Grundsätzlich handelt es sich bei Zinsen um den Preis, der für die Überlassung von Kapital für einen bestimmten Zeitraum zu bezahlen ist. Die Angabe des Zinssatzes erfolgt als Prozentsatz p.a., das heißt per annum oder auf Deutsch pro Jahr. Es lassen sich dabei fest vereinbarte und variable Zinssätze unterscheiden. So ist es zum Beispiel üblich, bei Gebäudedarlehen für die Dauer einer bestimmten Bindungsfrist von zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren einen feststehenden Zinssatz im Kreditvertrag zu vereinbaren. Dagegen ist die Verzinsung des Kontokorrentkredits, den Banken privaten Kunden und Unternehmen als Ergänzung des laufenden Girokontos einräumen, in aller Regel variabel. Dieser Zinssatz ist von der Entwicklung des allgemeinen Marktzinsniveaus abhängig.
Zinsen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Buchhaltung eines Unternehmens erfasst Zinsen in Form von Erträgen oder Aufwendungen. Dies führt zu erfolgswirksamen Buchungen, die den Gewinn für das Geschäftsjahr erhöhen oder vermindern. Grundsätzlich erfolgt die Buchung von Zinsen, die ein Unternehmen für Darlehen und andere Inanspruchnahmen von Fremdkapital zahlen muss, per Zinsaufwand an Bank. Erhält das Unternehmen selbst welche, weil es Geldbeträge an Dritte, zum Beispiel Mitarbeiter oder Lieferanten, verleiht, bucht es per Bank an Zinserträge.
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Skonti stellen handelsrechtlich keine Zinsen dar
Zwar erfolgt die Angabe von Skonti in der Form eines Zinssatzes, dennoch handelt es sich dabei nicht um Zinsaufwendungen oder -erträge im Sinne des Handelsrechts. Skonto, das ein Unternehmen beim Kauf von Waren durch eine frühzeitige Bezahlung der Rechnung erhält, stellen Anschaffungspreisminderungen dar. Umgekehrt sind Skonti, die durch die Bezahlung des Kunden innerhalb der festgesetzten Frist anfallen, für das Unternehmen Erlösschmälerungen.
Der Zins-Ausweis in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Kaufleute, die zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind, stellen nach der Beendigung eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss auf. Dieser umfasst neben der Bilanz eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung, in der die während des vergangenen Geschäftsjahres angefallenen Erträge und Aufwendungen einander gegenübergestellt werden. Die Gliederung dieser Erfolgsrechnung hat nach einem Schema zu erfolgen, das handelsrechtlich vorgeschrieben ist. Das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sieht dabei die Positionen Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie Zinsen und ähnliche Erträge vor. Bei beiden Posten ist ein gesonderter Ausweis an Beteiligungs- beziehungsweise Konzernunternehmen vorgesehen. Unter den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen zeigen Unternehmen typischerweise Zinsen auf Guthaben bei Kreditinstituten. Das Gleiche gilt auch für solche, die ein Betrieb für Darlehen an Gesellschafter oder Kunden erhält. Auch Zinsen, die das Finanzamt im Zusammenhang mit Steuererstattung gutschreibt, sind hier zu zeigen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen umfassen regelmäßig Zinsen, die für Bankdarlehen sowie andere Kredite und für die Inanspruchnahme des Dispokredits zu zahlen sind. Auch Verzugszinsen werden unter dieser Position erfasst.