Recht, Steuern und Finanzen

Die Künstlersozialkasse – Vor- und Nachteile für Freiberufler

Freischaffende Künstler und Publizisten sind oftmals hohen Einkommensschwankungen unterworfen. Die Künstlersozialkasse (KSK) hilft, die schwierigen Lebensumstände von Künstlern zu mildern. Doch wo liegen die Vor- und Nachteile der Künstlersozialkasse?

Freischaffende Künstler und Publizisten sind oftmals hohen Einkommensschwankungen unterworfen und sehen sich im Berufsleben einer ganzen Reihe von Herausforderungen gegenübergestellt. Die Künstlersozialkasse (KSK) hilft dabei, die schwierigen Lebensumstände von Künstlern zu mildern, indem sie diesen den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht und die Arbeitgeberbeiträge der freiberuflichen Berufsgruppen übernimmt. Wer in die Künstlersozialkasse einzahlen muss, erfahren Sie im Blogbeitrag ”Künstlersozialkasse – Wer muss Abgaben zahlen?“. Aber wie funktioniert die Künstlersozialkasse konkret? Welche Berufsgruppen gelten überhaupt als „Künstler“ bzw. „Publizisten“ und wo liegen die Vor- und Nachteile der Künstlersozialkasse?

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

Bei der 1982 eingeführten Künstlersozialkasse handelt es sich nicht um eine Versicherung, sondern um eine Abteilung des gesetzlichen Sozialversicherungssystems, die sich speziell an freiberufliche Künstler und Publizisten richtet. Abhängig von ihrem Einkommen entrichten Mitglieder der KSK Beiträge, wobei der bei Freiberuflern eigentlich selbst zu zahlende „Arbeitgeberanteil“ von dieser übernommen wird. Eine Künstlersozialversicherung (KSVG) kann bei einem beliebigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Sie läuft gewissermaßen „über“ die Künstlersozialkasse, da diese 50 Prozent der anfallenden Beiträge, sprich de facto den Arbeitgeberanteil, übernimmt. Die Zuschüsse werden dabei zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von Unternehmen, welche die Leistungen von entsprechenden Selbstständigen in Anspruch nehmen, übernommen. Ob man zu einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung berechtigt ist, entscheidet die Künstlersozialkasse durch die Bewertung entsprechender Nachweise des Künstlers.

Die Vorteile der Künstlersozialkasse für Freiberufler

Die Künstlersozialversicherung geht für entsprechend Versicherte mit einer ganzen Reihe von Vorteilen einher:

Einkommensgebundene Beitragshöhe: Da die Künstlersozialversicherung Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist, sind die zu zahlenden Beiträge an die Höhe des Einkommens gebunden. Bei niedrigem Einkommen müssen folglich auch nur niedrige Beiträge gezahlt werden, ohne dabei auf Versicherungsleistungen verzichten zu müssen.

Zuschüsse: Dank des 50-prozentigen Beitragszuschusses der Künstlersozialkasse müssen freischaffende Künstler nicht mehr als reguläre Arbeitnehmer in die Sozialversicherung einzahlen.

Rentenversicherung: Ein besonderes Plus für Freiberufler, die Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der KSK haben, stellt die gesetzliche Rentenversicherung dar. Im Gegensatz zu anderen freiberuflich tätigen Berufsgruppen sind Künstler und Publizisten durch die Krankensozialversicherung auch rentenversichert und müssen sich daher nicht zwangsweise um eine private Altersvorsorge kümmern.

Die Nachteile der Künstlersozialkasse

Für geringverdienende Künstler und Publizisten gibt es keine günstigere Versicherungsmöglichkeit als über die KSK. Doch auch am System der Künstlersozialkasse wird ab und an Kritik geäußert:

Pflichtversicherung: Bei der Künstlersozialkasse handelt es sich um eine Pflichtversicherung, sodass sich im künstlerischen Bereich tätige Freiberufler die Mitgliedschaft nicht aussuchen können und im Gegensatz zu anderen Freiberuflern automatisch in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Gerade bei höheren Einkommen wird dies vereinzelt als Nachteil angesehen.

Mindesteinkommen: Folgenschwer für viele Künstler wirkt eine Regelung bezüglich des Mindesteinkommens. Dieses darf 3.900 Euro jährlich bzw. 325 Euro monatlich nicht unterschreiten. Anderenfalls hat man keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der KSK. Berufsanfänger sind von dieser Regelung zwar ausgenommen, aber als Anfänger gilt man lediglich für 3 Jahre – ein Zeitraum, der in der schwierigen Kunstszene oft nicht ausreicht, um Fuß zu fassen. Gerade frisch gebackene Künstler und Publizisten, die die Zuschüsse zur Sozialversicherung am besten gebrauchen könnten, dürfen diese daher häufig nicht in Anspruch nehmen.

Wer darf beitreten?

Neben dem jährlichen Mindesteinkommen von 3.900 Euro gibt es noch verschiedene weitere Beitrittsvoraussetzungen zur KSK. Erzielt man etwa den überwiegenden Teil seines Einkommens aus anderweitigen Tätigkeiten, bleibt einem der Zugang zur KSK verwehrt. Zudem muss der ausgeübte Beruf im weitesten Sinne den Bereichen Kunst und Publizistik zugeordnet werden können. So heißt es auf der Webseite der KSK: „Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.

Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG).“ Auch vergleichsweise neue Berufe wie etwa Webdesigner werden von dieser Definition umfasst.

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