Recht, Steuern und Finanzen

Wo liegen die Auswirkungen der DSGVO auf den Beschäftigtendatenschutz?

FAQ DSGVO

Die neue Datenschutzgrundverordnung regelt auch den Beschäftigtendatenschutz eindringlicher als zuvor.

Darauf ist beim Beschäftigtendatenschutz lt. DSGVO zu achten

Wie bereits zuvor müssen Beschäftigte ihre Zustimmung für die Datenverarbeitung geben, dies muss aber auf freiwilliger Basis und in Schriftform geschehen. Außerdem müssen Beschäftigte über den Zweck der Datenverarbeitung aufgeklärt und auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden. Dafür kommen dem Arbeitgeber außerdem besondere Dokumentationspflichten zu, diese Vorgänge entsprechend aufzuzeichnen.

Neu ist, dass von den Datenschutzregeln nun in gleicher Weise auch Leiharbeiter, Bewerber und ehemalige Mitarbeiter betroffen sind.

Weitere Fragen und Antworten rund um die DSGVO finden Sie in unserer DSGVO-FAQ.