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Verification of Payee (VoP) ermöglicht flächendeckende Echtzeitüberweisungen und mehr Sicherheit für Bankkunden

Recht, Steuern und Finanzen

Verification of Payee (VoP) ermöglicht flächendeckende Echtzeitüberweisungen und mehr Sicherheit für Bankkunden

Wer innerhalb des Euroraums Geld überweist, kann das ab dem 09.10.2025 flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun – und das zu jeder Zeit. Mit Inkrafttreten der VoP sind im ERP Bereich sowohl Lieferanten- als auch Kundenprozesse, im HR Bereich die Mitarbeiterdaten betroffen.

Bereits seit 09.01.2025 müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Mehr Schutz entsteht dadurch für Unternehmen und Verbraucher vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen: Banken müssen künftig bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht.

Mit dieser Änderung erhalten Unternehmen mehr Sicherheit bei Zahlungen, insbesondere bei neuen Lieferanten. Sage bietet in seinen Softwarelösungen entsprechende technische Anpassungen, um diese Prüfung zu unterstützen.

Was ist die Verification of Payee (VoP)?

Ab dem 09.10.2025 müssen Banken bei jeder Überweisung prüfen, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen – das nennt sich Verification of Payee (VoP) oder IBAN-Name-Check. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. Das Ergebnis wird in Echtzeit zurückgemeldet und hilft dem Zahlenden bei der Entscheidung.

Hinweis:
VoP ist für Privatkunden verpflichtend.
Im Falle von Einzelüberweisungen ist die VoP-Überprüfung auch für Unternehmen Pflicht.
Anders sieht es bei Sammelüberweisungen aus. Hier haben Unternehmer die Möglichkeit, bei der Einreichung der Sammelüberweisungsdatei zu entscheiden, ob Sie diese zur Empfängerüberprüfung einreichen (Opt-In) oder ob Sie sie wie bisher in den gewohnten Prozessen verarbeiten (Opt-Out) möchten.

Nutzen Sie zukünftig die Einstellung „Opt-In“, beachten sie, dass bei Sammelzahlung diese nur in ihrer Gesamtheit freigeben oder storniert werden kann! Eine Freigabe einzelner Teile ist nicht möglich. Dies bedeutet, dass bei einer Prüfung auf „Close Match“ oder „no Match“ (Erläuterung weiter unten) die gesamte Sammelzahlung nicht durchgeführt werden kann.

Welche Überweisungen werden geprüft?

Die neue Regelung gilt sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche Überweisungen in Euro im Euroraum. Eine Empfängerüberprüfung ist nur bei Überweisungen von Girokonto zu Girokonto vorgeschrieben. Andere Kontoarten, wie Spar- oder Darlehenskonten, sind davon ausgenommen.

Überprüft werden sowohl elektronisch eingereichte Überweisungen als auch papierhaft abgegebene Überweisungen. Bei papierbasierten Aufträgen erfolgt die Prüfung jedoch nur, wenn die Kundin oder der Kunde sie persönlich in der Filiale abgibt.

Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei einer Änderung oder neuen Daueraufträgen ist eine Prüfung nötig. Lastschriften sind nicht von der Empfängerüberprüfung betroffen.

Stammdatenpflege ist sehr wichtig

Mit Inkrafttreten der VoP sind im ERP Bereich sowohl Lieferanten- als auch Kundenprozesse wie im HR Bereich die Mitarbeiterdaten betroffen. Überprüfen Sie daher insbesondere Ihre Stammdaten, damit ein sicherer Datentransfer gegeben ist!

  • Um bei SEPA-Überweisungen den korrekten Namen (Kontoinhabernamen) zu verwenden, überprüfen Sie Ihre Stammdaten. Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
  • Prüfung Ihres Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen (für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken).

Beispiele:

Kleine Differenzen bei der Schreibweise spielen keine Rolle. Umlaute, Groß- oder Kleinschreibung sowie Sonderzeichen oder doppelte Leerzeichen sollten nicht zum Abbruch führen. Auch Bindestriche oder andere Trennzeichen werden von den Banken toleriert. Beim Vergleich des eingegebenen Empfängernamens mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber-Namen werden folgende Transformationen durchgeführt:

  • Rechtsform ignoriert
    Bezeichnungen wie GmbH, AG, OHG, KG werden nicht berücksichtigt.
    Beispiel: „Müller GmbH“ vs. „Müller“
  • Kleinbuchstaben
    Alle Buchstaben werden in Kleinbuchstaben umgewandelt.
    Beispiel: „MÜLLER“ → „müller“
  • Diakritische Zeichen ersetzt
    Zeichen wie é, á, ü, ö,ñ werden durch Standardbuchstaben ersetzt.
    Beispiel: „René“ → „rene“
  • Umlaute umgewandelt
    ä, ö, ü werden in ae, oe, ue umgewandelt.
    Beispiel: „Müller“ → „mueller“
  • Sonderzeichen in Leerzeichen
    Zeichen wie & / – . , ( ) werden durch Leerzeichen ersetzt.
    Beispiel: „Müller & Partner“ → „mueller partner“
  • Doppelte Leerzeichen reduziert
    Mehrfache Leerzeichen werden zu einem einzelnen Leerzeichen zusammengefasst.
    Beispiel: „mueller partner“ → „mueller partner“

Wie funktioniert die Prüfung und wer ist in der Haftung?

Die Bank des Zahlers sendet eine Anfrage an die Empfängerbank. Diese prüft, ob Name und IBAN übereinstimmen. Je nach Ergebnis haftet die Bank bzw. der Zahler.

VoP-ErgebnisPrüfung/Haftung bei Falschüberweisung
✅ Matchvollständige Übereinstimmung/ Zahlung wird freigegeben (grüne Ampel)
Bank haftet: Bestätigung der Übereinstimmung.
⚠️ Close Matchleichte Abweichung z. B. Tippfehler/ Hinweis an den Zahler (gelbe Ampel) Zahler haftet auch bei leichter Abweichung, Hier liegt die Entscheidung beim Zahler. In den meisten Fällen führt eine Abweichung von 1-2 Zeichen zu einem „Close-Match“ und eine Abweichung von mehr als 3 Zeichen zu einem „No-Match“.
❌ No Matchkeine Übereinstimmung / Warnung vor möglichem Betrug (rote Ampel) Zahler haftet, da es keine Übereinstimmung gibt. Die Zahlung erfolgt auf eigenes Risiko des Zahlers.
🚫 Opt-OutEs wird keine Prüfung durchgeführt z. B. wegen eines Timeouts (rote Ampel) Zahler haftet, da keine Prüfung vorgenommen werden konnte; Zahlung ist möglich.

Nach Erhalt des Ergebnisses können Zahlende prüfen, ob der Empfänger korrekt ist, und anschließend entscheiden, ob sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten.

Die VoP-Prüfung erfolgt unmittelbar bei der Bank der Zahlenden (z.B. im Online-Banking). Das Ergebnis der Prüfung wird sofort übermittelt bzw. angezeigt. Negative oder unklare Ergebnisse (insbesondere „Close Match“ und „No Match“) werden Zahlenden mit einem Risiko-Hinweis angezeigt. Der Abschluss der Überweisung ist dennoch möglich.

Unsere Tipps für eine reibungslose VoP-Einführung

  • Informieren Sie Ihre Kunden und weisen Sie sie auf die korrekten Zahlungsangaben hin.
  • Prüfen Sie die Zahlungsangaben in Ihrem Internetauftritt, den E-Mail-Signaturen, auf Geschäftspapieren oder ggf. in Werbeunterlagen.
  • Nutzen Sie Überweisungsträger in Papierform? Überprüfen Sie, ob Zahlungsangaben korrekt dargestellt werden und überlegen Sie jetzt, ob es nicht ein guter Zeitpunkt zur Digitalisierung ist.
  • Werden auf Ihren Rechnungsformularen die exakten Namen verwendet?
  • Setzen Sie sich mit der Stammdatenpflege auseinander. Vergleichen Sie die vorhandenen Kontoinhabernamen mit den aktuellen Daten. Fragen Sie im Zweifelsfall nach und aktualisieren Sie Ihrer Datenbank. Je besser gepflegt Ihre Stammdaten sind, desto weniger „rote Ampeln“ werden Sie zukünftig bei Überweisungen haben.
  • Nennen Sie Ihren Zahlungsdienstleistern alternative Empfängernamen für Ihr Unternehmen, die von diesen zusätzlich als sogenannte Aliasnamen genutzt werden sollen, um die VoP-Trefferquote zu verbessern.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihnen die korrekten Bankdaten Ihrer Mitarbeiter vorliegen. Lassen Sie sich die vorliegenden Daten bestätigen bzw. nehmen Sie Änderungen der vorhandenen Zahlungsangaben vor, damit es nicht zu Verzögerungen bei den Lohnzahlungen kommt.

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