Mitarbeiter bezahlen

Höherer Mindestlohn, Brückenteilzeit, Rentenpaket: Unser Lohnwegweiser 2019

Zwei ältere Menschen vor dem Laptop

Das Jahr 2018 neigt sich langsam dem Ende entgegen. Für die Beschäftigten in der Lohnabrechnung beginnt damit die stressigste Phase ihrer Arbeit. Der Lohnsteuer-Jahresausgleich steht an, ebenso wie die UV- und DEÜV-Jahresmeldungen. Außerdem müssen sie die Entgeltgrenzen und Beitragssätze der Mitarbeiter prüfen. Wer bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung? Wer liegt künftig über der Pflichtversicherungsmarke? Und welche Bemessungswerte gelten im nächsten Jahr? In unserem Lohnwegweiser 2019 geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen im kommenden Jahr.

Bemessungsgrenzen, Freibeträge und Sachbezugswerte: neue Rechengrößen 2019

Die Lohnentwicklung führt auch 2019 zu einer Anhebung der Sozialversicherungsgrößen: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Bei den Beitragssätzen zu den Sozialversicherungen ergibt sich hingegen ein heterogenes Bild: Während der Prozentsatz für die Arbeitslosenversicherung um einen halben Prozentpunkt sinkt, steigt der Anteil zur Pflegeversicherung von 2,55 auf 3,05 Prozent. Die Krankenversicherung bleibt hingegen konstant bei 14,6 Prozent. Allerdings werden – und das ist neu – die Zusatzbeiträge von Arbeitnehmer und -geber wieder zu gleichen Teilen finanziert. Darüber hinaus steigen Grund- und Kinderfreibetrag. Auch die Sachbezugswerte verändern sich nach oben, die Anpassung erfolgt aber sehr moderat.

Lohnwegweiser 2019

Die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel, ua.

  • Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Brückenteilzeit
  • Höherer Mindestlohn
  • Rentenpaket
  • Sozialversicherung
  • Lohnsteuer
Whitepaper laden
Frau arbeitet am Laptop

Höherer Mindestlohn erfordert weitreichende Aktualisierungen

2019 steigt zudem der Mindestlohn – von 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Im Lohnbüro muss infolgedessen unbedingt überprüft werden, ob alle Mitarbeiter diesen Betrag erreichen. Vor allem bei festen Entgelten steckt der Teufel oft im Detail. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandlung, auch ohne Vorsatz, drohen hohe Strafen. Dazu gehören Bußgelder seitens der Sozialkassen, strafrechtliche Verfolgung und sogar der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Auf der sicheren Seite ist hier, wer eine Buchhaltungssoftware nutzt, die die aktuellen Beträge automatisch übernimmt und alle Meldungen sowie Abrechnungen auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Sollte das noch nicht der Fall sein, wären die Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel ein guter Zeitpunkt, über eine Implementierung nachzudenken. Ansonsten empfiehlt es sich zumindest, die Arbeitsschritte genau zu dokumentieren. Denn schon jetzt ist eine weitere Mindestlohnanhebung für 2020 beschlossen.

Brückenteilzeit: Arbeitszeitreduzierung mit Rückkehrrecht

Vollzeit, Teilzeit – und wieder zurück? Bisher war eine temporäre Reduzierung der Wochenstunden nur dann mit einer Rückkehrgarantie verbunden, wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit aufgrund von Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen reduzierten. Ohne gewichtigen Grund blieb eine spätere Aufstockung ungewiss. Das ändert sich ab 2019. Vollzeitarbeiter können fortan für ein bis fünf Jahre in Teilzeit wechseln – und haben einen Rechtsanspruch darauf, anschließend wieder auf die volle Stundenzahl zu erhöhen. Das gilt auch dann, wenn sie die freie Zeit für ihr Hobby, eine bessere Work-Life-Balance oder den Hausumbau genutzt haben. Mehr noch: Nach nur einem Jahr in Vollzeit können sie ihre Arbeitszeit erneut reduzieren. Für Unternehmen bedeutet das eine große Herausforderung, schließlich müssen Kapazitäten vorgehalten und offene Ressourcen über verschiedene Zeiträume hinweg überbrückt werden. Daher ist die Brückenteilzeit erst für Firmen mit mehr als 200 Mitarbeitern in vollem Umfang bindend. Aber auch für mittelständische Betriebe mit über 45 Beschäftigten ist das neue Gesetz relevant. Hier muss das Unternehmen jedem 15. Arbeitnehmer ein Rückkehrrecht einräumen.

Das große Rentenpaket

Die Rente ist das große Thema für 2019. Mit einer so genannten doppelten Haltelinie soll sie in den nächsten sechs Jahren nicht unter ein Niveau von 48 Prozent fallen – bei weitgehend stabilen Beitragssätzen von maximal 20 Prozent. Um der Altersarmut entgegenzuwirken, steigen künftig die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrente. Auch Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden aufgewertet. Statt 2,0 können Mütter bzw. Väter fortan 2,5 Rentenpunkte geltend machen.

Besonders relevant für die Arbeit im Lohnbüro sind zudem die neuen Regelungen für Midijobber. Die bisherige Gleitzone zwischen 450,01 und 850,00 Euro wird zum so genannten Übergangsbereich. Damit gelten Arbeitsverhältnisse bis zu einer Verdienstgrenze von 1.300,00 Euro als Midijobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Dabei verlieren die Beschäftigten keine Rentenansprüche. Das war bei der bisherigen Midijob-Regelung nicht der Fall.

Die wichtigsten Änderungen im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018

Der Bundestag hat am 01.08.2018 das Jahressteuergesetz 2018 bzw. den „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Damit sollen wichtige Rechts- und Folgeänderungen im Steuerrecht erfolgen und an EU-Recht und an EUGH-Rechtsprechung angepasst werden. Auch dient es der Umsetzung der Rechtsprechung von BVerfG und BFH. Das Gesetz bringt vor allem Neuerungen zur Umsatzsteuer. 

Aus lohnsteuerrechtlicher Sicht kommt es eher zu kleinen Nachbesserungen. Dies gilt z. B. im Bereich der betrieblichen Altersversorgung mit Bezug auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Auch sind Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung weiterhin steuerfrei, wenn sie nicht mehr als 500 EUR im Jahr ausmachen. Für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Jobticket erstatten, sind diese Zuschüsse ab dem 01.01.2019 lohnsteuerfrei. Ab 2019 gilt zudem eine neue Regelung, wenn Arbeitnehmer einen Elektro- bzw. Hybrid-Dienstwagen nutzen: Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung muss hier nur noch mit 0,5 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises lohnversteuert werden.

Lohnwegweiser 2019

Alle Bezugswerte, Freibeträge und Entgeltgrenzen erhalten Sie übersichtlich zusammengestellt im aktuellen E-Book „Lohnwegweiser 2019: Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel“. Hier finden Sie zudem relevante Neuerungen für Ihre Arbeit im Lohnbüro – vom Rentenpakt über Mini- und Midijobs bis hin zur Brückenteilzeit. Damit haben Sie während der umfangreichen Jahresendarbeiten alle buchhalterischen Angaben griffbereit.