Wie lässt sich die Sicherheit der Datenverarbeitung gemäß der DSGVO gewährleisten?
Zum Thema Sicherheit in der Datenverarbeitung verweist die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung). Dabei unterscheiden sich grundsätzlich technische Maßnahmen von organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit.
Sicherheit in der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten
Die DSGVO nennt insbesondere folgende Maßnahmen um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten:
- Pseudonymisierung und Verschlüsselung von Daten
- Systeme prüfen, sowie deren Verfügbarkeit und Belastbarkeit sicherstellen
- Vertraulichkeit und Integrität sicherstellen
- Wiederherstellung von Daten nach physischem oder technischen Zwischenfall sicherstellen
- Regelmäßige Evaluierungsverfahren zu den umgesetzten und geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
Weitere Fragen und Antworten rund um die DSGVO finden Sie in unserer DSGVO-FAQ