaufmännische Vorsichtsprinzip. Hierbei sind Rückstellungen außerordentlich hilfreich.

Warum Rückstellungen nutzen?

Um ganz sicher zu gehen, bilden Unternehmen für unplanbare Ausgaben Rückstellungen. Diese sind nicht mit den Rücklagen zu verwechseln. Während Rücklagen zum Eigenkapital gehören, sind Rückstellungen Fremdkapital. Das bedeutet, dass mit diesem Geld nicht mehr gewirtschaftet werden kann, denn es ist fest für bestimmte Ausgaben vorgesehen. Lediglich die Höhe der Ausgaben lässt sich nicht im Vorfeld bestimmen.

Bei normalen Verbindlichkeiten sind Höhe und Zeitpunkt genau bekannt. Bekommt ein Unternehmen z. B. die Rechnung eines Lieferanten, sind hier Höhe der Zahlungssumme und Zahlungszeitpunkt fest vermerkt. Wenn für ein Unternehmen hingegen eine Verbindlichkeit ansteht, in der Summe und Zahlungszeitpunkt unbekannt sind, wird es schwierig, die Ausgaben genau zu planen. Für solche Fälle bilden Unternehmen Rückstellungen. Diese werden später dazu aufgewendet, um Schulden begleichen zu können. Unternehmen unterliegen generell der Pflicht zur Bildung von Rückstellungen. Diese werden in Betrieben u. a. für folgende Fälle gebildet:

  • Steuern
  • Pensionskassen
  • Prozesskosten
  • Garantie- und Kulanzfälle etc.

In allen diesen Fällen ist im Vorfeld bekannt, dass eine Verbindlichkeit auftreten wird. Diese lässt sich zum Bilanzstichtag jedoch noch nicht genau beziffern, deshalb werden zur Vorsicht Rückstellungen gebildet. Diese Maßnahme ist wichtig, um das Unternehmen vor drohenden Zahlungsausfällen zu schützen. Da Rückstellungen aber Teil des Fremdkapitals sind, mindern sie auch den Gewinn eines Unternehmens.

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Welche verschiedene Arten von Rückstellungen gibt es?

Im Rechnungswesen wird generell zwischen Schuldrückstellungen und Aufwandsrückstellungen unterschieden. Schuldrückstellungen werden notwendig, wenn einem Vertragspartner gegenüber eine Rechtsverpflichtung besteht. Das ist sowohl bei ungewissen Verbindlichkeiten der Fall als auch bei drohenden Verlusten. Ein Beispiel dafür ist die Abgasaffäre bei Volkswagen. Der Autobauer hat im Jahr 2015 16,4 Milliarden Euro zurückgestellt, um eventuelle Rückruf- und Reparaturkosten abzudecken.

Aufwandsrückstellungen zählen hingegen eher zu Selbstverpflichtungen. Während Schuldrückstellungen vor drohendem Konkurs schützen, werden Aufwandsrückstellungen dazu genutzt, Instandhaltungsarbeiten zu finanzieren. Diese müssen nicht zwingend notwendig sein, werden aber in der Jahresbilanz mit eingeplant.

Gute Übersicht mit dem Rückstellungsspiegel

In der Buchhaltung werden alle bilanzierten Rückstellungen gemeinsam erfasst. Im sogenannten Rückstellungsspiegel lässt sich so sehr gut erkennen, welche finanziellen Risiken abgesichert sind. In der tabellarischen Übersicht tauchen ebenfalls aufgelöste Rückstellungen auf, die im Nachhinein doch nicht notwendig waren. Viele Unternehmen sortieren den Rückstellungsspiegel nach Frist der Verbindlichkeiten, was für noch größere Transparenz sorgt. Laut Handelsrecht haben Betriebe allerdings keine Verpflichtung, einen Rückstellungsspiegel zu erstellen.

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