Im Zusammenhang mit der Bilanz gibt es eine Reihe ganz unterschiedlicher Begriffe mit dem Zusatz Bilanz. Die wichtigsten und interessantesten Bilanzarten stellen wir Ihnen hier vor:
... bildet die Vermögensstruktur des Unternehmens ab. Sie zeigt auf, wie das Unternehmen seine finanziellen Mittel einsetzt und welche Ansprüche es erworben hat. Sie. In der Bilanz gibt es die Positionen Anlage- und Umlaufvermögen. Sie unterscheiden sich darin, wie schnell sich ihre Werte liquidieren lassen.
So umfasst das Anlagevermögen alle Positionen, die mittel- bis langfristig im Unternehmen verbleiben sollen. Das sind somit die Werte, die nicht veräußert werden sollen. Dabei handelt es sich vor allem um Grundstücke und Immobilien sowie um Produktionsanlagen und Firmenwagen. Aber auch eine Reihe immaterieller Werte, die rein geistiger Natur sind, gehören dazu. Das können z.B. Patente und Lizenzen, Urheber- oder gewerbliche Schutzrechte sein.
Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögenswerte, die sich leicht liquidieren lassen, die also nur für kurze Zeit im Unternehmen verbleiben. So gehören hierzu Rohstoffe, Waren sowie der Kassenbestand und das Bankguthaben. Ob ein Gegenstand zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gerechnet wird, liegt nicht zuletzt im Ermessen der Unternehmensleitung. Dies hängt nicht zuletzt von den Entscheidungen ab, die für die Zukunft getroffen werden. Soll etwa eine Maschine in naher Zukunft verkauft werden, dann wird sie besser im Umlaufvermögen gebucht.
... bildet die Finanzierungsstruktur des Unternehmens ab. Sie zeigt auf, mithilfe welcher finanzieller Mittel das Vermögen bestritten wird. Hier wird zwischen dem Eigenkapital und dem Fremdkapital unterschieden.
Zum Eigenkapital zählt das Grundkapital (bei der AG) oder Stammkapital (bei der GmbH), das ins Unternehmen eingebracht wurde. Hinzu kommen die finanziellen Reserven wie die Rücklagen, die erwirtschaftet, und die Gewinne, die nicht ausgeschüttet wurden.
Das Fremdkapital wird von externen Dritten zur Verfügung gestellt – in Form von Krediten, Darlehen, Hypotheken und Anleihen. Hinzu kommen alle sonstigen Verbindlichkeiten, die das Unternehmen eingegangen ist. Auch Rückstellungen gelten als Fremdkapital. Diese werden für die Verbindlichkeiten gebildet, bei denen nicht sicher ist, ob sie je anfallen. Und falls ja, in welcher Höhe.
Ein Unternehmer muss entweder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen oder eine Bilanz und eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung, kurz GuV. Was davon auf Sie zutrifft, das hängt davon ab, zu welcher Art der Buchführung Sie verpflichtet sind.
Alle Unternehmer, die weniger als 600.000 Euro Umsatz und/oder 60.000 Euro Gewinn machen, haben eine einfache Buchhaltungspflicht. Das ist bei Ihnen der Fall? Dann heißt das, dass Sie die vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung nutzen können, die EÜR. Hier werden einfach die betrieblichen Einnahmen von den Ausgaben abgezogen. Das Ergebnis wird als Gewinn versteuert.
Liegen Sie jedoch über dieser Umsatz- und Gewinngrenze, dann haben Sie eine doppelte Buchführungspflicht. Diese wird auch als kaufmännische Buchführung gemäß § 239 HGB bezeichnet. Mit ihr ermittelt der Unternehmer den Erfolg eines Geschäftsjahres auf zweierlei Art und Weise. Zum einen durch die GuV, die Teil des Jahresabschlusses ist. Hier werden die Aufwendungen und Erlöse, die Firma über einen bestimmten Zeitraum hatte, einander gegenübergestellt. Zum anderen mit der Bilanz, die ebenfalls für den Jahresabschluss erstellt wird. Die Bilanz zeigt auf, über welches Betriebsvermögen das Unternehmen zum Bilanzstichtag verfügt. Und sie stellt dar, aus welchen Mitteln – Eigen- und Fremdkapital – die Vermögenswerte finanziert werden. Mithilfe der Bilanzen lässt sich das Vermögen am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres vergleichen.
Die Bilanz ist ein zentraler Begriff beim Thema Buchhaltung. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben wird jedoch in die Steuer- und die Handelsbilanz unterschieden.
Zur Erstellung einer Handelsbilanz ist jeder Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet. Ihr Zweck ist es, den Unternehmenserfolg eines Geschäftsjahres festzustellen. Dadurch sollten externe Dritte einen Einblick in die finanzielle Lage des Unternehmens bekommen. Das sind zum einen Geschäftspartner, Banken und potenzielle Investoren, zum anderen die Mitarbeiter.
Die Steuerbilanz wird aus der Handelsbilanz abgeleitet. Der ermittelte Gewinn dient als Bemessungsgrundlage für die Ertragsbesteuerung im Rahmen der Einkommens-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer. Die Steuerbilanz dient also ausschließlich dem Zweck, den steuerrechtlich relevanten Unternehmensgewinn zu ermitteln. Ihr Adressat ist das Finanzamt.
Die beiden Bilanzarten haben gemeinsam, dass ihnen derselbe Abrechnungszeitraum zugrunde liegt. Zwar wird dieser im Handelsrecht als Geschäftsjahr bezeichnet und im Steuerrecht als Wirtschaftsjahr, doch die Begriffe bedeuten dasselbe. Der eigentliche Unterschied zwischen beiden Bilanzen liegt vielmehr darin, dass bestimmte Bilanzpositionen unterschiedlich bewertet. Zudem können verschiedene Abschreibungen und Abschreibungsdauern genutzt werden. Um die Jahresbilanz für kleinere Unternehmen zu vereinfachen, dürfen diese beide Bilanzen in einer Einheitsbilanz zusammenfassen.
Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) macht einen weiteren wichtigen Teil aus. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens kommen noch weitere Elemente dazu. Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang, einen Lagebericht, eine Kapitalflussrechnung oder einen Eigenkapitalspiegel hinzufügen. Nicht nur die Bestandsaufnahme zum Ende des Geschäftsjahres, sondern auch die Zahlen aus der laufenden Buchhaltung fließen in die Bilanz ein. Deshalb spielt die Buchführung eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung der Bilanz.
Der Jahresabschluss erfüllt gleich mehrere wichtige Funktionen. Zum einen stellt er für das Management ein wertvolles Planungs- und Kontrollinstrument dar. Mit seiner Hilfe lässt sich nämlich nicht nur den Geschäftserfolg auswerten. Mit ihm lassen sich zudem innerbetriebliche Prozesse und künftige Investitionen planen und kontrollieren. Zum anderen dient der Jahresabschluss Banken und Kreditinstituten dazu, die Bonität der Firma zu beurteilen. Auch andere externe Dritte interessieren sich dafür, wie es um die finanzielle Lage und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bestellt ist. Das können zum Beispiel die Anteilseigner, potenzielle Investoren und Bewerber sein. Sie alle können den Jahresabschluss als Informationsquelle nutzen.
Jeder Unternehmer muss, sobald er eine Geschäftstätigkeit aufnimmt, eine Eröffnungsbilanz erstellen. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres muss er eine Bilanz aufstellen. Notiz am Rande: Der Begriff des Geschäftsjahres stammt aus dem HGB und betrifft die handelsrechtliche Rechnungslegung. Der Begriff Wirtschaftsjahr, das aus dem Steuergesetz stammt, hat die gleiche Bedeutung und kann synonym verwendet werden.
Das Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr umfasst in der Regel zwölf Monate und entspricht oftmals dem Kalenderjahr. Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, darf das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen. Doch damit diese Abweichung steuerlich wirksam wird, muss das Finanzamt sich erst einmal damit einverstanden erklären. Oftmals hängt der Beginn des Geschäftsjahres auch von der ausgeübten Tätigkeit ab. So beginnt das Wirtschaftsjahr für Land- und Forstwirte laut § 4a EStG am 1. Juli und endet am 30. Juni.
Fristen für die Aufstellung der Bilanz
Handelt es sich bei dem bilanzierenden Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, dann muss die Bilanz von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufgestellt werden. Dies ist in § 264 Abs. 1 HGB geregelt. Kleine Kapitalgesellschaften haben etwas mehr Zeit: Sie dürfen die Bilanz, respektive den Jahresabschluss später aufstellen, jedoch innerhalb der ersten 6 Monate des Geschäftsjahres.
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