Alle Kaufleute und Gewerbetreibende sind nach Handels- und Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet. Dies ist in § 238 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und in § 141 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Wer eine einfache und wer eine doppelte Buchführungspflicht hat, das hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Rechtsform, vom Jahresumsatz und davon, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Alle Freiberufler und Kleinunternehmer, deren Umsatz unter 600.000 Euro liegt und deren Gewinn nicht mehr als 60.000 Euro beträgt, machen nur eine einfache Buchführung. Auf dieser Basis erstellen sie am Jahresende die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Finanzamt. Hatten sie mehr Einnahmen als Ausgaben, ergibt die Differenz ein Plus. Dies ist der zu versteuernde Gewinn, der in der Steuererklärung anzugeben ist. Die Unternehmen, deren Gewinn und Umsatz über den genannten Grenzen liegen, müssen eine doppelte Buchführung machen. Ihren Gewinn ermitteln sie mithilfe der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), auf deren Basis sie wiederum die Bilanz erstellen.
Es geht einfacher und noch dazu kostengünstiger. Die beste Lösung für Sie als Kleinunternehmer und Freiberufler ist eine Buchführungssoftware. Sie unterstützt Sie dabei, Ihre Pflicht zur Buchhaltung zu erfüllen, ohne dass Sie selbst ein Experte auf diesem Gebiet sein müssen. Mithilfe eines Programms digitalisieren und optimieren Sie all Ihre Prozesse. Dadurch können Sie eine Reihe zeitraubender Arbeiten effizient und gesetzeskonform erledigen. Sie sparen viel Zeit, die Sie für wichtigere Aufgaben verwenden können – für Ihr Business.
Alle Dokumente wie Angebote, Rechnungen oder Mahnungen schreiben Sie schnell und rechtskonform. Das Programm denkt mit und sorgt dafür, dass keine Pflichtangabe fehlt. Manchmal ist es möglich, das eigene Corporate Design zu nutzen. Das macht dann auch optisch etwas her und Sie sorgen an dieser Stelle für eine professionelle Außenwirkung.
Sie können unsere Buchführungssoftware schnell und einfach in Ihrem Unternehmen implementieren. Das ganz unabhängig davon, wie groß Ihre Firma ist und in welcher Branche Sie tätig sind. Mit unserem Programm profitieren Sie von top aktuellen, da regelmäßig synchronisierten Daten. Sie sorgen für optimale Transparenz, denn jeder Berechtigte kann zu jeder Zeit die für ihn relevanten Daten einsehen. Dadurch sind nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch externe Dritte, wie etwa Ihr Steuerberater, stets auf dem Laufenden. Und Sie selbst wissen, wie Ihre Finanzen stehen.
Es ist uns wichtig, dass sich unser Buchführungsprogramm perfekt in Ihren Arbeitsalltag einpasst und jederzeit einwandfrei funktioniert. Egal, ob Sie die Software im Moment noch testen, ob Sie sie gerade implementieren oder schon seit einiger Zeit nutzen: Bei Fragen unterstützt Sie gern unser gut geschultes und engagiertes Support-Team.
Bereits ab dem Zeitpunkt der Firmengründung ist für Kleinunternehmer und Freiberufler die Buchführung sehr wichtig. Denn sie erfüllt gleich mehrere Funktionen.
Informationspflicht: Eine saubere und übersichtliche Buchführung hilft Ihnen nicht nur dabei, selber besser zu wirtschaften. Sie unterstützt Sie auch bei Ihrer Informationspflicht, die Sie gegenüber externen Dritten haben. Da ist zum einen das Finanzamt, das auf Basis dieser Zahlen die Höhe der Steuern festsetzt. Dazu gehören ferner die Wirtschaftsprüfer, die Mitarbeiter von Gerichten oder anderen Behörden. Auch diese können den Zugang zu lückenlos geführten Büchern verlangen.
Finanzierungsgrundlage: Viele Unternehmer nutzen Bankkredite oder staatliche Fördermittel. Das nicht nur bei der Gründung der Firma, sondern auch später, um das Business zu stärken. Ihre Finanzgeber überzeugen Sie am besten mit einem klaren Businessplan. Dieser sollte umfassend darüber informieren, was Sie genau planen und wie Sie Ihr Vorhaben finanzieren wollen. Lassen Sie bei Kreditgesprächen am besten gleich die aktuellen Zahlen für sich sprechen. Greifen Sie hierfür einfach auf die Daten aus der Buchführung zurück. Anhand Ihrer Liquiditäts- und Finanzplanung sehen die Investoren, wie sich die Zahlen über die Zeit entwickelt haben.
Zwar werden die beiden Begriffe im Alltag meist synonym verwendet, es gibt jedoch einen Unterschied:
Die Buchhaltung umfasst die Dokumentation und Analyse aller Geschäftsvorfälle eines Betriebs. Die Buchhaltung meint zugleich die Mitarbeiter, die für die Aufgabe der Buchführung zuständig sind. Sie werden entsprechend auch als Buchhalter bezeichnet.
Bei der Buchführung geht es darum, dass alle Geschäftsvorfälle erfasst und anhand von Belegen geordnet und lückenlos aufgezeichnet werden. Das gesamte betriebliche Rechnungswesen basiert auf der Buchführung. Sie stellt auch die Grundlage dar, auf der die Steuerlast errechnet wird.
Das betriebliche Rechnungswesen ist für jeden Unternehmer eine wichtige Informationsquelle. Es zeigt genau auf, wie die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens ist und wie liquide es ist. Auf dieser Grundlage können Sie die Zukunft Ihres Unternehmens planen. Beim Rechnungswesen unterschiedet man die folgenden beiden Teilgebiete:
Das interne Rechnungswesen dient der Dokumentation, Kontrolle und Planung innerhalb des Unternehmens. Die Mitarbeiter des Controllings identifizieren und analysieren die Kennzahlen, mit sich die Prozesse im Betrieb bewerten lassen. Ein Interesse an diesen Zahlen und Daten haben die unternehmensinternen Stakeholder, also das Management und die Aktionäre. Die Geschäftsführung leitet daraus ihre Handlungen für die Zukunft ab. Zu diesen zählt die Preiskalkulation ebenso wie die Planung von Investitionen oder Marketingmaßnahmen. Das interne Rechnungswesen wird in zwei Bereiche unterteilt: in die Kostenrechnung und das Cashflow-Management. Dieses ist ein Instrument, mithilfe dessen die Liquidität des Unternehmens sichergestellt werden soll.
Das externe Rechnungswesen informiert die externen Stakeholder über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens. Zu diesen externen Dritten zählen nicht nur die Banken und Gläubiger, sondern auch die Geschäftspartner und das Finanzamt. Als Instrumente werden die Bilanz, die GuV und die Steuererklärungen genutzt. Letzten Endes ist die externe Rechnungslegung auch eine Informationsquelle für die allgemeine Öffentlichkeit, für potenzielle Investoren und Bewerber.
Natürlich gibt es auch kostenlose Buchführungsprogramme. Doch die meisten dieser Programme bieten nur eine kostenfreie Grundversion. Einige der wirklich wichtigen Funktionen müssen dann erst gegen Gebühr dazugebucht werden. Das können Funktionen sein wie die Erstellung einer GuV oder eine EÜR. Andere Tools, die im Geschäftsalltag häufig benötigt werden, sind die integrierte Lagerverwaltung, ein Dokumentenmanagementsystem oder die Möglichkeit, Kontoauszüge zu importieren. Hinzu kommt, dass oftmals wichtige Schnittstellen und ein Support fehlen.
Nicht zu unterschätzen ist die Gefahr, dass eine Gratis-Software mit Adware daherkommt. Dabei handelt es sich zwar meist um harmlose Werbe-Pop-ups, die jedoch die Arbeit stören. Im Extremfall fängt sich man sich mit der Freeware eine Schadsoftware ein. Da hilft nur eine Vorsichtsmaßnahme: Vor einem jeden Download von kostenfreier Software sollte geprüft werden, ob die Quelle vertrauenswürdig ist. Auf Nummer sicher gehen Sie mit dem Kauf eines bewährten Buchführungsprogramms bei einem namhaften Anbieter.
Wie heißt es so schön: Wer billig kauft, kauft oft teuer. Das gilt auch hier: Eine Gratis-Software ist auf lange Sicht nicht wirklich kostenfrei. Zudem zieht ein später Wechsel in der Regel einen erhöhten Aufwand und Kosten nach sich. Eine gute Software hingegen muss nicht teuer sein und liefert außerdem all die Funktionen und Schnittstellen, die Sie benötigen. Zu guter Letzt können Sie sich darauf verlassen, dass Ihnen ein seriöser Anbieter regelmäßige Updates und einen Support bietet.
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