Beschreibung im Lexikon
Kalkulatorische Kosten
Betriebswerte setzen bei der Erstellung von Angeboten oder Verkaufspreisen von Produkten kalkulatorische Kosten an. Damit sind Kostenarten gemeint, die nicht direkt mit einem tatsächlichen Aufwand oder echten, tatsächlich zu zahlenden Kosten verbunden sind. Allerdings sind kalkulatorische Kosten keineswegs eine rein fiktive Größe. Jedes Unternehmen muss bei einer Angebotskalkulation grundsätzlich auch Kostenarten berücksichtigen, die nichts direkt mit der Herstellung eines Produkts zu tun haben. So muss in jedem Verkaufspreis die zu erzielende Marge so bemessen sein, dass sie zur Deckung allgemeiner und in Zukunft eventuell anfallender Kosten beiträgt.
Warum sind kalkulatorische Kosten sinnvoll?
Bei Preiskalkulationen werden zunächst immer solche Kostenarten berücksichtigt, die für die Erzeugung des entsprechenden Produkts oder die Bereitstellung einer Dienstleistung tatsächlich aufgewendet werden. Dazu gehören Materialeinkauf und Rohstoffe, Energiekosten, die als Aufwand für die Herstellung anfallen, und Personalkosten. Darüber hinaus ist es im Rahmen von Vollkosten- oder Deckungsbeitragsrechnungen üblich, sämtliche Kostenarten anteilig in einen Verkaufspreis oder angebotenen Stundensatz einfließen zu lassen. Häufig besteht gerade bei Kleinunternehmen die Situation, dass bestimmte Kostenarten nicht anfallen. Ein Selbstständiger in der Beratungsbranche, der sämtliche Verwaltungstätigkeiten neben seinem Kerngeschäft selbst erledigt, muss also keine Bürofachkraft bezahlen. Trotzdem sollte er die Kosten dafür bei der Kalkulation seiner Stundensätze berücksichtigen. Denn eines Tages ist er vielleicht doch auf die Unterstützung durch eine Fachkraft angewiesen, wodurch dann reale Personalkosten entstehen.Tipp:
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