Eine Gratifikation ist eine Sonderzuwendung für Arbeitnehmer, die zusätzlich zur regulären Vergütung gezahlt wird. Die bekannteste Sonderzahlung ist das Weihnachtsgeld. Manche Firmen zahlen ihren Arbeitnehmern zusätzlich ein Urlaubsgeld oder individuelle Jubiläumszuwendungen. Ziel einer Gratifikation ist generell die Anerkennung für die geleistete Arbeit und eine Steigerung der Motivation. Als Gratifikationen gelten auch Bonuszahlungen, die z. B. für erreichte Verkaufsziele zusätzlich zum eigentlichen Gehalt gezahlt werden.
Tipp: Wollen Sie Ihre arbeits- und zeitintensiven Personalprozesse beschleunigen? Jetzt die richtige HR Software finden
Wer hat Anspruch auf eine Gratifikation?
Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Gratifikation gibt es nicht. In der Regel sollten Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag festgelegt werden, um Klarheit auf beiden Seiten zu schaffen. Ist im Arbeitsvertrag die Zahlung eines 13. Gehalts (Weihnachtsgeld) festgelegt, hat der Arbeitnehmer selbstverständlich ein verbrieftes Recht darauf.
Wird eine bestimmte Sonderzuwendung mindestens dreimal vorbehaltlos gezahlt, spricht das Arbeitsrecht von betrieblicher Übung oder Betriebsübung. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise drei Jahre hintereinander eine Summe von je 500 Euro als Weihnachtsgeld erhalten, kann er daraus das Recht auf weitere Zahlungen ableiten. Anders sieht es aus, wenn die Höhe jährlich je nach finanziellem Zustand des Unternehmens schwankt. Arbeitgeber können sich vor Ansprüchen aus betrieblicher Übung schützen, indem sie festlegen, dass es bei derartigen Zahlungen um eine „freiwillige Leistung unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs für die Zukunft“ handelt.
Wichtig: Es ist nicht möglich, einzelne Mitarbeiter bewusst von einer Gratifikation auszuschließen. Erhält der größte Teil der Abteilung eine einmalige Sonderzahlung, steht diese aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes jedem Mitarbeiter der Abteilung zu. Ausnahmen gelten u. a. bei Kündigungen, hoher Fehlzeitenquote oder zu kurzer Betriebszugehörigkeit.
Wie ist die Gratifikation steuerlich zu behandeln?
Gratifikationen wie das Weihnachtsgeld und Bonuszahlungen gehören steuerlich zu den sonstigen Bezügen und sind steuerpflichtig. Für den Arbeitnehmer kann dies bedeuten, dass er durch die Einmalzahlung ein deutlich höheres Monatsgehalt erzielt und in eine höhere Steuerklasse rutscht. Für die Lohnbuchhaltung ist zu beachten, dass der Arbeitgeber zunächst die Lohnsteuer auf das reguläre Jahresgehalt ermitteln muss. Anschließend muss die Lohnsteuer auf das gesamte Jahresgehalt einschließlich der Gratifikation (hier: das Weihnachtsgeld) berechnet werden. Die Differenz ist die Lohnsteuer, die auf das Weihnachtsgeld anfällt.
Alternativen zur Gratifikation
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es sinnvoll sein, statt auf eine finanzielle Zuwendung auf einen geldwerten Vorteil zu setzen. Hinter dieser Bezeichnung verbergen sich Sachgegenstände, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Klassiker sind Laptops und Smartphones. Der Arbeitgeber muss den geldwerten Vorteil pauschal versteuern, doch für den Arbeitnehmer ist das Geschenk steuerfrei.
Kleinigkeiten bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat sind auch für den Arbeitgeber steuerfrei. So kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen monatlichen Tankgutschein von 40 Euro steuerfrei als Gratifikation aushändigen oder ein Job Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Mitgliedschaften in Fitnessstudios und Essensgutscheine sind ebenfalls gerne angenommene Geschenke.