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Stille Gesellschaft

Beschreibung im Lexikon

Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist eine spezielle Form einer Personengesellschaft. Sie gilt jedoch nicht als Handelsgesellschaft wie die oHG oder als Rechtsform des Unternehmens wie die Kommanditgesellschaft. Vielmehr handelt es sich um eine Gesellschaftsvereinbarung im Innenverhältnis. Der stille Teilhaber tritt nach den Regelungen im Handelsgesetzbuch nach außen nicht auf und vertritt daher das Unternehmen auch nicht. Der stille Gesellschafter beteiligt sich finanziell am Unternehmen, ist aber selbst nicht in der Firma tätig. Als Gegenleistung erhält der Teilhaber eine Gewinnbeteiligung. Wie hoch diese ausfällt, regelt der Gesellschaftsvertrag. Darin können die Vertragspartner auch den Zeitpunkt für eine mögliche Rückzahlung festlegen und weitere Vereinbarungen treffen. Der Gesellschaftervertrag der stillen Gesellschaft bedarf keiner besonderen Form, sofern nicht mit der Beteiligung ein GmbH-Anteil verbunden ist oder eine Immobilie eingebracht wird. Ein schriftlicher Vertrag ist jedoch zur Manifestierung der Vereinbarungen sinnvoll.

Stille Gesellschaft als interessante Finanzierungsalternative

Insbesondere bei der Unternehmensgründung kann eine stille Beteiligung sinnvoll sein, denn gerade in der Anfangszeit besteht ein hoher Investitionsbedarf. Da der stille Gesellschafter in der Regel keinen festen Rückzahlungsanspruch auf seine Einlage hat, ist diese Form der Beteiligung für Gründer meist angenehmer als der Kredit bei einer Bank. Die Beteiligung des Anteilseigners erfolgt nur am positiven Gewinn. Wenn in den ersten Geschäftsjahren die Gewinne ausbleiben, fallen daher keine Zahlungen an. Anders verhält es sich, wenn im Gesellschaftervertrag eine regelmäßige Zahlung unabhängig von der Gewinnsituation vereinbart ist. Start-ups profitieren häufig von stillen Beteiligungen durch andere Unternehmen oder Geschäftspartner, die ein Interesse an dem Unternehmen haben. Im Fall der Insolvenz gilt der stille Gesellschafter nicht als Schuldner, sondern mit der Höhe seiner Beteiligung als Gläubiger im Insolvenzverfahren. Die Haftung des stillen Gesellschafters beschränkt sich auf die Höhe seines Anteils.

Die Rechte des stillen Gesellschafters

Allgemein beschränken sich die Rechte des stillen Gesellschafters auf die Gewinnbeteiligung. Auf ein Mitspracherecht verzichtet der Anteilseigner in der Regel. Andere Vereinbarungen können jedoch im Gesellschaftervertrag festgelegt werden. So kann sich der stille Anteilseigner ein Mitspracherecht bei bedeutenden Entscheidungen einräumen lassen. Grundsätzlich hat der Gesellschafter ein Kontrollrecht und kann den Jahresabschluss prüfen. Da stille Gesellschafter in der Regel ein Interesse am Erfolg des Unternehmens haben, geben sie in der Praxis häufig wichtige Entscheidungstipps und fungieren teilweise als Mentor von Start-ups.

Die atypisch stille Gesellschaft

Von der typischen stillen Gesellschaft unterscheidet sich die atypisch stille Gesellschaft. Die Unterschiede bestehen vorwiegend in steuerrechtlichen Regelungen. Atypisch für eine stille Gesellschaft ist ein Gesellschafter, der sich aktiv an der Unternehmensführung beteiligt. Dazu gehört auch die Übernahme des unternehmerischen Risikos durch den Teilhaber. Sobald ein Teilhaber an unternehmerischen Entscheidungen beteiligt ist oder besondere Stimm- und Kontrollrechte nutzt, gilt er als Mitunternehmer. Seine Gewinnbeteiligung muss er daher als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb versteuern. Der typische stille Gesellschafter versteuert seine Beteiligung als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

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