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Zeitwertkonto

Beschreibung im Lexikon

Zeitwertkonto

Ein angesammeltes Wertguthaben lässt sich gebündelt für eine längerfristige Freistellung nutzen, die sozialversicherungsrechtlich geschützt ist und durch das Arbeitsentgelt finanziert wird. Damit ist es Arbeitnehmern möglich, ihre Elternzeit zu nehmen, sich um die Pflege von Angehörigen zu kümmern oder in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass der Angestellte bei seinem Arbeitgeber über ein Zeitwertkonto verfügt. Durch diese Wertguthabenvereinbarung kann der Arbeitnehmer sein Einkommen ansparen und sich später auszahlen lassen, um während der Freistellung oder Teilzeit finanziell abgesichert zu sein. Dazu wird ein Teil des Lohns über einen längeren Zeitraum vom Arbeitgeber einbehalten, die Höhe wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen vereinbart. Zusätzlich lassen sich Sondervergütungen wie Bonuszahlungen und Weihnachtsgeld auf dem Konto ansparen. Dieses Arbeitsentgelt wird auf dem Wertguthaben angespart und verzinst. Der Arbeitgeber muss das Zeitwertkonto seiner Angestellten vor Insolvenz geschützt anlegen. Außerdem ist das Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr dem Mitarbeiter eine schriftliche Aufstellung zu seinem Guthaben auszuhändigen. Neben Freistellungen vom Beruf und Teilzeitarbeit kann das Langzeitkonto mit Guthaben auch zur Finanzierung des Vorruhestands verwendet werden. Da das Wertguthaben nur die Zeit bis zur Altersrente überbrücken soll, darf nicht mehr Arbeitsentgelt eingebracht werden, als für die Zeit bis zur Rente benötigt wird.

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Kein gesetzlicher Anspruch auf Zeitwertkonto

In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Wertguthaben, hierfür bedarf es einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. In einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag kann dieser Anspruch festgelegt sein. Wichtig zu wissen ist, dass ein Wertguthaben stets in Geld geführt werden muss. Arbeitszeit an sich kann nicht angespart werden. Werden Überstunden und über den Mindesturlaub reichende Urlaubsansprüche in das Wertguthaben eingebracht, sind diese zunächst in Arbeitsentgelt umzurechnen. Der Arbeitgeber muss zusätzlich zum Lohn seinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung in das Konto einzahlen. Die Versteuerung des angesparten Arbeitsentgelts erfolgt analog erst zu dem Zeitpunkt, wenn es an den Arbeitnehmer während seiner Freistellung ausgezahlt wird. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber optionale Arbeitgeberzuschüsse aus eigenen Mitteln in das Konto einbringen. Aus welchen Gründen sich der Arbeitnehmer freistellen lassen kann, ist im Gesetz geregelt. Gemäß § 7c SGB (Sozialgesetzbuch) ist eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz, nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich. Außerdem kann vertraglich vereinbart sein, dass die Freistellung für den Vorruhestand und für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen genutzt wird.

Auszahlung des Wertguthabens

Wie lange sich der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz freistellen lassen kann und dabei durch das Wertguthaben bezahlt wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören der angesparte Betrag, die Anspardauer des Langzeitarbeitskontos, die Zinsen und die Gehaltsentwicklung. Soll der Arbeitnehmer wegen betrieblicher Gründe vorübergehend Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung erhalten, so braucht er sein Wertguthaben dafür nicht aufzulösen. Erhält der Arbeitnehmer sein Guthaben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt, so mindert sich sein Anspruch auf Arbeitslosengeld hierum nicht.

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