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Einzelkosten

Beschreibung im Lexikon

Einzelkosten

In der Kostenrechnung bezeichnen sie die Kosten, die einem Bezugsobjekt mittels Beleg direkt zugerechnet werden können (Kontierung). Lassen sie sich direkt einem Kostenträger zurechnen, nennt man diese direkte Kosten. In der Regel handelt es sich um Produkte oder Dienstleistungen. Die Bezugsobjekte richten sich nach dem Auswertungszweck. Es können Projekte, Kostenträger, Sparten und Kostenstellen sein. Das Kostenverursacherprinzip bleibt bei der Zurechnung der Einzelkosten auf die Kostenträger gewahrt.

Einteilung der Einzelkosten

In der Regel haben sie die Eigenschaften proportionaler Kosten. Einteilen lassen sich diese in:

  • Lohnkosten für die Fertigung – Erfassung durch Lohnscheine
  • Materialkosten für die Fertigungen – Erfassung durch Materialentnahmescheine
  • Gesonderte Einzelkosten im Vertrieb, zum Beispiel in Form von Provisionen
  • Gesonderte Einzelkosten in der Fertigung, zum Beispiel in Form von Kosten für die Produktion eines Prototyps

Belege tragen die Nummer des Kostenträgers und gewährleisten ihre formal richtige Zurechnung. Auch einzelne Sonderkosten lassen sich mithilfe durchnummerierter Belege erfassen.

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Kostenstelleneinzelkosten und Kostenstellengemeinkosten

Kostenstelleneinzelkosten werden mittels Belegen direkt den jeweiligen Kostenstellen zugerechnet. Dies ermöglicht es Unternehmern, exakt nachzuvollziehen, in welcher Kostenstelle wie viele Kosten der jeweiligen Kostenart anfallen.

Das Gegenteil zu diesen sind Kostenstellengemeinkosten. Bei diesen gibt es keinen Beleg. Sie werden stattdessen mit Verteilungsschlüsseln auf die Kostenstellen verteilt. Zinsen, Steuern, Miete und Abschreibungen sind Beispiele für die Kostenstellengemeinkosten.

Einzelkosten, Gemeinkosten und weitere Kostenformen

Sogenannte Gemeinkosten stellen den Gegensatz zu Einzelkosten dar. In der Produktion eingesetzte Güter bezeichnet man als indirekte Güter, wenn sie zu den Gemeinkosten gehören. Für Einzelkostengüter wird die Bezeichnung direkte Güter verwendet.

Weitere Kostenformen in der Betriebsbuchhaltung:

  • Betriebskosten entstehen durch die Betriebsleistung.
  • Wertkosten entstehen durch die Wertleistung (Zinsen etc.).
  • Stelleneinzelkosten sind einer Kostenstelle direkt zurechenbar.
  • Stellengemeinkosten lassen sich einer Kostenstelle nicht direkt zuordnen.
  • Ist-Kosten stellen die tatsächlich angefallenen Kosten der abgelaufenen Rechnungsperiode dar.
  • Normalkosten errechnen sich aus bekannten Kosten vergangener Rechnungsperioden.
  • Plankosten – zukünftige Verbrauchsmengen werden bewertet und in der Plankostenrechnung zusammengefasst.

Einzelkosten: wichtige Informationen für Unternehmer

Sie liefern Unternehmern wichtige Informationen über die entstehenden Kosten, wenn sie eine Ausweitung der Produktion ohne Erweiterung der Kapazitäten planen. Für die Unternehmensplanung haben sie daher eine zentrale Bedeutung.

Kostenerfassung richtig gestalten

Die Erfassung der Kosten sollten Unternehmer so organisieren, dass es für alle zu belastenden Kostenelemente Belege und eine eindeutige Kontierung gibt. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Beträge im Rahmen ihrer Ersterfassung als Einzelkosten einer Kostenstelle belastet und nicht aufgeschlüsselt werden. Für die verantwortungsvolle Kostenrechnung ist die Einhaltung dieser Regel die Voraussetzung.

Tipps: In Bezug auf die Mitarbeiter sollten Unternehmer in die Mitarbeiterbindung investieren. Das rechnet sich gegenüber den andernfalls anfallenden Fluktuationskosten. Wer seine Mitarbeiter am Unternehmensgewinn beteiligen möchte, kann statt einer Gehaltserhöhung (Personalkostenfalle) andere Möglichkeiten ausnutzen.

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