Recht, Steuern und Finanzen
Was passiert zum Stichtag der DSGVO mit bereits erhobenen Altdaten?

Gemäß Erwägungsgrund 171 (Aufhebung der RL 95/46/EG und Übergangsbestimmungen) gelten alte Einwilligungen zur Datenverarbeitung über den 25. Mai 2018 hinaus, wenn sie bereits den Bedingungen der DSGVO entsprechen. In diesem Fall kann die Verarbeitung der Altdaten fortgesetzt werden.
Anpassung von Onlineformularen zur Einwilligung der Datennutzung
Folglich sollten sämtliche Onlineformulare, über welche die Einwilligungen der Betroffenen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten generiert werden (z.B. für das Versenden von Newslettern und Werbe-E-Mails und das Anlegen eines Benutzerkontos), entsprechend angepasst und eine Zustimmung zur Datenverarbeitung ausschließlich mithilfe eines Double-Opt-Ins eingeholt werden.
Weitere Fragen und Antworten rund um die DSGVO finden Sie in unserer DSGVO-FAQ
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