Zum neuen Jahr: Das muss Ihre Buchhaltung können!
Alles wird digital, das heißt: Unternehmen werden immer abhängiger von der Leistung ihrer Buchhaltungslösung. Hand aufs Herz – kann Ihre Buchhaltungssoftware, was Sie wollen? Oder sind Wünsche offen? Beschweren sich Mitarbeiter immer wieder über mangelnde Performance, fehlende Funktionen und eine Oberfläche, die man nicht auf Anhieb versteht? Lassen sich beispielsweise Angebote mit Textbausteinen leicht erstellen […]
Eine Cloud spart eigene Server
Ein Wechsel der Software ist oft einfacher, als man denkt. Die Daten lassen sich in der Regel über eine Schnittstelle oder CSV-Datei leicht aus dem vorhandenen System exportieren und in ein Neues importieren. Das ist oftmals übers Wochenende gemacht, so dass der laufende Betrieb nicht unter dem Wechsel leidet. Auch Server brauchen Sie nicht zwingend: Die Software und Daten können in der Cloud laufen – sicher im deutschen Rechenzentrum und stets mit Backup – und Sie brauchen nicht in Hardware zu investieren. Ganz im Gegenteil: Sollten Sie eine eigene Lösung auf eigenen Servern betreiben, können Sie die Hardware verkaufen und sich Entwicklungskosten fortan sparen.Tipp: Erledigen Sie Ihre Buchhaltung und Warenwirtschaft einfach selbst – mit Buchhaltungssoftware von Sage
Welche Funktionen sollen es sein?
Wenn Sie nun ein paar Bedenken weniger haben, lohnt es sich über Funktionen der neuen Software nachzudenken: Was benötigen Sie wirklich? Die Software soll Ihre Bedürfnisse erfüllen und nicht andersherum. Machen Sie sich klar, was die Software leisten soll:- Angebotserstellung
- Auftragsverwaltung
- Rechnungsstellung
- Reporting
- Einnahmen-/Überschussrechnung (EÜR)
- Bilanzerstellung
- Kostenrechnung
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Warenwirtschaft
- Finanzbuchhaltung
- eCommerce
- Lagerverwaltung
- Unternehmensprozesse
- Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
Gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung digitaler Belege
Egal wie groß Ihr Unternehmen ist, Sie unterliegen einigen gesetzlichen Verpflichtungen. Die Finanzverwaltung hat eine Neufassung der Richtlinie für die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) vorgenommen, die verbindlich für alle Unternehmen gilt. In der grundlegenden Überarbeitung wurden die technischen IT-Gegebenheiten betrachtet, so dass jetzt eine höhere Rechtssicherheit und Klarheit für die aktuelle Unternehmensrealität besteht. Sollten bei einer steuerrechtlichen Prüfung die digitalen Belege nicht anerkannt werden, weil sie z.B. nicht GoBD konform behandelt wurden, dann kann es teuer werden! Halten Sie sich daher an die Regeln zur digitalen Archivierung:- Vollständigkeit: Digitale Dokumente müssen lückenlos und verlustfrei aufbewahrt werden
- Nachvollziehbarkeit: Sicherstellung der Versionierung, damit der ursprüngliche Zustand und die zeitliche Abfolge von Änderungen nachvollziehbar sind
- Verfügbarkeit: Zeitgerechte Erfassung von Buchungen und Aufzeichnungen sowie Lesbarkeit von digitalen Dokumenten
- Unveränderbarkeit: Sicherstellung, dass digitale Dokumente nicht mehr verändert werden, sondern versioniert
- Richtigkeit: Bildliche und textliche Übereinstimmung sowie eindeutige Indexierung zur zeitlichen und sachlichen Einordnung