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Umsatzsteuersatz

Beschreibung im Lexikon

Umsatzsteuersatz

Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer ist eine Verbraucherabgabe. Sie besteuert die Wertschöpfung in Unternehmen. Der einfachste Weg für das Finanzamt, diese Steuer vom Endverbraucher zu beziehen, ist, sie über die Unternehmen zu erheben.

Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft, muss deshalb auch die entsprechende Umsatzsteuer vom Kunden verlangen. Als Treuhänder gibt das Unternehmen die Einnahmen daraus an das Finanzamt weiter. Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind Kleinunternehmer, deren Umsatz eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.

Für die meisten Produkte und Leistungen gilt der reguläre Umsatzsteuersatz. Seit 2007 beträgt dieser in Deutschland 19 Prozent. Es gibt jedoch auch Waren und Dienstleistungen, die mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu versteuern sind. Der beträgt 7 Prozent und soll den Verbraucher bei bestimmten Umsätzen entlasten. Darüber hinaus gibt es auch noch die Umsatzsteuerbefreiung.

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Welcher Umsatzsteuersatz ist zu veranschlagen?

Welcher Steuersatz jeweils berechnet werden muss, regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG):

  • § 12 Abs. 1 UStG (regulärer Umsatzsteuersatz)
  • § 12 Abs. 2 UStG und Anlage 2 (ermäßigter Umsatzsteuersatz)
  • § 4 UStG (steuerfreie Umsätze)

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt für Produkte wie Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, die Übernachtung in Hotels, künstlerische oder journalistische Arbeiten sowie die Tätigkeiten von kulturellen und gemeinnützigen Einrichtungen. Auch lebende Tiere, Holz (teilweise), der Schienenverkehr, zahnärztliche Leistungen und Kosten für orthopädische Hilfsmittel u. Ä. werden mit dem ermäßigten Satz besteuert. Unselbstständige Nebenleistungen wie das Verpacken oder der Versand von Waren durch Lieferanten, der innergemeinschaftliche Erwerb oder Vermietungen (in einigen Fällen) fallen ebenfalls unter die Regelungen im zweiten Absatz des § 12 UStG.

Oft ist es nicht ganz einfach festzustellen, ob der volle oder der ermäßigte Umsatzsteuersatz erhoben werden muss. Es gibt teilweise schwer nachvollziehbare Unterschiede: Milch wird beispielsweise mit 7 Prozent besteuert, Getränke unterliegen aber dem regulären Umsatzsteuersatz. Wenn Sie bei der Bestellung von Essen gefragt werden, ob Sie im Haus essen oder Ihre Mahlzeit mitnehmen wollen, hat das auch steuerliche Gründe: Gastronomen müssen für die Speisen, die direkt verzehrt werden, 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen. Nehmen Sie das Essen jedoch mit, werden nur 7 Prozent fällig.

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Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer

Um sicherzugehen, dass der richtige Umsatzsteuersatz angewendet wird, lohnen das Nachlesen im Gesetz oder die Beratung durch einen Experten. Im Zweifel hilft eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt. Bei einer Steuerprüfung kann von Ihnen allerdings verlangt werden, dass Sie für falsch ausgestellte Rechnungen eine Rechnungskorrektur an Ihre Kunden versenden, um die möglicherweise zu niedrig veranschlagte Umsatzsteuer in der richtigen Höhe nachzufordern. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, müssen Sie die fehlende Summe im Zweifelsfall aus eigener Tasche bezahlen.

Wurden bei der Rechnungsstellung 19 statt 7 Prozent ausgewiesen, schuldet das Unternehmen dem Finanzamt den Mehrbetrag. Für den Kunden, der die falsch ausgewiesene höhere Umsatzsteuer bezahlt hat, ist jedoch nur die gesetzlich geschuldete Steuer für die entsprechenden Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vorsteuerabzugs abzugsfähig.

Wurde Umsatzsteuer erhoben, obwohl der Rechnungssteller nicht zum Ausweisen von Umsatzsteuer berechtigt ist, spricht man von einer Scheinrechnung. Das Unternehmen, das die Rechnung gestellt hat, schuldet dem Finanzamt in diesem Fall den auf die eigentlich steuerfreien Einnahmen ausgewiesenen Betrag. Der Empfänger darf ihn jedoch nicht im Rahmen seiner Vorsteuer geltend machen. Wie man Rechnungen korrekt ausstellt, steht im Sage-Blog.

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