Die Faktura ist ein Synonym für die Rechnung. Das heißt, dass die Fakturierung so viel bedeutet wie die Rechnungsstellung. Diese umfasst verschiedene Vorgänge, beginnend bei der korrekten Ausstellung der Faktura, also entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Ferner gehören auch das Verbuchen des Geschäftsfalles und das Anlegen von Gutschriften dazu. Zur Fakturierung zählen zudem die Ausstellung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
Im Geschäftsleben innerhalb Deutschlands werden beide Begriffe verwendet. Im Handel mit der Schweiz und Österreich hingegen findet das Wort Faktura häufiger Verwendung als die Rechnung. Das Wort Faktura findet sich fast identisch in anderen Sprachen wieder: Im Französischen als „facture“, im Spanischen als „factura“, im Schwedischen und Dänischen als „faktura“, im Türkischen als „fatura“ und im Italienischen als „fattura“, nur um ein paar Beispiele zu nennen.
Im deutschsprachigen Raum ist die Faktura auch ein Oberbegriff für eine ganze Reihe von Dokumenten. Allen ist gemeinsam, dass sie eine Rechnungsstellung belegen oder veranlassen. Zu diesen Dokumenten zählen zum Beispiel: Belege, Eigenbelege, Gutschriften, Lastschriften, Pro-Forma-Rechnungen und auch Stornobelege.
Es werden zwei Arten der Fakturierung unterschieden:
Vorfakturierung:
Wie es der Begriff schon vermuten lässt, wird bei der Vorfakturierung, oder auch Vorkasse, frühzeitig fakturiert. Das heißt, dass die Rechnung schon gestellt wird, ohne dass eine Leistung erbracht wurde. Oder bevor die Leistung vollständig erbracht wurde. Diese Art der Rechnungsstellung findet etwa Anwendung, wenn ein Neukunde beliefert wird. Man spricht auch von Vorfakturierung, wenn Teil- oder Abschlagszahlungen geleistet werden. Beim Verkauf über einen Onlineshop ist es oftmals üblich, dass der Kunde vorab zahlt. Hier kommen dann in der Regel Prepaid-Modelle zum Einsatz.
Nachfakturierung:
Hier wird die Rechnung oder Faktura erst dann erstellt, wenn die Ware geliefert oder die Leistung erbracht worden ist. Entweder wird die Faktura der Warensendung beigelegt oder sie wird dem Kunden nachträglich per Post oder E-Mail zugeschickt.
Es gibt Pflichtangaben, die auf jeder Rechnung stehen müssen. Welche das sind, das ist in § 14 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes festgelegt. Die wichtigsten Angaben hier im Überblick:
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