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Provision

Beschreibung im Lexikon

Provision

Provision: Definition und Bedeutung im Überblick

Mit Provision bezeichnet man umgangssprachlich verschiedene Arten von erfolgsabhängigen Vergütungen. Im Handelsrecht ist die Provision genauer definiert, nämlich als das Entgelt, das ein Unternehmer für einen vermittelten Geschäftsabschluss bezahlt. Hierfür wird die Beteiligung von drei Geschäftsparteien zugrunde gelegt: Unternehmer, Vermittler und Kunde. Für die Vermittlung zwischen Unternehmer und Kunde erhält die dritte Partei ein Entgelt. Dessen Höhe entspricht in der Regel einem prozentualen Anteil des vermittelten Geschäftswertes.

Die Zahlung von Provisionen ist in vielen Branchen üblich, zum Beispiel im Versicherungs-, Banken- und Immobilienwesen. Manche Arbeitnehmergehälter werden komplett oder zu einem Teil auf Provisionsbasis gezahlt. Das ist zum Beispiel bei Versicherungsvertretern im Außendienst häufig der Fall. Andere Bezeichnungen für die Provision sind je nach Branche und Zusammenhang: Courtage, Agio, Aufschlag oder Packing.

Inhaltsverzeichnis

Welche Arten von Provisionen gibt es?

Typische Provisionsarten sind zum Beispiel:

  • Abschlussprovision als einmalige Zahlung für ein erfolgreich abgeschlossenes Geschäft (Vertrag)
  • Bestands- oder Folgeprovision als regelmäßige Zahlung für die Pflege von Bestandskunden
  • Bankprovision für Vermittlung von Wertpapiergeschäften durch die Bank (zuzüglich der Makler-Courtage)
  • Bearbeitungsprovision für die Prüfung von Kreditanträgen
  • Inkassoprovision für das Einziehen von Forderungen im Auftrag des Gläubigers
  • Superprovision als Zahlung an den Vorgesetzten von demjenigen, der das Geschäft vermittelt hat

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Gesetzliche Regelungen zur Provision

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt insbesondere die Provisionsansprüche des Handelsvertreters, zu denen auch Bausparkassen- und Versicherungsvertreter gezählt werden. Nach § 87 HGB steht dem Handelsvertreter bei erfolgreicher Vermittlung eines Geschäfts eine sogenannte Abschlussprovision zu. Zum Beispiel, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist. Dies bezeichnet man als den „Erfolgsfall“.

Werden im Vertrag keine gesonderten Vereinbarungen zur Höhe der Provision getroffen, gilt hierfür der branchenübliche Satz. Dieser berechnet sich abhängig von der Bruttosumme des abgeschlossenen Geschäfts. Die Zahlung der Provision hat laut HGB grundsätzlich monatlich, spätestens quartalsweise zu erfolgen. Anspruch auf das Entgelt besteht erst dann, wenn das Geschäft tatsächlich ausgeführt ist. Zum Vergleich: Ein Gebrauchtwagenhändler hat nur dann einen Anspruch auf die Zahlung einer Provision, wenn das Auto tatsächlich verkauft ist. Das alleinige Bemühen um den Abschluss reicht nicht aus.

Für kaufmännische Vermittlungstätigkeiten im Allgemeinen spricht das HGB dem Kaufmann in § 354 einen Provisionsanspruch zu. Für diesen Anspruch muss keine besondere Vereinbarung getroffen werden. Es reicht, wenn das geforderte Entgelt sich an die ortsüblichen Sätze hält und nicht gegen allgemeine Rechtsgrundsätze verstößt.

Immobilienmakler haben gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach § 652 ebenfalls einen Anspruch auf Vermittlerprovision, sobald der vermittelte Immobilienvertrag zustande kommt. Im Maklergeschäft spricht man allgemein von Courtage. Sie ist bei allen Maklertätigkeiten, zum Beispiel auch im Wertpapierhandel oder bei Versicherungen, in branchenüblichen Sätzen fällig.

Folgende Punkte sind außerdem zu berücksichtigen: 

Verjährung: Der Anspruch auf eine Provision unterliegt einer Verjährungsfrist. Nach § 195 HGB verjähren Ansprüche auf Provisionen in der Regel binnen drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Handelsvertreter müssen ihre Ansprüche daher rechtzeitig geltend machen, da nach Ablauf dieser Frist keine rechtlichen Schritte zur Durchsetzung des Anspruchs mehr möglich sind.

Rücktrittsrecht: Sollte ein Kunde von seinem Vertrag zurücktreten oder zahlungsunfähig werden, bevor das Geschäft vollständig ausgeführt wurde, kann der Provisionsanspruch des Vertreters erlöschen. Demnach bekommt der Handelsvertreter wahrscheinlich keine Provision oder muss eine bereits gezahlte Provision im Nachhinein erstatten, da das Geschäft letztlich nicht zustande gekommen ist. Laut HGB muss das Geschäft nämlich vollständig durchgeführt werden.

Provisionsverlust: Provisionsverluste beziehen sich auf entgangene Provisionen, die ein Handelsvertreter ohne Beendigung des Vertragsverhältnisses noch hätte verdienen können. Dabei werden nur Folge- und Auftragsvermittlungsprovisionen berücksichtigt, die aus von ihm neu geworbenen Kunden resultieren. Verwaltungsprovisionen, die nicht direkt mit einem Geschäftsabschluss verbunden sind, werden nicht ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt für Provisionen, die in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nach Vertragsende entstanden wären, abhängig von der Stabilität der Geschäftsbeziehungen des Handelsvertreters.

Steuerliche Regelungen zur Provision

Provisionen im Bank- und Versicherungswesen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Als Einkünfte im Rahmen eines Dienstverhältnisses zählen sie jedoch nicht zu den steuerfreien Einnahmen, sondern sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Einmalige Zahlungen werden als „Sonstige Bezüge“ erfasst. Viele Programme bieten hier eine umfassende Hilfe zur korrekten Buchführung. Mehr Informationen zum Thema digitale Buchhaltung bietet das Blog-Interview zu Buchhaltung der Zukunft.

FAQ

Ist Provision Gehalt?
Eine Provision ist keine eigenständige Form von Gehalt, sondern eine erfolgsabhängige Vergütung. Für angestellte Arbeitnehmer wird die Provision jedoch als Teil des laufenden Arbeitslohns betrachtet und unterliegt somit der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, ähnlich wie das feste Gehalt. Selbstständige hingegen müssen ihre Provisionen der Umsatzsteuer unterwerfen.

Wie wird eine Provision bezahlt?
Eine Provisionsauszahlung wird in der Regel monatlich oder quartalsweise vorgenommen, abhängig vom vereinbarten Zahlungszeitraum des Vertrages. Voraussetzung ist, dass das vermittelte Geschäft erfolgreich abgeschlossen und der Anspruch auf die Provision entstanden ist. Die genaue Höhe richtet sich oft nach einem Prozentsatz des erzielten Umsatzes.

Wie hoch ist eine Provision?
Die Höhe der Provision variiert je nach Branche und Vertrag. In vielen Fällen wird sie als Prozentsatz des Umsatzes oder des abgeschlossenen Geschäfts berechnet und orientiert sich an branchenüblichen Sätzen (bspw. 5%, 10 % oder 20 %). Es kann auch ein fixer Betrag wie etwa 500 Euro pro Vertragsabschluss sein. Daher gibt es keinen festen Betrag für die Höhe einer Vermittlungsprovision, da diese in der Regel individuell verhandelt und in den Verträgen festgelegt wird.

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