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Arbeitsbescheinigung

Beschreibung im Lexikon

Arbeitsbescheinigung

Bei der Arbeitsbescheinigung handelt es sich um ein Formular der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber muss es zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ausfüllen, um der Behörde alle für die Entscheidung über die Gewährung von Arbeitslosengeld relevanten Fakten mitzuteilen.

Inhalte der Arbeitsbescheinigung: Basis für die Leistungsentscheidung

Die Arbeitsbescheinigung dient vor allem dazu, die folgenden Informationen weiterzugeben:

  • Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung, um die Anwartschaftszeit und die Anspruchsdauer zu klären
  • Beitragspflichtiges Entgelt als Basis für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengelds
  • Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag, Ursache)

Konkret fragt der Fragebogen die folgenden Themen ab:

  • Betriebliche Angaben zum Arbeitgeber
  • Persönliche Daten
  • Angaben zum Arbeitsverhältnis
  • Angaben zur Beitragspflicht
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsentgelt und weitere Zahlungen
  • Leistungen in Zusammenhang mit der Beendigung (z. B. Abfindung)
  • Kündigungsfrist

Hinweis: Ist der Arbeitnehmer in Anschluss an die Beendigung für einen anderen Arbeitgeber tätig und nicht arbeitslos, muss die Arbeitsbescheinigung nicht zwingend ausgefüllt werden. Verliert der Arbeitnehmer wenig später seine neue Anstellung, so kann es passieren, dass der erste und der zweite Arbeitgeber die Bescheinigung ausfüllen müssen, um alle relevanten Beschäftigungszeiten und Entgelte zu erfassen.

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Arbeitsbescheinigung ist Pflicht

Früher musste der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung unaufgefordert ausfüllen und dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aushändigen. Dies wurde zum 1. Januar 2016 geändert: Nunmehr besteht die Pflicht zum Ausfüllen nur noch auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit oder des Arbeitnehmers. Weigert sich der Arbeitgeber, das Formular auszufüllen, so droht nach § 404 SGB III ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Hinweis: Die Arbeitsbescheinigung muss auch dann zeitnah ausgefüllt werden, wenn vor dem Arbeitsgericht noch eine Kündigungsschutzklage anhängig ist.

Arbeitsbescheinigung in Papierform oder online ausfüllen

Der Arbeitgeber erhält gewöhnlich von seinem Arbeitgeber oder direkt von der Bundesagentur für Arbeit den Fragebogen in Papierform. Er kann diesen entweder direkt ausfüllen und abgeben oder ihn online ausfüllen und absenden. Diese elektronische Meldung kann häufig über die Lohnbuchhaltungssoftware abgegeben werden, aber auch die Meldeplattform der Sozialversicherung sv.net bietet die Funktion. Geht die Arbeitsbescheinigung bei der Bundesagentur für Arbeit elektronisch ein, so lässt sie dem Arbeitnehmer einen Ausdruck zur Kontrolle zukommen.

Fehler in der Arbeitsbescheinigung: Korrektur möglich

Gibt der Arbeitgeber fehlerhafte Daten in der Arbeitsbescheinigung an, so können diese durchaus noch korrigiert werden. Erkennt der Arbeitnehmer den Fehler bereits, bevor er den Fragebogen an die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben hat, kann direkt ein neues Dokument ausgefüllt werden. Andernfalls reicht die Richtigstellung gegenüber dem zuständigen Sachbearbeiter aus. Dieser ist verpflichtet, im Zweifelsfall selbst die korrekten Werte zu ermitteln, und ist nicht an den Inhalt der Arbeitsbescheinigung gebunden.

Wird dem Arbeitnehmer aufgrund falscher Angaben eine unwiderrufliche Sperrfrist mit endgültiger Zahlungsverweigerung des Arbeitslosengelds auferlegt, kann sich der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen.

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