Recht, Steuern und Finanzen
Was ändert sich mit der DSGVO hinsichtlich der Verwendung von Cookies?

Die Datenschutzgrundverordnung bezieht sich auch auf Cookies, da diese personenbezogene Daten sammeln und speichern. Der genauere Umgang soll im Laufe des Jahres durch die E-Privacy-Verordnung spezifisch geregelt werden. Solange diese noch nicht gilt, ist die DGSVO dennoch in Kraft und schreibt auch den Umgang mit Cookies vor.
Die Verwendung von Cookies
Dazu gehört, dass bei der Verwendung von Cookies ein prominent platzierter Hinweis auf der Webseite sichtbar sein muss. Die Datenerhebung und Speicherung durch Cookies muss den neuen Richtlinien entsprechen, das heißt sie muss zweckgebunden sein und darf nicht über den notwendigen Zeitraum hinaus stattfinden.
Checkliste DSGVO für Marketingverantwortliche
Wichtige Tipps, die Sie zur ordnungsgemäßen Umsetzung der DSGVO im Marketing beachten sollten.

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