HR-Management und Lohnbuchhaltung

15 FAQ: Welche Meldefristen gelten bei der Lohnabrechnung für die Krankenkassen?

Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiter Lohnabrechnungen erstellen und sind dazu verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge der Angestellten abzuführen. Dabei müssen sie für die Meldung an Ämter und Kassen strenge Fristen des Gesetzgebers beachten.

Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiter Lohnabrechnungen erstellen und sind dazu verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge der Angestellten abzuführen. Dabei müssen sie für die Meldung an Ämter und Kassen strenge Fristen des Gesetzgebers beachten.

Deren Nichteinhaltung kann zu massiven Geldbußen führen. Deshalb halten Sie besser die Fristen ein:

  • Die Lohn-, Steuer- und Sozialabgaben-Berechnung müssen Sie spätestens am Ende der dritten Woche eines laufenden Monats abgeschlossen haben.
  • Bis zum fünftletzten Bankarbeitstag sollten Sie die Meldung über die voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge übermitteln.

Seit dem 1. Januar 2009 können diese Meldungen an die Sozialversicherung nur noch durch elektronische Datenübertragung über die Portale der Krankenkassen aus systemgeprüften Programmen wie Sage Business Cloud Lohnabrechnung oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen abgegeben werden.

Für die Datenübermittlung hat der Dienstleister der Kassen, die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (www.itsg.de), eine kostenfreie Anwendung eingerichtet: sv.net.

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Weitere wichtige Meldefristen

Neben den Meldefristen für die Krankenkassen, sind natürlich auch die Meldefristen für das Finanzamt bei der Lohnabrechnung relevant.

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