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Geldwerter Vorteil

Beschreibung im Lexikon

Geldwerter Vorteil

Geldwerter Vorteil anhand von Beispielen erklärt

Einen geldwerten Vorteil können Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt auszahlen, was auf verschiedene Weise geschehen kann. Diese sachbezogene Leistung wirkt sich unterschiedlich auf die Steuer aus und hat Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn man einige Punkte beachtet.

Inhalt

Was bedeutet geldwerter Vorteil?

Als geldwerten Vorteil bezeichnet man alle Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, die nicht auf das persönliche Girokonto überwiesen, sondern als Sachleistungen erbracht werden. Dabei kann es sich entweder um die vergünstigte oder kostenfreie Überlassung einer Ware (z. B. Rabatte beim Personalkauf) oder um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung (z. B. Kita-Platz für das Kind) handeln. Ein geldwerter Vorteil ist jede Leistung, die „Geld wert“ ist. Die Höhe entspricht dem Betrag, den der Arbeitnehmer selbst aufbringen müsste, um die Sachleistung zu finanzieren.

Was ist der Unterschied zwischen geldwertem Vorteil und Sachbezügen?

Der Unterschied liegt darin, dass der geldwerte Vorteil versteuert werden muss. Als Sachbezüge gelten Sachleistungen, die einen bestimmten jährlichen oder monatlichen Freibetrag nicht überschreiten und zweckgebunden sind – sie sind steuerfrei. Wird der Freibetrag überschritten, wandelt sich der Sachbezug automatisch zu einem geldwerten Vorteil und ist steuerpflichtig. Zudem kommt der Zweck hinzu: Es handelt sich um einen geldwerten Vorteil, wenn der Bezug zum Unternehmen gegeben ist und die Leistung keine privaten Vorzüge bietet.

Wann ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei möglich?

Grundsätzlich ist jeder geldwerte Vorteil zu versteuern. Hiervon hat der Gesetzgeber allerdings eine ganze Reihe an Ausnahmen definiert, die dann als Sachbezug gelten. Bis zu welchem Grenzwert ein geldwerter Vorteil steuerfrei ist, hängt von der Art und Ausprägung des Sachbezugs ab. Wichtig ist zudem, dass der Bezug zusätzlich zum Gehalt gewährt, aber nicht in bar ausgezahlt wird.

Neben dem Wert der Sachleistung gilt auch der Zweck als Kriterium der Steuerfreiheit. Handelt es sich beispielsweise um ein Geburtstagsgeschenk seitens des Arbeitgebers, ist die Leistung nicht zu versteuern. Wird dieselbe Leistung allerdings als Bonus für besondere Mitarbeit vergeben, ist sie in der Regel steuerpflichtig. Relevant ist auch die Frage, ob eine private oder geschäftliche Nutzung der Sachleistung seitens des Arbeitnehmers vorliegt. Beispielsweise ist Arbeitskleidung nicht zu versteuern, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird. Wird sie privat getragen, ist sie zu versteuern.

Verschiedene Arten der Bezüge unterliegen unterschiedlichen Freigrenzen. So ist eine Verpflegung in Form von Abend- und Mittagessen sowie Frühstück bis zu 288 Euro im Monat steuerfrei, wobei dies nicht willkürlich aufgeteilt werden kann, sondern es gelten festgelegte Beträge für die einzelnen Mahlzeiten.

Darüber hinaus gibt es Bezüge wie Rabatte, gesundheitsfördernde Maßnahmen und Arbeitgeberdarlehen, die ebenfalls unter verschiedene Freibeträge fallen. Abgesehen davon sind einige Sachleistungen immer steuerfrei, wie beispielsweise technische Ausstattungen, die vom Arbeitgeber leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Möchte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen geldwerten Vorteil bieten, ohne dass diese ihn nachträglich versteuern müssen, so besteht die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß § 37 b EStG. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Gegenwert mit einem pauschalen Steuersatz versteuert. Dies ist allerdings nur für Leistungen möglich, für die nicht bereits eine spezielle Regelung getroffen wurde, wie es zum Beispiel beim Dienstwagen der Fall ist. Insgesamt ist die Versteuerung geldwerter Vorteile relativ kompliziert und sollte daher einem Steuerberater überlassen werden.

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Was sind Beispiele für den geldwerten Vorteil und Besteuerungsgrenzen?

Der geldwerte Vorteil wird je nach Art sehr unterschiedlich gehandhabt. Die folgende (nicht abschließende) Liste zeigt den korrekten Umgang mit den wichtigsten Sachbezügen.

  • Kinderbetreuungskosten: Für nicht schulpflichtige, zu Hause betreute Kinder darf der Arbeitgeber Kinderbetreuungskosten für den Kindergarten oder eine Tagesmutter unabhängig von der Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei bezuschussen.
  • Gutscheine: Pro Monat darf der Arbeitgeber bis zu 50 Euro in Form von Gutscheinen (z. B. Tankgutschein, Jobticket für den ÖPNV) steuerfrei weitergeben.
  • Gesundheitsförderung: Ob Nichtraucherprogramm, Ernährungsberatung oder Seminar zur Stressbewältigung – pro Jahr darf der Arbeitgeber bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer in die Gesundheitsförderung investieren. Das gilt aber nicht für den Mitgliedsbeitrag in Sportvereinen oder -studios.
  • Weiterbildung: Möchte sich der Arbeitnehmer jobbezogen weiterbilden, darf der Arbeitgeber die Kosten hierfür übernehmen, unabhängig von der Höhe.
  • Darlehen: Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein zinsfreies oder -günstiges Darlehen, so kann der Zinsvorteil steuerfrei bleiben. Der Darlehensbetrag muss hierfür unter 2.600 Euro liegen.
  • Umzugskosten: Für einen beruflich veranlassten Umzug darf der Arbeitgeber die Kosten unbeschränkt steuerfrei übernehmen.
  • Personalrabatt: Für Waren oder Dienstleistungen aus eigener Herstellung dürfen Arbeitnehmer pro Jahr bis zu 1.080 Euro Mitarbeiterrabatt steuerfrei in Anspruch nehmen.
  • Geschenke: Pro Jahr dürfen Arbeitnehmer im Wert von bis zu 60 Euro Geschenke bekommen, zum Beispiel zum Geburtstag oder zu Weihnachten.
  • Bonusmeilen: Beruflich gesammelte Flugmeilen dürfen bis zu einem Wert von 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei auch privat genutzt werden. Der Arbeitgeber muss der Privatnutzung natürlich zustimmen.
  • Aktien: Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter im Wert von bis zu 360 Euro jährlich in Form von Aktien an seinem Unternehmen beteiligen.

Welche Vorzüge hat der geldwerte Vorteil?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von geldwerten Vorteilen und auch steuerfreien Bezügen. Häufig lohnt sich ein geldwerter Vorteil mehr als eine Gehaltserhöhung, weil der Arbeitnehmer direkter profitiert und für den Arbeitgeber günstiger ausfällt als zusätzliche Lohnnebenkosten.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Ausgaben sind steuerlich absetzbar
  • Es fallen keine zusätzlichen Anteile für die Sozialversicherung an
  • Vorteilhafte Positionierung als Arbeitgeber/Employer Branding
  • Höhere Mitarbeitermotivation und -bindung

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Geringere steuerliche Abgaben, es bleibt mehr vom Nettolohn
  • Private Kostenersparnis beispielsweise für technische Geräte, Fahrzeuge oder Sprit

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