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Buchführung 2020: Gesetze und Regeln, auf die Kleinunternehmer besonders achten sollten

E-Book - Lohnwegweiser 2018

Man kennt das ja: Kaum hat sich etwas gut eingespielt, schon stehen wieder Veränderungen vor der Tür. Bei der Buchhaltung ist das genauso. Jedes Jahr zum 1. Januar bringt der Gesetzgeber Neuerungen heraus. Vor allem bei der Lohnsteuer stehen einige Änderungen an. Da heißt es erst mal wieder anpassen, sortieren, feinjustieren. Was zum Jahreswechsel in der Buchführung für Kleinunternehmer und Start-ups zukommt und zu beachten ist, lesen Sie hier.

Für das Unternehmen reisen – Verpflegungspauschalen steigen

Noch ist es erst ein Gesetzentwurf, aber bis zum Jahresende werden Bundestag und Bundesrat das neue Jahressteuergesetz 2019 mit großer Wahrscheinlichkeit beschließen. In der Buchführung für Kleinunternehmer ergeben sich insbesondere für die Lohnsteuerberechnungen einige Änderungen, etwa wenn Ihre Mitarbeiter dienstlich verreisen und unterwegs essen und trinken. Die bisher gültigen Pauschalen bei der Verpflegungsmehraufwendung werden angehoben und gelten wie folgt: Ist jemand 24 Stunden im Namen der Firma unterwegs, liegt die Pauschale ab dem 1. Januar 2020 bei 28 Euro (bisher 24 Euro). Die Sätze für An- und Abreisetage sowie für mehr als achtstündige Abwesenheiten steigen auf 14 Euro (bisher 12 Euro).

Beschäftigen Sie Berufskraftfahrer, die über mehrere Tage reisen und in ihrem Lkw übernachten, so wird für diese Mitarbeiter künftig ein neuer Pauschbetrag von 8 Euro pro Kalendertag fällig. Die Fahrer sollen damit Mehraufwände decken, die sie auf Raststätten haben, etwa wenn sie dort sanitäre Einrichtungen nutzen. Unbeeinflusst von dieser Pauschale bleibt es jedoch auch weiterhin möglich, tatsächliche höhere Kosten nachzuweisen.

Jahresabschluss 2019-Checkliste – extra für Gründer und Kleinunternehmer

So meistern Sie den buchhalterischen Jahreswechsel 2019 – ohne etwas zu vergessen.

Zudem geben wir Ihnen einen Ausblick, welche Änderungen in der Buchhaltung 2020 auf Sie zukommen.

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Gesetzgeber reagiert auf den angespannten Wohnungsmarkt

Vermieten Sie Ihren Angestellten eine Mitarbeiterwohnung? Dann interessiert Sie für Ihre Buchhaltung auch die folgende Veränderung. Mit dem 1. Januar 2020 wird ein Bewertungsabschlag für Mitarbeiterwohnungen eingeführt: Der Sachbezugsansatz der betreffenden Wohnung unterbleibt künftig unter bestimmten Voraussetzungen – nämlich dann, wenn die Miete mit Nebenkosten mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und nicht mehr als 20 Euro pro Quadratmeter beträgt.

Neues zum Fahrtkostenzuschuss

Änderungen gibt es auch bei den Fahrtkosten. Darauf ist in der Buchführung für Kleinunternehmer ebenso zu achten. Schon seit 2019 bleiben Zuschüsse des Arbeitgebers zum Jobticket unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei – allerdings wird diese Vergünstigung zurzeit noch auf die Entfernungspauschale angerechnet. Ab 2020 wird es möglich sein, dass Sie als Arbeitgeber die Ausgabe für das Jobticket pauschal mit 25 Prozent versteuern können. Gleichzeitig entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Weiterbildungsmaßnahmen sind kein Arbeitslohn

Umfassender als bisher werden ab 2020 Weiterbildungsmaßnahmen steuerbefreit. Bisher galt das vor allem für Fortbildungen, die im ureigenen Interesse des Unternehmens lagen. Demnächst erstreckt sich die Regelung auch auf Maßnahmen, die den Mitarbeiter darin unterstützen, generell auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen und mit den veränderten Anforderungen der Berufswelt zurechtzukommen. Dazu gehören beispielsweise Computer- und Sprachkurse, die für den aktuellen Arbeitsplatz nicht essenziell sind, den Mitarbeiter aber grundlegend weiterqualifizieren.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Ganz wichtig in der Buchführung für Kleinunternehmer: Zum 1. Januar 2020 steigt der Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Diskutiert wird zudem eine Erhöhung der Minijob-Grenze – die dann möglicherweise an den Mindestlohn gekoppelt würde. Die FDP hatte dazu schon 2018 einen Gesetzentwurf eingereicht, das Land Bayern zog im Juni 2019 mit einem eigenen Vorstoß im Bundesrat nach – stieß dort aber auf Ablehnung. Das Bundeswirtschaftsministerium behandelte das Thema in diesem Juni in einem Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz. Zu einer gesetzlichen Änderung führte bisher keiner der Vorstöße. Ob und wann sich hier etwas ändert und wann die Diskussion darüber wieder aufgenommen wird, ist daher noch unklar.

Änderungen 2020 für Kleinunternehmer

Die wichtigsten Änderungen, die 2020 auf Sie in der Buchhaltung zukommen, haben wir für Sie, als Kleinunternehmer kostenfrei zusammengefasst. Zudem enthält das Dokument auch eine Checkliste für den buchhalterischen Jahreswechsel 2019.

Natürlich haben wir auch für mittlere Unternehmen einen Ratgeber zum Thema Jahresabschluss und Änderungen in 2020 zusammengestellt.

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