Eine gerechte Bezahlung, die der erbrachten Arbeitsleistung entspricht, ist spätestens seit dem Beginn der Industrialisierung das Ziel von Arbeitnehmern und Gewerkschaften. Dieses Ziel ist jedoch nur schwer realisierbar, weil viele Arbeiten sich in Bezug auf Qualität und Quantität nicht messen lassen. Eine Bezahlung, die der erbrachten Leistung entspricht, geschieht durch den Akkordlohn. Diese Art der Bezahlung beschränkt sich jedoch auf handwerkliche Berufe und die industrielle Fertigung. Anders als mit einem Festgehalt oder einem Stundenlohn erfolgt die Bezahlung mit Akkordlohn entsprechend der geleisteten Arbeit in Form produzierter Stückzahlen, eines erzeugten Gewichts oder einer erbrachten Volumenleistung. Fliesenleger oder Maurer werden im Akkord nach Quadratmetern verlegter Fiesen oder Kubikmetern gemauerter Wände bezahlt. An die Stelle des Stundenlohns tritt die Bezahlung pro Stück, Quadratmeter oder Kubikmeter.
Die Grenzen des Akkordlohns
Akkordlohn hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Vorteile. Arbeitnehmer können die Höhe ihres Lohns durch ihr Arbeitstempo und die geleistete Arbeitsmenge selbst beeinflussen. Arbeitgeber profitieren von hohen Leistungen ihrer Mitarbeiter. Zudem ist die Lohnabrechnung mit dem Stücklohn vergleichsweise unkompliziert, weil einfach die erbrachte Stückzahl, das Gewicht oder die Fläche bezahlt wird. Doch Akkordarbeit hat ihre Grenzen überall dort, wo eine Bezahlung nach erbrachter Leistung nicht möglich ist. Im kaufmännischen Bereich erfolgt im Verkauf die Berücksichtigung der Leistung teilweise durch die Bezahlung von Provisionen. In anderen Bereichen ist die Arbeitsleistung nur schwer oder gar nicht messbar. Ebenso verhält es sich in Pflege- und Sozialberufen, in der öffentlichen und privaten Verwaltung, bei Polizei und Feuerwehr oder bei vielen technischen Tätigkeiten. Die Bezahlung im Akkord ist also nur möglich, wo das Arbeitsergebnis exakt messbar und vergleichbar ist.
Tipp:
Akkordlohn ist zustimmungsbedürftig
Unternehmen dürfen den Akkordlohn nur einführen, wenn der Betriebsrat dieser Form der Bezahlung zustimmt. So sieht es das Betriebsverfassungsgesetz vor, da es sich um eine soziale Angelegenheit handelt. Der Betriebsrat kann der Bezahlung nach Akkord nur zustimmen, wenn die Arbeitsbedingungen optimal sind. Das ist der Fall, wenn
- die Leistungsmenge messbar ist
- Arbeitnehmer die Leistungsmenge beeinflussen können
- ein störungs- und mängelfreier Arbeitsablauf gewährleistet ist
- die Arbeitsbedingungen unverändert bleiben
- eine zweckentsprechende Einrichtung des Arbeitsplatzes vorliegt
- die im Akkord erbrachten Arbeitsabläufe sich wiederholen
Zudem müssen die Akkord-Konditionen klar festgelegt und für alle im Akkord beschäftigten Arbeitnehmer gleich sein. Der Akkordsatz setzt sich zusammen aus dem Mindest- oder Grundlohn und dem Akkordzuschlag, der zwischen 5 und 25 Prozent des Mindestlohns betragen kann. Zudem ist die Normalleistung festzulegen. Nur wenn die Leistung der Arbeitnehmer über der Normalleistung liegt, erfolgt die Bezahlung im Akkordlohn. Bleibt die Arbeitsleistung unter der Normalleistung oder entspricht sie ihr, erhält der Arbeitnehmer den Mindestlohn.
Fluch und Segen für Arbeitnehmer – Akkordlohn
Für Arbeitnehmer ist Akkordlohn Fluch und Segen gleichzeitig. Einerseits können sie durch eine hohe Arbeitsleistung ihr Einkommen deutlich verbessern, andererseits sind sie dadurch auch motiviert, sich zu überlasten. Die Folge können ernsthafte gesundheitliche Schäden sein und demzufolge ein höherer Krankenstand. Aufgrund des hohen Tempos der Akkordarbeit ist zudem eine größere Fehlerhäufung gegeben, sodass die Arbeitsqualität leidet. Nur noch wenige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern daher die Akkordarbeit an.