Beschreibung im Lexikon

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, seine Einkünfte aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit zu versteuern. Deshalb wird ihm zu Beginn seiner Unternehmung der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesandt, in dem er wichtige Angaben für die Besteuerung tätigen muss. Finden Sie die richtige Lösung für Ihre Buchhaltung

Wer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält

Privatpersonen sind beim Finanzamt mit ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer sowie ihrer Steuernummer registriert. Um als Unternehmer tätig werden zu können, müssen sie zusätzlich als Gewerbetreibender oder Selbstständiger erfasst werden. Diese erstmalige Registrierung von unternehmerisch tätigen Personen erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende erhalten den Fragebogen automatisch, sobald sie ihre Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde vornehmen. Diese gibt die Daten an die Finanzverwaltung weiter, die das Dokument wiederum verschickt. Da Freiberufler ihre Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen, müssen sie sich von sich aus beim Finanzamt anmelden. Daraufhin wird ihnen ebenfalls der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Die Inhalte im Überblick

Das mehrseitige Formular fragt verschiedenste Informationen ab und ist in mehrere Bereiche gegliedert: Allgemeine Angaben Persönliche Angaben des Steuerpflichtigen, Kontaktmöglichkeiten, Ehegatte, Bankverbindung, Steuerberater, Empfangsbevollmächtigte Angaben zur gewerblichen, selbstständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit Art der Tätigkeit, Anschrift und Kontaktdaten, Betriebsstätten, Kammerzugehörigkeit, Handelsregistereintragung, Gründungsform Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen Schätzung der voraussichtlichen Einkünfte im Jahr der Gründung und im Folgejahr in allen sieben Einkunftsarten Angaben zur Gewinnermittlung Gewinnermittlungsart, abweichendes Wirtschaftsjahr Freistellungsbescheinigung Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer Arbeitnehmerzahl, Anmeldungszeitraum für die Lohnsteuer Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer Schätzung des Gesamtumsatzes, Kleinunternehmerregelung, Organschaft, Steuerbefreiung, Steuersatz, Soll-/Istversteuerung, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft Kontaktdaten der Gesellschaft Je nach der individuellen Situation des Steuerpflichtigen müssen dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bestimmte Nachweise beigefügt werden, beispielsweise:
  • Handelsregisterauszug
  • Eröffnungsbilanz
  • Gesellschaftsvertrag
  • Teilnahmeerklärung für das Lastschriftverfahren
  • Aufstellung über Betriebsstätten

Gewinnschätzung realistisch abgeben

Eine der wichtigsten Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist die Prognose des erwarteten Gewinns in den ersten zwei Jahren. Sie werden als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen herangezogen. Hier gibt es nun drei mögliche Ausschläge:
  • Exakte Schätzung: Die Vorauszahlungen stimmen weitgehend mit der steuerlichen Belastung überein, weshalb weder eine Nachzahlung noch eine Rückzahlung zu erwarten sind.
  • Zu niedrige Prognose: Wird der voraussichtliche Gewinn zu niedrig eingeschätzt, so wird zu wenig Einkommensteuer vorausgezahlt. Eine je nach Abweichung geringe oder hohe Nachzahlung sollte einkalkuliert werden.
  • Zu hohe Prognose: Eine zu hohe Gewinnschätzung führt zu überhöhten Einkommensteuervorauszahlungen. Dadurch kann es im Jahresverlauf zu Liquiditätsengpässen kommen.
Dieselbe Problematik stellt sich bei der Schätzung der Umsätze für die Umsatz- und Gewerbesteuer.

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