
Die neue Datenschutzgrundverordnung – DGSVO der EU gilt ab dem 25. Mai 2018 für alle Unternehmen, die innerhalb der europäischen Union personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten.
DSGVO gilt auch für Nicht-EU Länder
Dabei ist irrelevant aus welcher Branche das Unternehmen stammt und ob das Unternehmen seinen Sitz innerhalb der europäischen Union hat oder nicht. Nach dem sogenannten Marktort-Prinzip werden damit die Daten aller sich in der EU aufhaltenden Personen geschützt, unabhängig davon ob es sich bei den Betroffenen um EU-Staatsbürger handelt und ob die Unternehmen in der EU ansässig sind oder nicht.
Weitere Fragen und Antworten rund um die DSGVO finden Sie in unserer DSGVO-FAQ
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