Definition: Formen von Steuererklärungen
Es gibt verschiedenen Formen von Steuererklärungen. Die bekannteste ist wohl die Einkommenssteuererklärung. Sie ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sowie für etwa jeden zweiten Arbeitnehmer verpflichtend. Viele weitere Arbeitnehmer erstellen Sie freiwillig, um zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Weitere Varianten von Steuererklärungen sind:
- Steuererklärung für die Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften wie die GmbH)
- Steuererklärung für die Gewerbesteuer (alle Unternehmen außer Freiberuflern)
- Umsatzsteuererklärung (alle Unternehmen, außer sogenannten Kleinunternehmern)
Inhalt einer Steuererklärung
Grundsätzlich dienen Steuererklärungen dazu, Gewinn und Verlust bzw. Einnahmen und Ausgaben deutlich zu machen. Der genaue Inhalt hängt von der Form der Steuererklärung ab. Zusätzlich zu den eigenen Angaben sind Belege für deren Inhalt beizufügen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen. Je nach Rechtsform sind Unternehmen außerdem zum Führen einer Bilanz und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die ordnungsgemäße Buchhaltung ist in diesem Fall ein zentraler Aspekt.
Eine mögliche Konsequenz auf die Abgabe einer Steuererklärung ist eine Nachforderung – falls die bisher gezahlten Steuern niedriger sind als die endgültig festgesetzte Summe. Haben Privatpersonen oder Unternehmen zu viel gezahlt, erhalten sie eine Rückerstattung vom Finanzamt.
Fristen und andere Vorschriften
Für die Form von Steuererklärungen gibt es bestimmte Vorschriften, ebenso für die rechtzeitige Abgabe. In aller Regel ist die Abgabe mittels amtlich vorgeschriebener Vordrucke vorgeschrieben. Dies geschieht mittlerweile meist online durch die Nutzung des Elster-Verfahrens. Moderne Software ermöglicht es, dabei auch Belege und andere Nachweise auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Fristen fallen unterschiedlich aus und schließen Verlängerungsmöglichkeiten ein. Sie hängen unter anderem davon ab, ob ein Steuerberater an der Steuererklärung beteiligt ist.
Unabhängig davon, ob Privatperson oder Unternehmen, ist der Ausfüllende dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wer im Nachhinein Fehler bemerkt, muss diese unverzüglich korrigieren. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. In diesem Zusammenhang hat das Finanzamt das Recht, umfassende Nachforschungen anzustellen. Zu beachten sind außerdem gerade für Unternehmen die geltenden Aufbewahrungsfristen für wichtige Dokumente.